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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> frühere Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176220473 Beitrag begonnen von visitorComposite am 10.04.2007 um 17:54:33 |
Titel: frühere Einbürgerung Beitrag von visitorComposite am 10.04.2007 um 17:54:33
Ich lebe seit sieben Jahre in Deutschland und bin am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert.
ich habe im Internet über das Thema Einbürgerung recherchiert, allerdings habe ich ein Paar offene Fragen, deshalb wende ich mich an Sie, um diese zu klären. was meine Person anbelangt ich bin 27 Jahre alt, ich habe an einer deutsche Hochschule Informatik studiert( Master of science) und zurzeit arbeite ich bei einer IT-Firma als Informatiker ich habe einen unbefristen Arbeitvertrag. Meine Frage lautet: Aufgrund dass ich hier in Deutschland (auf Deutsch)studiert habe, Gibt eine Möglichkeit, die frühere Einbürgerung zu beantragen, ohne die Integrationskurs zu besuchen. . Danke im Voraus. |
Titel: Re: frühere Einbürgerung Beitrag von Ralf am 10.04.2007 um 18:46:21 visitorComposite schrieb am 10.04.2007 um 17:54:33:
Nein, nach derzeitiger Rechtslage reicht ein Studium nicht für die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von 8 Jahren: Zitat:
Dieser Gesetzestext lässt keinen Raum für andere Interpretationen. Aber evtl. siehst du mal im aktuellen Gesetzentwurf nach, der womöglich schon im Sommer in Kraft tritt: http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm Danach soll Absatz 3 dann künftig so aussehen: Zitat:
Was dann als "besondere Integrationsleistungen" anzusehen ist, bleibt abzuwarten. |
Titel: Re: frühere Einbürgerung Beitrag von visitorComposite am 10.04.2007 um 23:54:35
i see.
ok dann einfach abwarten. :) Danke schön |
Titel: Re: frühere Einbürgerung Beitrag von Ralf am 11.04.2007 um 19:22:57
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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