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Beitrag begonnen von blackcat am 23.02.2007 um 01:34:08

Titel: Befragung beim Standesamt
Beitrag von blackcat am 23.02.2007 um 01:34:08
Hallo,

Ich hatte im Jahr 2004 einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung. Mein Verlobter konnte leider nicht mitkommen, weil er nicht nach Deutschland kommen durfte. Dann wurden mich gleich diverse Fragen gestellt. Nach unseren Geburtsdaten,  wie wir uns kennen gelernt haben, ob Rechts- oder Linkshänder, Augenfarbe, Schuhgröße,  was wir zusammen unternommen haben usw.

Dann gab es noch einige Gespräche zwischen mir, der Standesbeamten und meiner Anwältin. Und fast 3 Monate später wurde mein Verlobter im Ausland im deutschen Generalkonsulat vom Konsul befragt.

Danach telefonierten wir miteinander. Ich fragte, was ihn der Konsul gefragt hat.
Ob das sein richtiger Name ist. Wann er zum ersten Mal nach Spanien kam. Wie wir uns kennengelernt haben. Wo er arbeitet. Wo er wohnt. Eigentlich keine persönlichen Fragen, wie z.B. nach Augen- und Haarfarbe, Schuhgröße, Rechts- oder Linkshänder etc.

Nach einiger Zeit erhielt ich eine Ablehnung der Mitwirkung an der Eheschließung von der Beamtin.   :'(    Ich ging gleich zusammen mit der Rechtsanwältin zur Standesbeamten, um zu wissen, warum sie es abgelehnt hatte.

Sie sagte, dass der Konsul angeblich geschrieben hätte, dass mein Verlobter fast nichts beantworten konnte oder wollte. Angeblich hätte er ein anderes Jahr genannt, an dem wir uns kennenlernten. Und er hätte nicht gewusst, wo er wohnt und arbeitet. Die Standesbeamtin wollte uns das Dokument aber nicht zeigen. Daraufhin fragte ich meinen Verlobten deswegen.  Er sagte, er hätte alle Fragen beantwortet. Z.B. die nach der Arbeit. Der Konsul sagte noch, er kenne das Restaurant, wo mein Verlobter arbeitet, es liegt ja nur wenige Minuten vom Konsulat entfernt. Überhaupt hat er sich nicht viel Mühe gemacht. Er sagte er hätte für solche Dinge keine Zeit und das wäre nicht seine Aufgabe. Der hat auch ganz schön über die Standesbeamtin abgelästert, was die überhaupt von ihm will, sie soll uns doch einfach verheiraten und nicht solche blöden Befragungen durchführen. Der Konsul benutzte auch nur einen alt aussehenden Zettel, auf den er alles schrieb und mein Verlobter musste noch nicht mal unterschreiben.

Es kam zum Streit zwischen mir und meinen Verlobten. Ich wollte den Zettel von der Befragung sehen. Die Rechtsanwältin hat versucht ihn vom Standesamt oder vom Konsulat zu bekommen. Keine Chance.

Mein Verlobter ist mehrmals beim Konsul in der Kanzlei gewesen und deswegen mit ihm gesprochen. Der Konsul ist nur ehrenamtlich tätig und ist hauptsächlich Rechtsanwalt in Spanien. er kommt nur 1-2 mal pro Woche für wenige Stunden ins Konsulat, wenn überhaupt. Er meinte, in der Kanzlei wäre das Papier nicht. Er hätte auch nie ans Standesamt geschrieben, dass mein Verlobter nicht wusste, wo er wohnt oder arbeitet. Die ganzen Angaben, die mir die Standesbeamtin vorhielt, hätte er nie geschrieben.

Als mein Verlobter endlich im Generalkonsulat mit dem Konsul sprechen konnte (War sehr schwierig, weil er ja nur selten da ist und dann immer beschäftigt.), durchsuchte er vor den Augen meines Verlobten die ganzen Unterlagen des Konsulats. Der Zettel ist dort nicht mehr auffindbar, in der Kanzlei hätte er auch schon gesucht, dort ist er auch nicht.

War die Befragung überhaut rechtens? Ohne Unterschrift? Mit größtenteils ganz unterschiedlichen Fragen?

Mittlerweile ist diese Standesbeamtin nicht mehr im Standesamt tätig und ich habe die Rechtsanwältin gewechselt.

Gestern sprach ich zusammen mit der neuen Anwältin beim Standesamt vor, wie es nun weitergeht. Sie sagte u.A., dass das Standesamt immer beiden Partnern haargenau die gleichen Fragen stellt.  ;D  ;D  ;D
Nachgeschaut hat sie allerdings nicht.  :-?

Wie kommen wir nun an das fragliche Dokument ran? Wenn die Anwältin einen Antrag auf Akteneinsicht stellt? Ist das Dokument dann auch dabei, oder gibt das Standesamt nur bestimmte Dinge heraus?

Ich bitte um Hilfe! Danke im Vorraus.

LG Blackcat




Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von ronny am 23.02.2007 um 07:51:50

Zitat:
einen Termin beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung


Hallo,

Ist darüber denn endgültig eine Entscheidung getroffen worden ? Wenn ja, welche ?

Lag eine Befreiungsentscheidung des OLG vor ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Blaise am 23.02.2007 um 16:58:39
Hallo,

wenn das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ablehnt, kann es nur vom zuständigen Amtsgericht (auf Antrag) angewiesen werden, die Amtshandlung doch vorzunehmen.

Dazu prüft das Amtsgericht die Unterlagen des Standesamtes und gewährt soweit es erforderlich ist, auch Akteneinsicht.

Also zum Amtsgericht (am Sitz des zuständigen Landgerichtes) und dort beantragen, dass das Standesamt angewiesen wird, an der Eheschließung mitzuwirken. Das Amtsgericht prüft dann, ob das Standesamt zu Recht die Mitwirkung verweigert hat oder weist es im anderen Fall an, an der Eheschließung mitzuwirken.

Blaise

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von desislava19 am 24.02.2007 um 11:55:59
Sorry is grade mal eben Off-topic von mir sorry.

Guckt und dann sagen alle habt keine Angst vor den Fragen wenn man sich liebt und kennt weiss man sowas  :o Aber man sieht ja was immer wieder passiert. ABGELEHNT

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Zeppelin am 24.02.2007 um 12:18:20

desislava19 schrieb am 24.02.2007 um 11:55:59:
Sorry is grade mal eben Off-topic von mir sorry.

Guckt und dann sagen alle habt keine Angst vor den Fragen wenn man sich liebt und kennt weiss man sowas  :o Aber man sieht ja was immer wieder passiert. ABGELEHNT

Aber doch nicht wegen der Fragen oder falscher Antworten, sondern wegen eines offensichtlich massiven Verfahrensfehlers - dessen Nachwei hier allerdings das Problem sein dürfte.

Als Konsequenz hieraus kann ich nur die Empfehlung ableiten, sich möglichst gut darauf vorzubereiten, dass solche Befragungen durchgeführt werden können und auf Protokolle darüber bestehen, die man sich zur Beweissicherung aushändigen lässt.

Z.

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von alteglucke am 25.02.2007 um 01:00:51
Ich frage mich, was das Standesamt überhaupt mit der Befragung zu tun hat. Ist das nicht eine Sache zwischen ABH und Botschaft bzw. Konsulat?

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Blaise am 25.02.2007 um 13:45:00
Hallo,


alteglucke schrieb am 25.02.2007 um 01:00:51:
Ich frage mich, was das Standesamt überhaupt mit der Befragung zu tun hat. Ist das nicht eine Sache zwischen ABH und Botschaft bzw. Konsulat?


Siehe § 5 Abs. 4 Personenstandsgesetz:

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die zu schließende Ehe nach § 1314 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufhebbar wäre, so kann der Standesbeamte die Verlobten in dem hierzu erforderlichen Umfang einzeln oder gemeinsam befragen und ihnen die Beibringung geeigneter Nachweise aufgeben; notfalls kann er auch eine eidesstattliche Versicherung über Tatsachen verlangen, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Aufhebungsgründen von Bedeutung sind.

Frage beantwortet?

Blaise

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Arkha am 25.02.2007 um 14:57:58

Zitat:
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die zu schließende Ehe nach § 1314 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufhebbar wäre, so kann der Standesbeamte die Verlobten in dem hierzu erforderlichen Umfang einzeln oder gemeinsam befragen und ihnen die Beibringung geeigneter Nachweise aufgeben; notfalls kann er auch eine eidesstattliche Versicherung über Tatsachen verlangen, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Aufhebungsgründen von Bedeutung sind.

Wo waren hier bitte die konkrete Anhaltspunkte? Diese sollten genannt werden, bevor die Befragung stattfindet.
Etwas über eine eidesstattliche Versicherung finde ich auch nicht.

Ich würde zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des Standesamtes suchen und wenn es nicht hilft, dann zum Amtsgericht.

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Mick am 25.02.2007 um 15:16:34

Arkha schrieb am 25.02.2007 um 14:57:58:
Wo waren hier bitte die konkrete Anhaltspunkte? Diese sollten genannt werden, bevor die Befragung stattfindet.  

Hat jemand behauptet, dass konkrete Anhalts-
punkte vorliegen, oder wurde nur eine Rechts-
grundlage benannt, wonach eine Befragung zu-
lässig sein kann?

Titel: Re: Befragung beim Standesamt
Beitrag von Blaise am 25.02.2007 um 20:09:50

Arkha schrieb am 25.02.2007 um 14:57:58:
Wo waren hier bitte die konkrete Anhaltspunkte? Diese sollten genannt werden, bevor die Befragung stattfindet.
Etwas über eine eidesstattliche Versicherung finde ich auch nicht.

Ich würde zunächst ein Gespräch mit dem Leiter des Standesamtes suchen und wenn es nicht hilft, dann zum Amtsgericht.


Wie Mick schon schreibt, habe ich nur die Rechtsgrundlage zur Befragung durch den Standesbeamten genannt. Ob im vorliegenden Fall konkrete Hinweise für eine Befragung vorlagen, wird wohl der Standesbeamte vor Ort besser entscheiden können.

Eine Versicherung an Eides Statt muss auch nicht abgenommen werden und ist auch nicht in jedem Fall das geeignete Mittel um nachzuweisen, dass die beabsichtigte Ehe nicht doch nach § 1314 Abs. 2 BGB aufhebbar wäre.

Und ob die konkreten Anhaltspunkte für eine aufhebbare Ehe vor der Befragung im Detail genannt werden, müsste auch im Einzelfall enschieden werden. Zumindest sollten die Verlobten darüber informiert werden, dass ein solcher Verdacht besteht.

Der Leiter des Standesamtes ist in Sachfragen im Übrigen nicht berechtigt, dem Standesbeamten Anweisungen zu geben. Wenn die Leiter der Standesamter oder Bürgermeister ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz wahrnemen, wird die sich hüten dem Standesbeamten in solchen Angelegenheiten Anweisungen zu geben.

Blaise

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