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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von adora am 28.02.2007 um 10:12:36

Titel: Heirat in Dänemark
Beitrag von adora am 28.02.2007 um 10:12:36
Eine Freundin von mir (sie ist Deutsche) hat vor kurzem in Dänemark ihren nigerianischen Freund geheiratet. Gibt es hier jemanden, der das auch in der letzten Zeit gemacht hat? Wäre für "Erfahrungsberichte" bezügl. Verhalten der ABH (z.B. wegen Erteilung der AE) dankbar, gerne auch per PN.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von maki am 28.02.2007 um 10:26:33
Was hatte denn der Freund für einen Aufenthaltstitel?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von inge am 28.02.2007 um 10:27:19
Verhalten der ABHs: Unterschiedlich (von zügige Erteilung AE, bis Abschiebungsandrohung ...)

Mehr Infos?
Wer, was, wann, wo, warum ... ?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Ulf am 28.02.2007 um 18:10:37

maki schrieb am 28.02.2007 um 10:26:33:
Was hatte denn der Freund für einen Aufenthaltstitel?


Anders gefragt: Hatte er einen Aufenthaltstitel? Duldung (ist kein Aufenthaltstitel) macht in dem Zusammenhang Probleme, weil sowohl Einreise nach DK als auch Rückkehr nach D damit unzulässig sind. Auch bedürfte die Trauung in DK dann wohl einer besonderen Ausnahmegenehmigung des dortigen Staatsamtes.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von adora am 02.03.2007 um 11:09:03
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art (auf die Gefahr hin, dass ich jetzt angefeindet werde oder gar keine Tipps mehr bekomme...bzw., ich war's ja nicht selbst ;) )

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von maki am 02.03.2007 um 11:13:24
Siehe Ulfs posting, das dürfte wohl Ärger mit der ABH geben, denn zumindest die Wiedereinreise nach D dürfte illegal erfolgt sein.


Zitat:
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art

Meinst Du weder geduldet noch sonst irgendeinen Aufetnhaltstitlel?
Komplett illegal?
Würde mich wundern wenn die Ehe überhaupt gültig ist... wie sollen die denn dort geheiratet haben?

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von proll am 02.03.2007 um 11:49:32
Folgende Fragen müssten erst mal beantwortet werden:

Seit wann ist der Ausländer im Bundesgebiet ?
Was hat er hier für Verfahren betrieben ?
Ist er tatsächlich komplett illegal ?
Warum hat deine Freundin ihn in Dänemark geheiratet ?

Infos sind notwendig, um den Sachverhalt wenigstens einigermaßen zu analysieren.

Proll

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von adora am 02.03.2007 um 12:07:25
Danke, dass ihr weiterhin freundlich bleibt :) Die Papiere, mit denen er nach Dänemark eingereist ist, waren meines Wissens gefälscht, die ABH hier weiß natürlich, dass er schon seit langem (wie lange weiß ich nicht genau, sagen wir mal ca. ein Jahr) illegal hier war. Ursprünglich war er Asylbewerber, wurde natürlich abgelehnt und hat sich dann einen Anwalt genommen, dann das übliche Verfahren.Nach ungefähr einem Jahr war es dann abgeschlossen, er wurde entgültig zur Ausreise verpflichtet.

Was mich in erster Linie interessieren würde, ist, ob er mit einem wirklich guten Anwalt Chancen hätte, ohne vorherige Ausreise in Deutschland bleiben zu dürfen. Meine Freundin (die ihn leider erst kennengelernt hat, als das Verfahren schon abgeschlossen war) hat ihn in Dänemark geheiratet, weil es in Deutschland natürlich völlig unmöglich gewesen wäre, auch mit "krummen Touren" irgendeiner Art.


Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Lutz am 02.03.2007 um 12:12:48
Das bedeutet er hat bei der Heirat in Dänemark gefälschte Papiere vorgelegt und die Ehe wurde aufgrund dieser Dokumente geschlossen?  

Oder ist er "nur" mit gefälschten Dokumenten eingereist und musste aber vor dem dortigen Standesbeamten keinen Ausweis/Pass/Aufebthaltstitel nachweisen?  

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von ronny am 02.03.2007 um 12:12:58
Hallo,

wenn die ABH die Entscheidung des OVG NRW vom 06.09.2006 - 18 B 1682/ 06 kennt, sieht es für das Bleiberecht düster aus, da das Gericht festgestellt hat, dass die Eheschließung in Dänemark dann zu einer Nichtehe führt, wenn sich der Betreffende dort nicht rechtmäßig aufgehalten hat und keine Ausnahmegenehmigung des dänischen Staatsamtes vorweisen kann.

In diesem Fall, so das Gericht wurde die Ortsform der Eheschließung nicht eingehalten, die Ehe ist somit nicht wirksam zustandegekommen .

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von proll am 02.03.2007 um 12:17:19
Wenn du mich fragen würdest, gäbe ich dir in Anbetracht der Sachverhaltsschilderung folgenden Rat:

Der Ausländer soll unter Vorlage eines Flugtickets bei der Ausländerbehörde vorsprechen und kurzfristig freiwillig ausreisen.
Danach soll er sich an die dt. Botschaft in Nigeria wenden und ein Visum zur beabsichtigten Eheschließung beantragen.
Danach Wiedereinreise und Eheschließung, die hier durch deine Freundin zeitgleich vorbereitet wird.

Du wirst fragen, warum Eheschließung, die sind doch verheiratet.

In Dänemark kann offensichtlich nur einer heiraten, wenn er sich dort rechtmäßig aufhält. Du schreibst, er ist hier illegal (damit wahrscheinlich auch in Dänemark) und hat dort gefälschte Papiere vorgelegt. Ich würde mal sagen, dass eine rechtsgültige Ehe nicht zustandegekommen sein dürfte.
Genaues kann aber erst nach eingehender Prüfung, bei dem das dänische Standesamt beteiligt werden muss, gesagt werden.

Wenn die ABH das alles rauskriegt (und das ist nicht schwer) läuft der Nigerianer Gefahr, ausgewiesen und abgeschoben zu werden, dann hätte er Einreisesperren und könnte nicht mehr nach hier kommen.
Deshalb besser in die Offensive gehen und der ABH Pass und Ticket vorlegen.
Und: wer sich liebt, schafft die Trennungszeit !!

Proll

Ergänzung: Da waren andere schon wieder schneller !

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von adora am 02.03.2007 um 16:12:14
Danke für die netten, ausführlichen Antworten!

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Ulf am 02.03.2007 um 17:53:17

ronny schrieb am 02.03.2007 um 12:12:58:
wenn die ABH die Entscheidung des OVG NRW vom 06.09.2006 - 18 B 1682/ 06 kennt, sieht es für das Bleiberecht düster aus, da das Gericht festgestellt hat, dass die Eheschließung in Dänemark dann zu einer Nichtehe führt, wenn sich der Betreffende dort nicht rechtmäßig aufgehalten hat und keine Ausnahmegenehmigung des dänischen Staatsamtes vorweisen kann.

In diesem Fall, so das Gericht wurde die Ortsform der Eheschließung nicht eingehalten, die Ehe ist somit nicht wirksam zustandegekommen .


Wenn einer der beiden zu Euch kommt unhd einen dritten heiraten will, dann seht Ihr also kein Problem, weil das in DK gar keine Eheschließung gewesen sein soll?

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von inge am 02.03.2007 um 17:54:59
Ich meine, dass ein Gericht die Ehe erst für unwirksam erklären muss. Vorher entfaltet sie jedoch schon keinen ausländerrechtlichen Schutz ... AFAIK

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Ulf am 02.03.2007 um 17:55:29

adora schrieb am 02.03.2007 um 11:09:03:
Ohne gültigen Aufenthaltstitel irgendeiner Art (auf die Gefahr hin, dass ich jetzt angefeindet werde oder gar keine Tipps mehr bekomme...bzw., ich war's ja nicht selbst ;) )


Wenn so etwas in Planung wäre, dann müßte hier zugemacht werden, weil es hochgradig faul ist.

Wenn schon Sachen verquer gelaufen sind und man sich ab sofort auf den Boden der Rechtsordnung stellen will, dann darf auch beraten werden. Meist läuft es aber auf eine Aufarbeitung des Vergangenen hinaus.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von ronny am 02.03.2007 um 18:57:08

ulf schrieb am 02.03.2007 um 17:53:17:
Wenn einer der beiden zu Euch kommt unhd einen dritten heiraten will, dann seht Ihr also kein Problem, weil das in DK gar keine Eheschließung gewesen sein soll?  


Käme zwar, wie in dem OVG - Fall auf die Einzelfallprüfung an, aber durchaus mit Ja zu beantworten. ;)

Ich gestehe aber, dass mir selbst diese Entscheidung noch nicht lange genug bekannt ist und ich bislang noch keine Resonanz der Standesamtsfachberater dazu bekommen habe.

Wir haben das auf Ebene der Standesamtsexperten im Kollegenboard auch schon besprochen und festgestellt (weils ausserhalb unseres fachlichen Rechtsweges lief) dass es bislang noch nicht in den Fachverbandskreisen rum ist.

Aber ich habe mal den Studienleiter unserer Fachakademie auf die Schiene gesetzt ;)

Mal schauen wie die IPR - Experten dazu stehen ;)


inge schrieb am 02.03.2007 um 17:54:59:
Ich meine, dass ein Gericht die Ehe erst für unwirksam erklären muss. Vorher entfaltet sie jedoch schon keinen ausländerrechtlichen Schutz ... AFAIK


Nö Inge, mal unter dem Vorbehalt dass die Prüfung in DK wegen einer Ausnahmegenehmigung erfolglos verliefe, wäre es aus IPR - Sicht keine aufhebbare nichtige Ehe, sondern eine Nichtehe. Und die bedürfte keiner gerichtlichen Feststellung, sie wäre einfach nicht da ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von proll am 02.03.2007 um 19:08:50
Über die Klärung einer Ehe/Nichtehe hinaus, dürfte ihm wegen der illegalen Einreise von Dänemark nach Deutschland und der (möglichen) Eheschließung im Ausland ohne Nachholung des Sichtvermerksverfahrens eigentlich keine ABH eine AE erteilen. Darüber hinaus erfüllt wegen illegalen Aufenthaltes und Nutzung gefälschter Papiere Ausweisungstatbestände.
Na wenn der mir in die Hände fallen würde.....

Dennoch sehen einige ABH's davon ab.

Proll

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aguinaldo am 21.05.2007 um 03:05:08

ronny schrieb am 02.03.2007 um 12:12:58:
Hallo,

wenn die ABH die Entscheidung des OVG NRW vom 06.09.2006 - 18 B 1682/ 06 kennt, sieht es für das Bleiberecht düster aus, da das Gericht festgestellt hat, dass die Eheschließung in Dänemark dann zu einer Nichtehe führt, wenn sich der Betreffende dort nicht rechtmäßig aufgehalten hat und keine Ausnahmegenehmigung des dänischen Staatsamtes vorweisen kann.

In diesem Fall, so das Gericht wurde die Ortsform der Eheschließung nicht eingehalten, die Ehe ist somit nicht wirksam zustandegekommen .

Grüße
Ronny ;)

Auch ein OVG kann sich mal irren. Besonders wenn es das IPR nicht beachtet. Denn gemäß Art. 11 und 13 EGBGB war für die Form der Eheschließung im vorliegenden Fall hier das weniger strenge dänische Recht maßgebend. Und gemäß dem dänischen Recht als Formstatut ist von der Formwirksamkeit der vorliegenden Eheschließung auszugehen. Denn mit Vorlage des dänischen Trauscheins ist mangels abweichender Anhaltspunkte die Einhaltung der dänischen Formvorschriften glaubhaft gemacht. Hierzu hat das OVG festgestellt, dass der vorgelegte Trauschein den Vorgang der Trauung bekundet. Damit ist davon auszugehen, dass die Voraussetungen der Formvorschriften der §§ 21 I, 20 II des dänischen Ehegesetzes erfüllt sind: Zur Gültigkeit einer Trauung ist danach nur erforderlich, dass die Partner bei gleichzeitiger Anwesenheit auf Frage des Standesbeamten erklären, einander ehelichen zu wollen, und sie darauf von ihm zu Eheleuten erklärt werden. Ein Verstoß gegen Aufenthaltsvorschriften berührt die Gültigkeit der Ehe nicht, sondern kann höchstens im Wege der Aufhebungsklage gemäß §§ 23 ff. des dänischen Ehegesetzes geltend gemacht werden (so Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, 157. Ergänzungslieferung (2004), Dänemark, S. 46 Fn. 15).

Somit handelt es sich beim Fall des OVG NRW um einen Fehlbeschluß.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2006/18_B_1682_06beschluss20060906.html

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von ronny am 21.05.2007 um 07:27:43

Aguinaldo schrieb am 21.05.2007 um 03:05:08:
Auch ein OVG kann sich mal irren. Besonders wenn es das IPR nicht beachtet.  


Zu dem Ergebnis sind wir im Kollegen - Board auch gekommen.

Aber egal, der Fall ist bestandskräftig entschieden.

Allerdings ist das Dänemark - Problem zukünftig eh keines mehr, weil der Gesetzgeber darauf reagiert hat (siehe Entwurf 2. ÄndG zum AufenthG, insbesondere zur AufenthV).

Insofern diskutieren wir hier "Gechichte" ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Reni am 21.05.2007 um 10:29:04
Ronny, ob diese Änderung des 39 einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wird noch abzuwarten sein. Die bisherige Regelung wurde meiner Erinnerung nach nämlich eingefügt, nachdem gerichtlich entschieden worden war, es sei dem Ehegatten eines/r Deutschen eben nicht zumutbar, nur aus formalen Gründen nochmals auszureisen und das FZF einzuholen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von inge am 21.05.2007 um 11:12:44
Das Problem ist, dass es halt Urteile in beide Richtungen gibt.

Hier:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk19980422_2bvq001598.html?Suchbegriff=sichtvermerksverfahren
hat das BVerfG ja schon mal festgestellt, dass die Ausreise zur Einholung des korrekten Visums unschädlich in Bezug auf 6 GG sein kann.

WIE WELCHES VG oder OVG jetzt oder in Zukunft entscheidet ist sicherlich mal wieder ... ;)

Wenn das Gesetz SO eingeführt wird und die ABH dann häufiger "streng" vorgehen, dürfte es bis zu einem Urteil/Beschluss des BVerfG aber sicherlich nicht lange dauern. Und dann herrscht ja vielleicht endlich mal Rechtssicherheit (bis zur nächsten Änderung).
Aber im Fall "frische Ehe ohne Kinder" dürfte das Pendel sicherlich eher mal in Richtung "bitte Formalien einhalten" schwingen.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Mick am 21.05.2007 um 11:28:22
Hi,

die Änderung der AufenthV ist doch nicht mehr
als eine Rückkehr zu der Regelung in § 9 DVAuslG,
die nie für verfassungswidrig erklärt wurde.
Dort hieß es schon "nach seiner Einreise durch
Eheschließung im Bundesgebiet".

Wenn seinerzeit in Einzelfällen von der Durch-
setzung der formellen Nachholung der Visums-
pflicht abgesehen wurde (ggf. aufgrund Urteil,
Beschluss), dann waren das Einzelfälle, in denen
das Ermessen nach § 9 AuslG nicht ausreichend
ausgeübt wurde. Dieses Ermessen gibt es auch
heute noch durch § 5 Abs. 2 AufenthG. Für die
Lösung von Einzelfällen gab und gibt es also
immer Spielraum.

Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Aguinaldo am 09.08.2007 um 14:40:38

ronny schrieb am 21.05.2007 um 07:27:43:


Zu dem Ergebnis sind wir im Kollegen - Board auch gekommen.

Aber egal, der Fall ist bestandskräftig entschieden.


Auch der VGH Mannheim kritisiert den Beschluß des OVG Münster. Offensichtlich hatte nämlich wohl eine baden-würrtembergische ABH ihren belastenden VA mit dem Beschluß des OVG Münster begründet:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=22d89c45e697559804ce3b3f3e3a3477&nr=8714&anz=4&pos=1&Blank=1



Titel: Re: Heirat in Dänemark
Beitrag von Pauline am 11.08.2007 um 19:50:27
Also unser Anwalt sagte, das können wir vergessen. Wir haben uns bei ihm beraten lassen, wel wir heiraten wollen und eben mal alle Möglichkeiten durchgespielt und da wir Paare kannten, die erfolgreich in Dänemark geheiratet haben, haben wir uns da auch erkundigt. Anscheinend reist man mit gefälschten papieren nach Dk, dann heiratet man mit richtigem Namen und wenn man nach D zurückkommt, behauptet man, man habe den pass mit Visum auf dem Rückweg verloren. (Ich check nicht so ganz wie das gehen soll) ABER das haben die mittlerweile durchschaut, er muss normalerweise zurück und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen oder darf gar nicht mehr kommen, weil man die ABH ver**** hat sozusagen. Also ich würde nicht sowas illegales versuchen. Der legale Weg ist zwar langatmiger, aber mir ist was handfestes lieber, als illegaler Mist, der dann schief läuft und man verbaut sich alles. Den einzig wirklichen Grund für so eine Aktion ist mangelndes Vertrauen des Ausländers, der Angst hat, dass seine verlote dann doch nicht kommt und ihn heiratet und wenn kein grundlegendes Vertrauen da ist, dann sollte man auch nicht heiraten ;-)

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