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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug eines Kindes https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1178046164 Beitrag begonnen von Desert Sheikh am 01.05.2007 um 21:02:44 |
Titel: Nachzug eines Kindes Beitrag von Desert Sheikh am 01.05.2007 um 21:02:44
Hallo miteinander!
Bin froh dieses Forum vor wenigen Tagen gefunden zu haben. Heute habe ich mich registriert und an dieser Stelle gleich meine ersten Fragen. Bin seit letztem Jahr mit einer äthiopischen Staatsbürgerin verheiratet. Sie hat inzwischen das Visum zur Familienzusammenzusammenführung erhalten und wird in wenigen Tagen nach Deutschland einreisen. Nachdem sich meine Frau in Deutschland etwas eingelebt hat und wir uns gemeinsam eine größere Wohnung gesucht haben, planen wir bald ihr Kind (12 Jahre) nachzuholen. Meine Frage lautet jetzt, welche Voraussetzungen wir für den Nachzug des Kindes meiner Ehefrau erfüllen müssen und welche Dokumente wir vorlegen müssen. Da meine Frau sich nur noch wenige Tage in Äthiopien befindet, würde ich mich über möglichst rasche Antworten freuen, damit sie die Zeit nutzen kann, um benötigte Dinge eventuell noch zu organisieren. Sollten zur Beantwortung meiner Frage noch weitere Informationen meinerseits erforderlich sein, bitte einfach fragen. :) |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Einbeck am 01.05.2007 um 21:54:38
In der Rechtssammlung dieses Forum findest Du das AufenthG.
Näheres zum Kindernachzug findest Du im § 32 AufenthG. Wichtig ist wie stellt sich das Sorgerecht da? Kind aus früherer Ehe, gibt es Vater hat Mutter das alleinige Sorgerecht? Sollte Mutter das alleinige Sorgerecht haben (dies wäre bei Visabeantragung nachzuweisen) wird es einfacher. Alleiniges Sorgerecht schafft Anspruch, anders wird es komplizierter und Ermessen kommt ins Spiel. Empfehle einfach mal § 32 zu lesen. Allgemein: Vorlage eines Reisepasses für das Kind, Geburtsurkunde Kind und Kopie der Heiratsurkunde, der AE (Kopie) und des Reisepasses (Kopie) der Mutter erforderlich. Ansonsten muss Unterhalt des Kindes gesichert sein, Du müßtest genug verdienen und zugunsten des Kindes eine VE abgeben. --Krankenversicherung ( es empfiehlt sich zu prüfen, ob Kind in der gesetzl KKV oder in der PKV mit aufgenommen wird) --ausreichend Wohnraum sollte auch gegeben sein. Ach ja es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Visa, die örtliche ABH in Deutschland wird beteiligt. Bearbeitungsdauer im Regelfall mindest. ca. 2 Monate. |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Desert Sheikh am 01.05.2007 um 22:12:09
@ Einbeck:
Vielen Dank für Deine Antwort. Das Kind ist unehelich. Meine Frau hat meines Wissens nach das alleinige Sorgerecht, wobei ich nicht weiß, ob es diesen Begriff in Äthiopien überhaupt so gibt. Deshalb weiß ich momentan nicht genau, inwieweit das alleinige Sorgerecht nachweisbar ist. Der Vater lebt noch, aber es gibt seit langem keinen Kontakt mehr. |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Einbeck am 01.05.2007 um 22:22:50
@Desert Sheikh
Ist der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen? Falls Vater nicht in Geburtsurkunde erwähnt ist und/oder es keine offizielle Vaterschaftsanerkennung gibt bzw. sonstige Sorgerechtsregelungen zwischen den Eltern gibt, wäre alleiniges Sorgerecht wahrscheinlich eindeutig gegeben. Wie das Sorgerecht bei unehelichen Kindern in Äthiopien geregelt ist sollte die die Botschaft wissen. Evtl. weiß die Mutter ja auch was dazu, hat Sie eine Sorgerechtsabsprache mit Vater getroffen? brauchte Sie die Unterschrift des Vaters um Kind z.B. zur Schule anzumelden oder um Pass für Kind zu beantragen oder konnte Sie dies alleine? Wie war es im täglichen Leben in Athiopien wurde Vater gebraucht für Zustimmungen etc.? |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Desert Sheikh am 01.05.2007 um 22:28:23
@ Einbeck
Der Vater ist in die Geburtsurkunde eingetragen. Pass hat das Kind noch keinen. Die anderen von Dir aufgeworfenen Fragen muss ich nochmal genau abklären. |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Einbeck am 01.05.2007 um 22:39:33
Für Kindernachzug bräuchte Sie kein alleiniges Sorgerecht, nur ist die Rechtsposition halt eine andere, deutliche bessere.
Wie gesagt empfehle ich hier § 32 AufenthG genau zu lesen, damit Du/Ihr den Unterschied erkennt. Falls das Sorgerecht nach äth. Ortsrecht bei Vater und Mutter gemeinsam liegen sollte, sollte man das Ortsrecht prüfen, ob eine Sorgerechtsübertragung (durch Sorgerechtserklärungen oder Vormundschafts- bzw. Jugendgericht) komplett auf die Mutter möglich ist und im Ortsrecht klären wer zuständig ist und wie es abläuft. Ansonsten sollte der Vater der Ausreise und Wohnsitznahme in Deutschland zumindest zustimmen und falls möglich der Mutter weitestgehende Vollmachten zur Vertretung des Kindes geben. In diesem Falle sollte die Botschaft im Visaverfahren auch konkrete Auskünfte geben können, da beide Sorgeberechtigte dann auch den Visaantrag unterschreiben müssen. |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Desert Sheikh am 01.05.2007 um 22:54:13
Bezüglich des Sorgerechts und wie die Rechtslage dazu in Äthiopien ist, da muss ich mich noch mal schlau machen.
Für die Schulanmeldung des Kindes brauchte meine Frau übrigens keine Zustimmung des Vaters. Weitere Frage: Die Beantragung des Visas für die Tochter meiner Frau muss ja in der deutschen Botschaft in Addis Abeba erfolgen. Muß meine Frau dabei unbedingt persönlich anwesend sein oder kann sie die Unterlagen von Deutschland aus dorthin schicken? |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Ulf am 02.05.2007 um 10:54:53 Desert Sheikh schrieb am 01.05.2007 um 21:02:44:
Die dt. Auslandsvertretung in Kosov@ meint bei 14jährigen Kindern, wenn die Eltern sie dort einstweilen zurückgelassen haben, sollen sie gar nicht mehr nach Deutschland kommen... Gruß, ULF |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von ronny am 02.05.2007 um 10:57:22 ulf schrieb am 02.05.2007 um 10:54:53:
was hat die serbische Provinz namens Kosovo mit Äthiopien zu tun ???? |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von inge am 02.05.2007 um 11:13:08 Zitat:
In beiden Ländern wohnen fast nur Ausländer! Ansonsten unterscheiden sich die beiden SV so sehr (Vater war seit mind. 7 Jahren ohne Kind in D?), dass dem Frager nahezulegen ist, nicht in Panik zu verfallen. Grundsätzlich ist ja erstmal die Frage des Sorgerechts zu klären, da das dann Auswirkungen auf die Rechtslage und die zu erwartenden Formalitäten hat. |
Titel: Re: Nachzug eines Kindes Beitrag von Ulf am 03.05.2007 um 16:40:53 ronny schrieb am 02.05.2007 um 10:57:22:
Sind jeweils Amtsbezirke einer deutschen Auslandsvertetung mit eher niedrigem Lebensstandard und zumindest in Kosov@ einer oft zurückhaltenden Beurteilung von Zuzugswünschen nach D. Mag sein, daß man in Äthiopien nicht so zurückhaltend ist - dann hätte ich hier eine übervorsichtige Parallele gezogen. Gruß, ULF |
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