i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt wegen Kindern https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180772162 Beitrag begonnen von marock am 02.06.2007 um 10:16:02 |
Titel: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von marock am 02.06.2007 um 10:16:02
Hallo
Ich (ausländer/student) Vater von zwei deutschen Kindern (1 Jahr) noch verheiratet mit einer deutschen Frau. Leben aber seit paar Tagen getrennt. Meine Frau hat bei dem AB gemeldet, dass wir nicht mehr zusammenwohnen. Bis April 2007 hatte ich einen Aufenthalt wegen Studium. In April (also nach mehr als 17 Monate nach der Eheschliessung) habe ich einen Aufenthalt beantragt wegen der Ehe mit einer deutschen Frau, und sie ist noch in Bearbeitung. Was passiert jetzt, wenn sie mir keinen Aufenthalt geben wollen und meine Akte neu bearbeiten wollen. Kann ich einen Aufenthalt aufgrund meiner Vaterschaft von zwei deutschen Kindern beantragen. (da wir noch nicht geschieden sind, habe ich das Sorgerecht, und das will ich auch behalten nach der Scheidung). danke im Voraus :) |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von Ulf am 02.06.2007 um 11:55:13 marock schrieb am 02.06.2007 um 10:16:02:
Wie regelt Ihr die elterliche Sorge während der Trennung? Gruß, ULF |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von trixie am 02.06.2007 um 12:21:21 ulf schrieb am 02.06.2007 um 11:55:13:
Gesetzlich haben beide Elternteile das gemeinsame SR, sofern es keinen Gesetztesbeschluß gibt, daß einem Elternteil die gemeinsame Sorge entzogen wird. Da marock schreibt, er möchte dies auch beibehalten, verstehe ich deine Frage nicht. Eine seperate Sorgerrechtsregelung während der Trennungszeit sieht das Gesetz nicht vor. trixie |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von thom am 02.06.2007 um 12:21:23 marock schrieb am 02.06.2007 um 10:16:02:
marock schrieb am 02.06.2007 um 10:16:02:
ulf schrieb am 02.06.2007 um 11:55:13:
Da war sie aber schnell... aber Du solltest dies selber mitteilen, da sich die Voraussetzungen für Deinen Antrag verändert haben. thom |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von trixie am 02.06.2007 um 13:21:34 thom schrieb am 02.06.2007 um 12:21:23:
Da die Ehegemeinschaft nicht mehr gelebt wird, dürfte vielleicht eher folgender § in Frage kommen: Zitat:
trixie |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von thom am 02.06.2007 um 19:08:46
@ trixie
lies mal meinen Beitrag, da stand Deiner schon drin. Ulfs Frage war wohl ein Hinweis darauf, dass es diese AE nicht für die "Vaterschaft" (marock) an sich, sondern genauer "zur Ausübung der Personensorge" gibt - und diese daher auch während und nach der Trennung tatsächlich und zum Wohle der Kinder ausgeübt werden sollte. trixie schrieb am 02.06.2007 um 12:21:21:
thom |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von trixie am 02.06.2007 um 19:40:07
@ thom
Zitat:
Sorry! Ich hatte den ersten Teil glatt übersehen. Zitat:
Aber sicher! War einfach ein Fehler beim Tippen! Zitat:
Das ist die Frage, ob er es so gemeint hat, wie du das eben zitierst. Aber unabhängig, wie der die Personensorge ausübt, solange er das Sorgerecht hat, dürfte es unschädlich für die AE sein. trixie |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von marock am 04.06.2007 um 15:19:05
danke an alle die geantwortet haben. :)
Was sind alle Bedingungen die ich erfüllen soll, um einen unbefristeten Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge zu bekommen. und was versteht das Deutsche Gesetz unter Personensorge? danke im Voraus Gruss |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von maki am 04.06.2007 um 15:26:35 marock schrieb am 04.06.2007 um 15:19:05:
Es gibt keinen unbefr. Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge, spätestens wenn die Kinder volljährig sind, braucht es keine Personensorge mehr. Die Vorraussetzungen zur NE (früher unbefr. AE genannt) findest du in §9 AufenthG. Aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Sorgerecht#Personensorge Zitat:
Gruß, maki |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von marock am 04.06.2007 um 15:37:12
Danke Maki für die Information
dann formuliere ich die Frage anders, welche Bedingungen soll ich erfüllen um eine AG zur Ausübung der Personensorge zu bekommen. Bin 23 / Student / lebe jetzt allein. |
Titel: Re: Aufenthalt wegen Kindern Beitrag von maki am 04.06.2007 um 15:43:25
Aus dem AufenthG, §28:
Zitat:
Ich würde mal sagen, dass du deine ABH kontaktierst, ihnen sagst dass du keine AE mehr zwecks Ehe mit einer Deutschen, sondern eine AE zwecks Personensorge eines minderjährigen Deutschen beantragst. Gruß, maki |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |