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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kind
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Beitrag begonnen von PPicasso73 am 24.04.2007 um 10:37:29

Titel: Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kind
Beitrag von PPicasso73 am 24.04.2007 um 10:37:29
Hallo

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Bin ziemlich genervt von der Wuppertaler Ausländerbehörde...

Folgender Sachverhalt:
Meine polnische Freundin ist von mir(Deutscher Staatsbürger) im 4. Monat schwanger und noch in Polen gemeldet. Da mir die ständigen Flüge nach Polen für die Arztbesuche langsam zu teuer werden, möchte ich meine Freundin hier in Wuppertal krankenversichern und sie soll dann auch bei mir Leben -wie sie es bereits seit ein paar Monaten mit Unterbrechungen(Arztbesuche in Polen) tut.

Dazu braucht sie aber eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Die Vaterschaft des Kindes erkenne ich beim Jugendamt am 30.4.07 an und trotzdem verweigert die Ausländerbehörde meiner Freundin lt. Telefongesprächen die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, daß sie dafür krankenversichert sein müßte.

ABER DAFÜR BRAUCHT SIE JA GERADE DIE ARBEITSERLAUBNIS.

Denn ich dachte mir, daß meine Freundin bei einem Freund von uns einen fiktiven 400€-Job annimmt und ich ihm die Beiträge zu den Sozialversicherungen erstatte was wesentlich günstiger ist, als sie privat Kranken zu versichern.

Aus welchem Grund kann die Ausländerbehörde meienr Freundin die Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis verweigern? Denn genau dieser Weg(vorzeitige Anerkennung der Vaterschaft) wurde mir vor ca. 2-3 Monaten vom EU-Beauftragten aufgezeigt. Jetzt jedoch wollen die davon nix mehr wissen.

Hat meine Freundin nach §28 des Aufenthaltsgesetzes nicht einen Anspruch auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis? Oder gilt dieser § nur für bereits geborene deutsche Kinder.

Ich bin echt verzweifelt! Bitte hilft uns.

Viele Grüße, Marc

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis für meine Freundin mit meinem deutschen ungeborenem Kin
Beitrag von Mick am 24.04.2007 um 10:39:55

PPicasso73 schrieb am 24.04.2007 um 10:37:29:
Denn ich dachte mir, daß meine Freundin bei einem Freund von uns einen fiktiven 400€-Job annimmt und ich ihm die Beiträge zu den Sozialversicherungen erstatte was wesentlich günstiger ist, als sie privat Kranken zu versichern.  

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