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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180636499 Beitrag begonnen von Manuela am 31.05.2007 um 20:34:58 |
Titel: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Manuela am 31.05.2007 um 20:34:58
Hallo zusammen,
ich habe jetzt mehrfach im Forum gelesen, dass bei Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner von Deutschen keine Einkommensnachweise von der ABH gefordert werden 'dürfen' Unsere macht das aber. Das war auch bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kein Problem, da ich zu diesem Zeitpunkt gearbeitet habe. Jetzt läuft die Aufenthaltserlaubnis am 13.6. ab und für die Verlängerung muss ich wieder mein Einkommen nachweisen. Das kann ich momentan nicht, da ich auf Grund von Elternzeit nicht arbeite und erst per 2.7. in Teilzeit anfange. Den Vetrag habe ich aber noch nicht und wir wollen am 12.6. nach Marokko (Heimatland meines Mannes). Jetzt will uns die ABH nur eine Bescheinigung ausstellen und die Verlängerung erst geben wenn ich die Verdienstbescheinigung vorlege. Mein Mann ist sich aber sicher, dass er mit dieser Bescheinigung nicht aus Marokko ausreisen darf, sondern nur mit einer offiziellen Aufenthaltserlaubnis in seinem Pass. Was tun ? Danke und Gruss Manuela |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von schweitzer am 31.05.2007 um 21:03:01
Hallo Manuela,
liegt da kein Missverständnis vor? - Wenn nicht, und kein anderes Verlängerungshindernis besteht, wäre das Verhalten der ABH IMHO rechtswidrig. Der Erteilung und Verlängerung einer AE nach § 28 AufenthG, und um eine solche handelt es sich ja wohl, steht nicht gesicherter Lebensunterhalt nicht entgegen - solange die Ehe rechtmäßig als familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland besteht und gelebt wird, gibt es, laut geltendem Recht, einen Rechtsanspruch auf diese AE. Etwas anderes wäre es, wenn Ihr schon drei Jahre in Deutschland verheiratet seid und Dein Mann jetzt die NE haben möchte - das wäre wohl gegenwärtig nicht möglich, da dazu das Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts besteht. =schweitzer= |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Manuela am 31.05.2007 um 23:12:07
Hallo Schweitzer,
vielen Dank für die Antwort. Missverständnis ? Nein ! Er hat wortwörtlich gesagt meine Verdienstbescheinigung wäre die Grundlage für die Verlängerung. Aber was mach ich, wenn er uns die Verlängerung trotzdem nicht gibt ? Dann können wir den Urlaub wohl vergessen, denn die Gefahr geh ich nicht ein, dass mein Mann womöglich dableiben muss. Gruss Manuela |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Mick am 31.05.2007 um 23:23:05
Hi,
wenn nicht verlängert würde, müsste er eine Fiktions- bescheinigung nach § 81 Abs. 4, 5 AufenthG bekommen. Damit könnte er auch wieder nach D. einreisen. Bei einem Direktflug oder Landreisen über Schengengebiet (Fra, Esp) sehe ich da kein Problem. Oder denkst Du, dass die marokk. Behörden Schwierigkeiten machen würden? |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Manuela am 31.05.2007 um 23:44:46
Hallo Mick,
ja genau das ist der Punkt, die marokkanischen Behörden lassen ihn nicht mehr raus, da sie mit der Fiktionsbescheinigung nichts anfangen können. Für die gilt nur eine Aufenthaltsgenehmigung im Pass. Gruss Manuela |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Rolsoft am 01.06.2007 um 00:38:00
Hallo Manuela,
dann drucke dir doch den § 28 AufenthG Zitat:
aus und weise den SB dezent auf die Rechtslage hin, wenn der sich querstellen sollte gehst du zu seinem Vorgesetzten. Schweitzer hat schon recht (IMHO) ;). VG Rolsoft |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von schweitzer am 01.06.2007 um 07:44:25
Guten Morgen,
ich sage es noch einmal deutlich, die ABH verhält sich rechtswidrig - es sei denn die Fiktionsbescheinigung wurde nur ausgestellt, weil derzeit etwa wegen zu hohem Arbeitsaufkommen die AE nicht unmittelbar verlängert werden kann - allerdings sehe ich in Eurem Fall nicht, was daran besonders lange dauern sollte. Wenn das mit den marokkanischen Behörden so stimmt, dann solltet Ihr die ABH noch einmal in freundlichen aber deutlichen Worten auf die Rechtslage hinweisen und auch auf die Folgen, wenn jetzt ohne ersichtlichen Grund lediglich eine Fiktionsbescheinigung erteilt würde. (ggf. an den Vorgesetzten wenden, wenn das nichts hilft könnte man durchaus auch mal probieren, die entsprechende Fachabteilung des Innenministeriums zu kontaktieren - möglicherweise über den Ausländerbeauftragten Eurer Stadt/Region oder eine seriöse Migrationsberatungsstelle- bitte bei allem Frust alles auch höflich tun!) Sollte das alles nichts nutzen, bliebe nur der Rechtsweg - Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen (vorher schriftlichen Bescheid verlangen), allerdings kann sich das dann hinziehen und Eure geplante Reise würde wohl dennoch platzen. Hinsichtlich der Möglichkeit der Sinnhaftigkeit der Beantragung der Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs solltet Ihr Euch ggf. dann juristisch bearten lassen. Die Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wäre IMHO dann erst bei der nächsten Stufe (Klage) möglich, aber dazu bedürfte es dann insbesondere fundierter juristischer Hilfe. Das kann und darf hier im Rahmen des Forums nicht geleistet werden. Ich hoffe für Euch, dass es soweit nicht kommen muss, weil die Rechtslage, wie hier schon mehrfach gesagt, eigentlich sehr eindeutig ist. Ich drücke Euch sehr die Daumen - =schweitzer= |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von Manuela am 02.06.2007 um 11:09:36
na, geht doch.
waren gestern nochmal bei der ABH und der Mitarbeiter zeigte sich kooperativer als sonst. haben ihm das problem geschildert und haben doch tatsächlich die aufenthaltsgenehmigung bekommen. für ein jahr und wenn wir dann den verdienstnachweis vorlegen bekommen wir wahrscheinlich eine für 3 jahre. hat mir dann bestätigt, dass der verdienstnachweis nur gebraucht wird um zu entscheiden für wie lange die aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. wenn er will scheint er doch zu wissen, wie es geht. vielen dank nochmal für eure hilfe, besonders an schweitzer. gruss manuela |
Titel: Re: Verlängerung der Aufenhaltsgenehmigung Beitrag von maki am 02.06.2007 um 11:40:27
Na also, dann war das wirklich nur ein Mistverständniss ;)
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