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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum und Ehetrennung
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Beitrag begonnen von Gerechtigkeit am 23.04.2007 um 07:45:51

Titel: Visum und Ehetrennung
Beitrag von Gerechtigkeit am 23.04.2007 um 07:45:51
Guten Morgen, ich hab da mal ein paar Fragen und zwar hat sich ein  Bekannter von mir am Wochenende von seiner Frau getrennt sind sind seit Januar 2005 verheiratet, er hatte dann ein Visum zur Familienzusammenführung und danach ein 2 Jahresvisum das am 12.05. 2007 abläuft was kann er jetzt tun um sein Visum verlängern zu lassen oder ist der Versuch aussichtslos? Zur Zeit ist er in Süddeutschland gemeldet wie ist es mit einer Ummeldung kann man sich schriftlich abmelden, da der Weg nach Süddeutschland doch sehr weit ist und kann er sich dann in Norddeutschland bei uns anmelden der Vermieter in den Fall wären wir selbst da wir in unserem eigenen Haus wohnen. Braucht er noch irgendwas von seiner zukünftigen Exfrau und kann er sich gegebenfalls falls er nicht hierbleiben kann auch in seiner Heimat von seiner Nochehefrau scheiden lassen? Hoffe auf viele Antworten.
Liebe Grüße von
Gerechtigkeit

Titel: Re: Visum und Ehetrennung
Beitrag von ronny am 23.04.2007 um 07:55:25
Hallo,

wann genau wurde die AE erteilt ?

12.05.2005 ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Visum und Ehetrennung
Beitrag von DonCamillo am 23.04.2007 um 08:02:55

Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
am Wochenende von seiner Frau getrennt sind sind seit Januar 2005 verheiratet



Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
sein Visum verlängern zu lassen oder ist der Versuch aussichtslos?


nö, siehe § 31 AufenthG, aber die Antwort auf Ronny's Frage bringt Licht !


DC

Titel: Re: Visum und Ehetrennung
Beitrag von Gerechtigkeit am 23.04.2007 um 08:24:27

ronny schrieb am 23.04.2007 um 07:55:25:
Hallo,

wann genau wurde die AE erteilt ?

12.05.2005 ?

Grüße
Ronny ;)


Hallo Ronny, genau so ist es am 12.05.2005 erteilt. Und wie geht es nun weiter??????
Liebe Grüße
Grechtigkeit

Titel: Re: Visum und Ehetrennung
Beitrag von schweitzer am 23.04.2007 um 08:32:53
Nun sieht es nicht so gut aus. Wenn sie wirklich getrennt sind, besteht die Ehe nicht mehr in familiärer Gemeinschaft. Ihr mindestens zweijähriger rechtmäßiger und in familiärer Gemeinschaft gelebter Bestand in Deutschland, wäre aber die Voraussetzung dafür, dass für den ausländischen Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist (siehe § 31 AufenthG ) - dann wäre die Verlängerung der AE für zunächst ein Jahr möglich (auch wenn der LU aktuell nicht gesichert ist) - So wie Du die Dinge hier schilderst, ist das aber nicht gegeben.

=schweitzer=

Titel: Re: Visum und Ehetrennung
Beitrag von Mick am 23.04.2007 um 08:37:09

Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
er hatte dann ein Visum zur Familienzusammenführung und danach ein 2 Jahresvisum das am 12.05. 2007

Hi,
ich denke, dass die zwei Jahre erfüllt sein könnten. Kommt
halt drauf an, wann der Nachzug mit dem Visum erfolgte.

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