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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung- Aufenthaltsterlaubnis weg?
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Beitrag begonnen von Rebekka am 20.04.2007 um 16:03:35

Titel: Scheidung- Aufenthaltsterlaubnis weg?
Beitrag von Rebekka am 20.04.2007 um 16:03:35
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und würde gern mal Eure geschätzte Meinung dazu hören:
Ich bin seit August 2004 mit einem Argentinier verheiratet. Anfang Dezember 2005 haben wir uns leider getrennt, weil wir uns auseinandergelebt hatten. Er ist dann im Dezember noch ausgezogen in eine eigene Wohnung. Im März 2007 habe ich dann die Scheidung eingereicht, weil das Trennungsjahr vorbei war und ich nicht länger mit ihm verheiratet sein möchte. Zuerst meinte er, er willige in die Scheidung ein, doch jetzt macht er ziemlichen trouble, weil er um seine Ausenthaltserlaubnis zu bangen scheint.
Ist es denn wirklich so, dass er ausreisen müsste? Jemand hat mir erzählt, dass ich jetzt sogar verpflichtet wäre, es der Ausländerbehörde zu melden, dass wir nicht mehr zusammen leben. Stimmt das?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!


Titel: Re: Scheidung- Aufenthaltsterlaubnis weg?
Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 16:07:54

Rebekka schrieb am 20.04.2007 um 16:03:35:
doch jetzt macht er ziemlichen trouble, weil er um seine Ausenthaltserlaubnis zu bangen scheint.


Und das mit Recht, dnn die Zeit von 2004 bis 2005 (nur die wird angerechnet) reichte nicht aus, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erwerben.


Rebekka schrieb am 20.04.2007 um 16:03:35:
Ist es denn wirklich so, dass er ausreisen müsste? J


Höchstwahrscheinlich ;)


Rebekka schrieb am 20.04.2007 um 16:03:35:
Jemand hat mir erzählt, dass ich jetzt sogar verpflichtet wäre, es der Ausländerbehörde zu melden, dass wir nicht mehr zusammen leben. Stimmt das?
 



Hat er sich denn nicht abgemeldet beim Auszug ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Scheidung- Aufenthaltsterlaubnis weg?
Beitrag von inge am 20.04.2007 um 16:52:06
Erklär deinem "Noch"-Ehemann auch gleich, dass es überhaupt nichts nützt, die Scheidung herauszuzögern, da ALLEIN der Zeitpunkt der Trennung entscheidend ist, denn nur die "eheliche Gemeinschaft" begründet das Aufenthaltsrecht und wenn keine Gemeinschaft mehr, dann keine AE mehr.

Um nicht selbst in ein schiefes Licht zu geraten, würde ich allerdings nachträglich noch die ABH von der Trennung in Kenntniss setzen - nicht dass es nachher so aussieht, als hättest du das absichtlich verheimlicht ...

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