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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175727157 Beitrag begonnen von gerd kohlweyh am 05.04.2007 um 00:52:37 |
Titel: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn Beitrag von gerd kohlweyh am 05.04.2007 um 00:52:37
Mein Sohn ist 1987 in Brasilien geboren. Er lebt seit seinem 16. Lebensjahr
bei mir in Deutschland und besucht die Schule. Nach drei Jahren Aufenthalt ist er nunmehr 19 Jahre alt und möchte die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Nach seiner Einreise wurde mir bei der Ausländerbehörde erklärt, dass er nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann. Nunmehr wollte ich diesen Akt telefonisch vorbereiten und habe die Ausländer- behörde angerufen. Der alte Sachbearbeiter ist wohl pensioniert und drei verschieden Mitarbeiter konnten mir über 2 Tage nichts sagen sondern haben auf die stellvertretende Gruppenleiterin verwiesen, die mich heute aber auch wieder um einen Tag vertröstet hat, sie käme nicht in das Programm. Gefragt worden bin ich nach der Anerkennung der Vaterschaft. Das habe ich vor ca. 6 Jahren in Brasilien getan, aber habe kein Dokument darüber hier ausser der danach erfolgten Neuausstellung der Geburtsurkunde. Ich habe in der Rechtssammlung hier nichts gefunden, was seiner Einbürgerung entgegen stehen könnte, soweit ich das beurteilen kann. Gibt es irgend aktuell etwas, was dort noch nicht berücksichtigt ist und mir bzw. meinem Sohn Schwierigkeiten machen könnte ? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann, weil ich jetzt wirklich verunsichert bin. Danke für die Hilfe |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. So Beitrag von Ralf am 05.04.2007 um 08:35:50 gerd kohlweyh schrieb am 05.04.2007 um 00:52:37:
Tja, da wären zum Beispiel die für eine Einbürgerung erforderlichen 8 Jahre rechtm. Aufenthalt im Inland. ;) Aber vermutlich geht es gar nicht um Einbürgerung, sondern um dieses hier: Zitat:
Es wäre also nachzuweisen, dass die Vaterschaft anerkannt wurde und diese nach deutschem Recht wirksam ist. Im Zweifel kann dies jetzt immer noch nachgeholt werden. Bei Vorliegen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung erwirbt das Kind allerdings nicht mehr die deutsche StA, sondern besitzt diese bereits. |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. So Beitrag von gerd kohlweyh am 05.04.2007 um 10:56:38
Danke für die Auskunft, wenngleich der Stil nicht so oberlehrerhaft sein muss.
Aber warum hat der Sachbearbeiter mir dies vor 3 Jahren nicht gesagt. Er hat ausdrücklich gesagt, es müssten 3 Jahre vergehen und damals nicht nach der Anerkennung der Vaterschaft gefragt. Hat sich etwas geändert in diesen 3 Jahren ? Freue mich über weitere Info |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. So Beitrag von ronny am 05.04.2007 um 11:10:50 gerd kohlweyh schrieb am 05.04.2007 um 10:56:38:
Weil Ralf IMHO Unrecht hat *duck*, denn es liegt ein Fall vom § 5 StAG vor: Zitat:
Und da kommen die drei Jahre her. Da Dein Sohn Zitat:
ist, kommt der von Ralf erwähnte § 4 StAG nicht zum Zuge ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. So Beitrag von Ralf am 05.04.2007 um 11:41:03 ronny schrieb am 05.04.2007 um 11:10:50:
ooops.... auch *duck* Geburtsjahrgang nicht beachtet, dieses Kind ist ja schon etwas älter. :peinlich Ändert aber nichts daran, dass die nach deutschem Recht wirksame Vaterschafts- anerkennung vorhanden sein muss. Und dass es sich auch hierbei nicht um eine Einbürgerung handelt. ;) |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. So Beitrag von ronny am 05.04.2007 um 11:48:15 Ralf schrieb am 05.04.2007 um 11:41:03:
Nein, sicher keine Einbürgerung, aber ein Erwerb auf Antrag und eine Erwerbsurkunde gibbet dafür auch ;) Zitat:
Ja unser intertemporales Staatsangehörigkeitsrecht, möchte nicht wissen, wieviele da schon drüber gestolpert sind ;) Und, insbesondere bei nachfolgenden Sachbearbeitergenerationen noch stolpern werden . Denn das Gesetz hat ja bald den 100. Geburtstag. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn Beitrag von gerd kohlweyh am 07.04.2007 um 11:19:49
Hallo und danke, jetzt weiss in Bescheid und werde das Verfahren einleiten.
Ich hoffe, es vor dem 23. Lebensjahr meines Sohnes abschliessen zu koennen. Die stellvertretende Gruppenleiterin hat den durch einen Sachbearbeiter zugesagten Rückruf nicht erledigt und ohne Euch wäre ich jetzt nach einer Woche täglicher Anrufe immer noch nicht einen Millimeter weiter. Also ist es nicht nur ein Problem mit der folgenden Sachbearbeitergeneration sondern zumindest teilweise schon aktuell. Das weitere werde ich bzw. mein Sohn also besser schriftlich machen. |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn Beitrag von ronny am 07.04.2007 um 11:27:18 gerd kohlweyh schrieb am 07.04.2007 um 11:19:49:
Hallo, wenn ich es richtig erinnere langt die rechtzeitige Einleitung des Verfahrens. gerd kohlweyh schrieb am 07.04.2007 um 11:19:49:
Es gibt ja auch schon aktuell die nachfolgende U-30-Sachbearbeitergeneration, die können es zum Teil nicht mehr wissen ;) Als die Regelung eingeführt wurde (1993) gingen die heutigen Berufsanfänger noch auf die Grundschule ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn Beitrag von Ralf am 07.04.2007 um 13:51:38 gerd kohlweyh schrieb am 07.04.2007 um 11:19:49:
Da er bereits volljährig ist, muss er die Erklärung nach § 5 StAG schon selbst abgeben. Die Eltern haben damit im Grunde nichts mehr zu tun, allenfalls noch mit der Vaterschaftsanerkennung. |
Titel: Re: deutsche Staatsangehörigkeit für in BR geb. Sohn Beitrag von Ralf am 11.04.2007 um 19:12:47
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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