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Beitrag begonnen von Doktora am 14.02.2007 um 21:51:00

Titel: Arbeitsgenehmigung des Ehepartners (EU- Neu)
Beitrag von Doktora am 14.02.2007 um 21:51:00
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsgenehmigung des Ehepartners.

Ich komme aus Bulgarien und schließe gerade mein Studium hier in Deutschland ab. Ich werde demnächst in einer Firma eine Stelle bekommen. Das Verfahren, wie ich eine Arbeitserlaubnis- EU bekomme und nach einem Jahr wird diese zu einer unbefristete Arbeitsberechtigung- EU, ist mir klar.

Meine Frage bezieht sich auf meine Freundin (Bulgarin) mit der ich bald heiraten werde.

Sie studiert hier in Deutschland seit einem Jahr. Allerdings hat sie schon eine Hochschulausbildung aus Bulgarien und möchte gerne hier Arbeiten statt wieder zu studieren.

Frage 1: Wie sieht es aus mit ihrer Arbeitsgenehmigung nachdem wir heiraten, wobei ich eine Arbeitserlaubnis- EU habe?
Bekommt sie dann auch als Ehepartner eine Arbeitserlaubnis- EU, Falls sie das Studium abbricht?

In einem Merkblatt vom Arbeitsamt steht, dass wenn ich die Arbeitsberechtigung- EU erworben habe bekommt meine Ehegattin diese auch. Allerdings habe ich darin nichts, für dieses eine Jahr wo ich nur eine Arbeitserlaubnis- EU besitze, gesehen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Aenderungen-Aufenthaltsgesetz.pdf

Frage 2: Spielt es eine Rolle bei dem Antrag auf einer Arbeitsberechtigung- EU für die Ehegattin wie lange wir verheiratet gewesen sind. Selbstverständlich vorausgesetzt dass ich schon die Arbeitsberechtigung- EU erworben habe.

Z. B. Wir haben geheiratet und 6 Monate später erwerbe ich die Arbeitsberechtigung- EU. Wirken sich diese (nur) 6 Monate bei dem Antrag auf einer Arbeitsberechtigung- EU für die Ehegattin irgendwie aus?

Danke für die Antworten.

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