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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176302317 Beitrag begonnen von Ulf am 11.04.2007 um 16:38:36 |
Titel: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 16:38:36 Ralf schrieb am 10.04.2007 um 18:46:21:
Typischerweise gibt es Erleichterungen beim erfolgreichen Besuch allgemeinbildende Schulen, sollte bei deutssprachigen Studiengängen eigentlich ähnlich sein. Das ist keine Garantie! Gruß, ULF |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Blaise am 11.04.2007 um 19:22:57 ulf schrieb am 11.04.2007 um 16:38:36:
Sehe ich auch mal so. Aus dem Entwurf des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes Zitat:
Blaise |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Ralf am 11.04.2007 um 20:27:11 Zitat:
Sofern die Deutschkenntnisse durch Schulbesuch nachgewiesen werden, würde ich so aus dem Bauch heraus mal ein Abschlusszeugnis mit mindestens der Note "gut" im Fach Deutsch als erforderlich ansehen, wobei, wie oben schon erwähnt, für diese weitere Verkürzung der erforderlichen Aufenthalts- dauer nicht nur die Sprachkenntnisse heranzuziehen sein werden. Für Näheres bleiben angepasste Verwaltungsvorschriften und Erlasse abzuwarten. Ansonsten habe ich diesen Teil der Diskussion mal zu den Gesetzes- änderungen gepackt, da noch kein geltendes Recht. |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von inge am 11.04.2007 um 21:07:29 Zitat:
HS "gut" bekommt Verkürzung weil wenig Fehler im Diktat, aber GYM "9 Punkte" nicht, weil der Depp bei der Interpretation von Böhl's "Billiard um halb Zehn" danebenlag? ... |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Ralf am 11.04.2007 um 21:30:50
Berechtigter Einwand! :paletti
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Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Ulf am 12.04.2007 um 13:56:06 Ralf schrieb am 11.04.2007 um 21:30:50:
Ich ergänze noch um die abweichende Jahrgangsstufe beim Abschluß der betreffenden Schularten und die Variante Grund-/Leistungskurs... Gruß, ULF |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von ejonny2376 am 16.04.2007 um 19:19:34
Zu der 6 Jahren Regelung:
Muss dann immer noch eine Integrationskursbescheinigung vorliegen? Oder bleibt diese nur fuer die 7-Jahren Regelung und die Integrationsleistungen fuer den 6-Jahren Fall werden anders bewertet? MFG |
Titel: Re: Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre Beitrag von Ralf am 16.04.2007 um 22:36:43
Ich denke mal, letzteres. Für genauere Infos müssen wir aber Erlasse
und neue Verwaltungsvorschriften abwarten. Außerdem muss die Regelung ja erst mal Gesetz werden, noch ist es lediglich ein Gesetzentwurf. Weiterhin ist es natürlich auch denkbar, dass dies, wie so vieles, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird. |
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