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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt / Sorgerecht bei Tod eines Ehegatten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1179051365 Beitrag begonnen von Hansi am 13.05.2007 um 12:16:05 |
Titel: Aufenthalt / Sorgerecht bei Tod eines Ehegatten Beitrag von Hansi am 13.05.2007 um 12:16:05
Hallo,
ich habe mir Gedanken gemacht, was mit unseren Kindern passieren würde, wenn mir oder meiner Frau etwas schlimmes zustoßen würde, und möchte daher heute einige theoretische Frage stellen, in der Hoffnung dass ich die Antworten niemals brauchen werde. Die Situation: Ich bin seit letztem Jahr mit einer Ukrainierin verheiratet. Sie hat zwei Kinder mitgebracht, deren Vater schon lange verstorben ist. Somit hat sie das alleinige Sorgerecht. Auch die Kinder haben keine deutsche Staatsbürgerschaft oder Abstammung.
Die Kinder sind mit AE zur FZF hier. Das ältere Kind ist zwischenzeitlich volljährig geworden und lebt weiterhin in unserem Haushalt. Das jüngere Kind geht noch in die Grundschule, und hat sich dort erstaunlich gut eingelebt. Von meinen Eltern werden alle bestens akzeptiert. Im Herkunftsland gibt es noch eine Tante und Großeltern. In Deutschland in unserer Nähe wohnt eine Tante der Kinder (Schwester des verstorbenen Vaters). Ich vermute, dass das Aufenthaltsrecht der jüngeren Tochter letztendlich von der Klärung des Sorgerechtes abhängt. Welche Behörde / welches Gericht wäre hierfür zuständig? Gilt hier deutsches oder ukrainisches Recht? Hätte ich als Stiefvater die Möglichkeit das Sorgerecht zu erhalten? Würde dies durch eine Verfügung der Mutter (Testament) beinflusst?
Wie bereits gesagt, hoffe ich, dass die geschilderte Situation nie eintreten wird. Dennoch möchte ich im Fall der Fälle nichts versäumt haben. Herzliche Grüße, Hansi |
Titel: Re: Aufenthalt / Sorgerecht bei Tod eines Ehegatten Beitrag von trixie am 13.05.2007 um 12:28:15 Hansi schrieb am 13.05.2007 um 12:16:05:
Wende dich an das für euch zuständige Jugendamt. M. M. nach kann dir als Stiefvater das gemeinsame Sorgerecht übertragen werden. Dies würde durch das Familiengericht entschieden. Nachdem der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, gilt hier deutsches Recht. Das gemeinsame Sorgerecht wird durch Gerichtsbeschluß entschieden. Ein Testament kann die Sache nicht beeinflussen. Unabhängig davon schon einmal an eine Adoption gedacht? trixie |
Titel: Re: Aufenthalt / Sorgerecht bei Tod eines Ehegatten Beitrag von Ulf am 26.05.2007 um 13:20:34 Hansi schrieb am 13.05.2007 um 12:16:05:
Interessehalber: auf welche §§ wurde seine AE ausgeschrieben/umgestellt? Gruß, ULF |
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