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Beitrag begonnen von barbel am 18.02.2007 um 20:12:32

Titel: wieviel personen können eingeladen werden
Beitrag von barbel am 18.02.2007 um 20:12:32
hallo

ich möchte gerne schwiegermutter und eine begleiterin hier in diesem falle eine enkelin einladen
darf eine einzelne person zwei einladungen aussprechen???
wenn nein warum
wenn ja wie wird dies bemessen???
bedanke mich wie immer schon für eure echt professionelle antworten :)

Titel: Re: wieviel personen können eingeladen werden
Beitrag von Mick am 18.02.2007 um 20:15:20

barbel schrieb am 18.02.2007 um 20:12:32:
darf eine einzelne person zwei einladungen aussprechen???

Hi,
ja, das geht.


Zitat:
wenn ja wie wird dies bemessen???

Das ist unterschiedlich. Zum Teil nach den Regel-
sätzen der Sozialhilfe, zum Teil nach den Pfändungs-
freigrenzen der Zivilprozessordnung.

Titel: Re: wieviel personen können eingeladen werden
Beitrag von barbel am 18.02.2007 um 20:32:58
bedanke für die kompetente hilfe
werde bei der abh vorsprechen und es rechnen lassen
nochmal vielen vielen dank  :) :)

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