i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> namensgesetz, kleines problem https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177068094 Beitrag begonnen von rasi am 20.04.2007 um 13:21:34 |
Titel: namensgesetz, kleines problem Beitrag von rasi am 20.04.2007 um 13:21:34
hallo ihr alle,
mein mann und ich sind nun glücklich vermählt und zum glück alles gut geklappt noch in der zeit. es war sehr stressig und knapp und deshalb hab ich jetzt erst mal meinen namen behalten. weil deutsche gesetze doch etwas kompliziert sind. hier das problem. mein mann, bolivianer, hat zwei nachnamen. den von seiner mama und den von seinem papa, wie üblich in bolivien. also zwei einzelne namen, kein doppelname, auch nicht mit bindestrich geschrieben. nun wollte ich den ersten von seinen namen annehmen und dahinter meinen dran hängen. ist ja möglich nicht wahr. ::) nun die standesbeamtin sagte mir nein die namen meines mannes kann man nicht trennen weil es wie ein doppelname ist (was nicht stimmt weil doppelname ja nur mit bindestrich oder???) und drei nachnamen sind nach deutschem namensrecht nicht erlaubt. tja ich würd halt gerne mixen einen von seinen und meinen weil wir ja eben ein mix sind :) (dummer satz) nun habt ihr eine idee wie ich den deutschen begreiflich machen kann dass es zwei einzelne namen sind gibt es eine lücke im gesetz die ich nutzen kann dass es doch noch klappt habt ihr eine idee???? danke alles gute und geniesst den sommer. steffi |
Titel: Re: namensgesetz, kleines problem Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 13:35:36 rasi schrieb am 20.04.2007 um 13:21:34:
Hi, habs mal hierher verschoben weils hier hingehört. Du hast Recht aber auch Unrecht ;) Der Name Deines Mannes setzt sich nach bolivianischem Namensrecht aus zwei apellidos zusammen und lautet danach vollständig xxx yyy. Diesen Namen (der aus zwei Teilen besteht ) könnt ihr nur vollständig zum Ehenamen bestellen. Da dann der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht, nämlich xxx yyy scheitert die ansonsten bestehende Möglichkeit der Hinzufügung des Geburtsnamens aus (siehe dazu: § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB). Es gäbe nur die Möglichkeit, umgekehrt vorzugehen: Dein Name (zzz) wird Ehename . Dann könnte Dein Männe entweder zzz-xxx oder zzz-yyy bzw. xxx-zzz oder yyy-zzz annehmen (siehe den Satz 3 der zitierten Vorschrift). Da Bolivien keinen gemeinsamen Ehenamen kennt, sondern nur die nichtregisterfähige Gebrauchslösung der Hinzufügung mit de, habt ihr keine anderen Möglichkeiten als oben dargestellt, bzw. bereits jetzt existierend. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: namensgesetz, kleines problem Beitrag von inge am 20.04.2007 um 13:40:37
Standesamt I Berlin:
Zitat:
Bsp.: Karl Meier Schmidt & Uschi Müller Ehename Meier Schmidt ODER Müller wenn Meier Schmidt -> Uschi Meier Schmidt (hinzufügen nicht erlaubt) wenn Müller -> Karl Müller Meier ODER Karl Müller Schmidt (hinzufügen nur EINES Teils erlaubt) afaik ... ;) Zitat:
Wie kann man den zwei verschiedene Namen haben, außer wenn es um unterschiedliches Namensrecht geht? ENTWEDER heißt man Meier ODER Schmidt. Oder eben "Meier Schmidt". Oder in D Meider und in Bolivien Müller, das kann dann ja auch mal vorkommen. |
Titel: Re: namensgesetz, kleines problem Beitrag von Ulf am 20.04.2007 um 16:07:15 ronny schrieb am 20.04.2007 um 13:35:36:
Gilt diese Einschränkung eigentlich auch, wenn der zweite Teil kein Familienname, sondern eine Herkunftsangabe ist? Müller-Lüdenscheid, Sachsen-Coburg etc. Gruß, ULF |
Titel: Re: namensgesetz, kleines problem Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 16:09:44 ulf schrieb am 20.04.2007 um 16:07:15:
Jow, nur "vonundzu bzw. aufunddavon" sind keine eigenständigen Namen ;) |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |