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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> scheidung
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Beitrag begonnen von miraa am 12.03.2007 um 09:58:22

Titel: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 09:58:22
hallo leute!!!!!!!!!

Ich brauche dringend hilfe und zwar:

Ich bin seit juli 1999 in Deutschland (duldung) seit oktober 2003 bin verheiratet mit serbe der NE besitzt und seit eine woche habe ich die scheidung eingereicht weil mein mann ein zocker und ein schleger ist.Im märz 2005 habe ich die erste AE bekommen.Bitte helfen sie mir ich bin fix und vertig

1.WERDE DIE ABH IM JUNI MEIN AE VARLENGERN WENN ICH VON ARGE LEBE oder muss ich ausreisen.
DANKEEEEEEEEEE

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 12.03.2007 um 10:08:45

Zitat:
Im märz 2005 habe ich die erste AE bekommen.

Was für §§ stehen denn auf der AE?

Gruß,

maki

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:11:16
paragraf 30

Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 12.03.2007 um 10:12:22
Heirat 2003, aber AE erst 2005?
Wie ist momentan die finanzielle Lage der "Familie"? (bekommt ihr momentan beide schon ALG2?)

Normalerweise wird die AE nach §31 für ein Jahr verlängert, wenn die Ehe nicht mehr besteht und du bekommst ein Aufenthaltsrecht unabhängig von der Ehe.
Bezug von Sozialhilfe stellt einen Ausweisungsgrund dar - ist allerdings Ermessen. Ermessen heißt: Würdigung der Gesamtsituation.

KEIN ALG2 wäre jedenfalls definitiv besser ...

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:21:53
Ich bin im moment   total mit nerve fertig ich schafe es einfach nicht  zum arbeiten

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:24:36
im moment leben wir allle beide von der ALG II. Habe ich richtig verstanden ich muss ausreisen oder?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 12.03.2007 um 10:28:32
März 2005 - März 2007 AE nach §30

Wenn ihr 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt habt und euch dann trennt, bekommst du eine Verlängerung für zunächst 1 Jahr, danach muss dein Lebensunterhalt sichergestellt sein.

Gruß,

maki

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:35:59
Wir haben über 3 jahre zusamen gelebt aber jetz ist schluß ich kann einfach nicht mehr das stendiges terror halte ich nicht mehr aus.

MAKI ich danke dir

Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 12.03.2007 um 10:39:08

Zitat:
Ich bin im moment   total mit nerve fertig ich schafe es einfach nicht  zum arbeiten

Nicht sehr kreativ ...

Du bekommst normalerweise eine Verlängerung deiner AE für ein Jahr. In dieser Zeit solltest du dich dann tunlichst bemühen, deinen Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen.

Ob du tatsächlich "gehen" musst, ist wie gesagt eine "Ermessenentscheidung" und da spielen dann verschiedene Faktoren eine Rolle.
Da du anfänglich eine Duldung hattest und die AE erst recht spät nach der Heirat erteilt wurde, war offensichtlich schon einiges an Problemen vorher vorhanden?
Evtl. wird die ABH auch prüfen wollen, ob du die Ehe nur eingegangen bist, um deinen Status (Duldung) zu verbessern. Irgendwas in dieser Richtung ist auch bereits gelaufen? Oder welchen Grund gab es, dass du die AE erst 2 Jahre nach Eheschließung bekommen hast?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:41:39
ich habe mein AE am 11.03.2005 bekommen aber zussamen gelebt haben wir seit oktober 2003 was wird beabsichtigt tag wann ich AE bekommen habe oder sei wann wir zusammen leben

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 12.03.2007 um 10:44:16
Das Datum das in der AE steht ist wichtig, spielt aber keine Rolle in diesem Fall, da so oder so 2 Jahre voll sind.

Geh doch mal zu deiner ABH und rede mit ihnen.
Wenn ihr getrennt lebt müsst ihr das mitteilen (Einwohnermeldeamt).

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:44:58
ich habe früher im Hessen gelebt und antrag auf familienzussamenführung nach NRW gestelt das hat fast ein jahr gedauert bis ich ein antwort bekommen habe daswegen habe ich keine AE bekommen

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:46:35
im einwohnermeldeamt war ich schon und ABH auch

Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 12.03.2007 um 10:48:52

Zitat:
und ABH auch

Und haben die schon irgendwas gesagt?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 10:50:47
nein gar nichts

Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 12.03.2007 um 10:55:29
Regelvoraussetzung für die Erteilung/Verlängerung einer AE ist jedenfalls der gesicherte Lebensunterhalt.
Grundsätzlich werden zwar "schutzwürdige" Belange des Ausländers berücksichtigt (wie lange schon in Deutschland, Familienbindung, etc), aber natürlich ist der deutsche Staat nicht daran interessiert, dass du dauerhaft als Sozialfall in D lebst.

Da du offensichtlich schon länger arbeitssuchend gemeldet bist: Woran hapert es denn hauptsächlich? Sprachkenntnisse, Ausbildung, etc?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 11:04:50
am 11.03.2005 AE bekommen und am 08.03.2007 scheidung eingereicht das sind nich volle 2 jahre oder?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 11:06:45
ICH HABE FRÜHER GEARBEITET ABER LETZTE PAAR MONATE FINDE ICH KEIN ARBEIT BIN STENDIG AUF SUCHE

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 12.03.2007 um 11:07:00
Wann hast du dich denn Umgemeldet bzw. ab wann werdet ihr in Trennung leben?

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 11:09:13
Ich möchte so wie so nicht von ALG II stendig leben aber im moment muss ich wohl.

Titel: Re: scheidung
Beitrag von miraa am 12.03.2007 um 11:09:58
im trennung leben wir seit 08.03.2007

Titel: Re: scheidung
Beitrag von maki am 12.03.2007 um 11:18:54
Keine Ahnung ob es reicht vom 11.03.05 - 08.03.07 in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt zu haben.

Genaues kann dir nur deine ABH sagen.

Titel: Re: scheidung
Beitrag von ronny am 12.03.2007 um 12:22:19
Hi,


Zitat:
am 11.03.2005 AE bekommen


Und davor weiterhin nur die Duldung gehabt ?

Wenn ja, dann fürchte ich ...


Zitat:
....ob es reicht vom 11.03.05 - 08.03.07 in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt zu haben....


Dann sind die Zwei Jahre (knapp) nicht erfüllt.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wäre damit nur noch über den § 31 Abs. 2 AufenthG möglich, wenn eine besondere Härte vorliegt. Das kann aber letztendlich nurt Deine ABH entscheiden .

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 12.03.2007 um 12:58:42
Als Ergänzung zu Ronny

Zitat:
Dann sind die Zwei Jahre (knapp) nicht erfüllt.




Zitat:
31.1.2 Nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet und nicht die Dauer des bisherigen Aufenthalts des Ehegatten maßgebend. Vorübergehende Trennungen, die den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht berühren, bleiben außer Betracht. Das Merkmal "rechtmäßig" bezieht sich auf den Aufenthalt. Beide Ehegatten müssen sich während der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtmäßig
im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Und "Duldung" ist grundsätzlich kein "rechtmäßiger" Aufenthalt. Wahrscheinlich hättet ihr "damals" schon mehr Druck auf die ABH ausüben müssen, denn wenn es wirklich "grundlos" 1 Jahr gedauert hat um über den Antrag zu entscheiden, war das entschieden zu lang.
Allerdings kommt es dabei sicher auch auf die damaligen Gesamtumstände an und ich bezweifele, dass wir die bereits komplett kennen,

Erschwerend kommt wahrscheinlich hinzu, dass die ABHs immer hellhörig werden, wenn die Ehe bei "knapp" 2 Jahren endet. Da kann sicherlich auch mal die Vermutung anstehen, dass der Ausländer nur versucht hat, die 2 Jahre noch "voll zu machen".

Titel: Re: scheidung
Beitrag von Ulf am 14.03.2007 um 18:28:10

ronny schrieb am 12.03.2007 um 12:22:19:
Dann sind die Zwei Jahre (knapp) nicht erfüllt.

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wäre damit nur noch über den § 31 Abs. 2 AufenthG möglich, wenn eine besondere Härte vorliegt. Das kann aber letztendlich nurt Deine ABH entscheiden .


Bei belegbarer Gewalt gegen die Ehefrau sollte von der Erfüllung der letzten paar Tage abgesehen werden.

Gruß, ULF

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