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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheinehe - Kosten
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Beitrag begonnen von Ogi am 28.05.2007 um 12:36:55

Titel: Scheinehe - Kosten
Beitrag von Ogi am 28.05.2007 um 12:36:55
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, bei der Scheinehe, wer ist verpflichtet die Scheidungkosten zu bezahlen?

lg

Titel: Re: Scheinehe - Kosten
Beitrag von DonCamillo am 28.05.2007 um 12:44:19
beide zur Hälfte ?


DC

Titel: Re: Scheinehe - Kosten
Beitrag von Mono am 28.05.2007 um 12:44:54
Keiner, wenn die Ehe auf Antrag aufgehoben wird.

http://209.85.135.104/search?q=cache:lPfTBlWb46UJ:www.palm-bonn.de/scheidungsehe.htm+Scheinehe+Scheidung&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a

Titel: Re: Scheinehe - Kosten
Beitrag von trixie am 28.05.2007 um 12:59:31

Ogi schrieb am 28.05.2007 um 12:36:55:
Kann mir jemand sagen, bei der Scheinehe, wer ist verpflichtet die Scheidungkosten zu bezahlen?  


Bei der Scheidung macht es keinen Unterschied, ob es eine Scheinehe, Zweckehe oder - die soll es ja auch noch geben - eine aus Liebe war. Jeder trägt seine Kosten selber.


schrieb am 28.05.2007 um 12:44:19:
beide zur Hälfte ?  


Wieso zur Hälfte. Wenn einer der Parteien keinen Anwalt hat, muß er dann den Gegenanwalt zur Hälfte bezahlen?


Mono schrieb am 28.05.2007 um 12:44:54:
Keiner, wenn die Ehe auf Antrag aufgehoben wird.  


Und wer bezahlt den Anwalt? Der wird sicherlich nicht umsonst arbeiten!

trixie

Titel: Re: Scheinehe - Kosten
Beitrag von Ogi am 28.05.2007 um 12:59:53
DANKE !

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