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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Familienname des Neugeborenen, russische Mutter
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Beitrag begonnen von Ulf am 25.03.2007 um 13:14:05

Titel: Familienname des Neugeborenen, russische Mutter
Beitrag von Ulf am 25.03.2007 um 13:14:05
Angenommen, eine unverheiratete Frau Russkaja habe in D einen Knaben geboren. Angenommen, das Kind werde nicht aufgrund ihrer Aufenthaltsverfestigung Deutscher.

Welchen Familiennamen trägt der Standesbeamte ein? 'Russkij' oder 'Russkaja'?

Sollte der Knabe die RUS-Staatsangehörigkeit erst durch/bzw. bei Registrierung bei den russischen Behörden erhalten, welches Namensrecht wendet der Standesbeamte dann an?

Würde es die Eintragung/Fortgeltung der (so gewünschten) männlichen Familiennamensform nach der Mutter behindern wenn ein Deutscher (nicht ich) gleich oder später wirksam seine Vaterschaft anerkennt?

Gruß, ULF

Titel: Re: Familienname des Neugeborenen, russische Mutte
Beitrag von maki am 25.03.2007 um 13:22:18

Zitat:
Sollte der Knabe die RUS-Staatsangehörigkeit erst durch/bzw. bei Registrierung bei den russischen Behörden erhalten, welches Namensrecht wendet der Standesbeamte dann an?

So viel ich weiss, sollte die Mutter in der Lage sein den Nachnamen des Knaben durch Erklärung "Russkij" lauten zu lassen.

Titel: Re: Familienname des Neugeborenen, russische Mutte
Beitrag von ronny am 25.03.2007 um 13:37:59

maki schrieb am 25.03.2007 um 13:22:18:
So viel ich weiss, sollte die Mutter in der Lage sein den Nachnamen des Knaben durch Erklärung "Russkij" lauten zu lassen


Durch Erklärung nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB besteht die Möglichkeit zu bestimmen, dass das Kind den Namen nach dem Heimatrecht eines Elternteils bekommt, selbst dann wenn es durch Vaterschaftsanerkennung deutsch wäre.

Aber dabei sollte bedacht werden, dass dann auch zwingend ein Vatersname erworben würde ;)

Erfolgt diese Bestimmung nach § 10 Abs. 3 EGBGB beim Kind nicht, erhält das Kind so deutsches Recht (Vaterschaft) anzuwenden ist, den aktuellen Namen der Mutter also : Russkaja .

Grüße
Ronny ;)

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