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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubniss
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Beitrag begonnen von Belinde am 20.04.2007 um 23:53:32

Titel: Niederlassungserlaubniss
Beitrag von Belinde am 20.04.2007 um 23:53:32
Hallo,
Mein Mann kann zum 01.06.07 seine NE beantragen.

Aus familiären Gründen muss er aber kurzfristig ausreisen und würde erst zurück kommen wenn seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist.

Welche Möglichkeit(en)haben wir, das er wieder einreisen kann und Er seine
NE bekommt?

Birgit


Titel: Re: Niederlassungserlaubniss
Beitrag von Saxonicus am 21.04.2007 um 01:12:53
Dann sollte er schon vor diesen Termin bei der ABH vorsprechen und ggf. seine AE verlängern lassen, denn mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel könnte es bei der Wiedereinreise sicherlich Probleme geben.

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