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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eheschließung in Dänemark und Aufenthaltsgenehmigung §28
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Beitrag begonnen von linsen am 27.05.2007 um 15:53:55

Titel: Eheschließung in Dänemark und Aufenthaltsgenehmigung §28
Beitrag von linsen am 27.05.2007 um 15:53:55
Hallo zusammen,

Die Aufenthaltsgenehmigung meiner Freundin zu Arbeitssuchzwecken nach dem Studium läuft in wenigen Wochen aus, da sie ein exotisches Fach studiert hat, in dem sie nichts gefunden hat, und der Job müsste ja studienbezogen sein, damit sie eine Aufenthaltsgenehmigung kriegt.

Ich liebe sie natürlich über alles und hab ihr darum angeboten, zu heiraten. Da sie aus einem afrikanischen Land kommt, wo der deutsche Staat doppelte Vorbeglaubigung etc. fordert, ist die Idee, in Dänemark zu heiraten und dann hier eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehegatten gemäß §28 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Das alles natürlich, solange ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist.

Wir würden natürlich eine echte Ehe führen und auch sofort zusammenziehen (aus religiösen Gründen haben wir das bisher noch nicht getan). Könnt ihr mir bitte sagen, ob das alles so richtig ist, wie ich es beschrieben habe? Was muss man besonders beachten, und könnt ihr mir noch Tipps geben?

danke im Voraus

Linsen

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