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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> RL 2003/109/EG aka NE-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170335980 Beitrag begonnen von inge am 01.02.2007 um 14:19:39 |
Titel: RL 2003/109/EG aka NE-EG Beitrag von inge am 01.02.2007 um 14:19:39
Die Problematik der Nichtumsetzung der RL durch die Bundesrepublik wurde ja bereits mehrfach angesprochen.
In einem Urteil des OVG Lünebürg vom 18.01.07 habe ich folgenden Passus in der Urteilsbegründung gefunden: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200700004410+ME Zitat:
Wie hier schon des öfteren "vermutet" heißt das dann doch wohl, dass die Formulierungen in der RL wie "Die Mitgliedsstaaten können verlangen ..." quasi nicht zu beachten sind, oder? Und nach diesem Urteil dürfte das doch zumindest für Niedersachsen verbindlich sein? |
Titel: Re: RL 2003/109/EG aka NE-EG Beitrag von celloplayer am 01.02.2007 um 14:54:21
Ich verstehe das auch so.
Da die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt wurde, ist die Argumentation nicht zulässig, dass der Antragssteller, welcher u.U. aus der RL Rechte ableiten kann, zum Beispiel den Intergrationsanforderungen gem. Art. 5 (2) RL, welche bei der Umsetzung ins nationale Recht ev. verlangt würden, nicht entspricht. Wer nicht rechtzeitig umsetzt, muss die "uneingeschränkte" Version der Richtlinie gelten lassen. Aber im konkreten Fall hat's ja dann doch nichts genutzt, da auch diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren. LG, Celloplayer |
Titel: Re: RL 2003/109/EG aka NE-EG Beitrag von inge am 01.02.2007 um 15:29:43 Zitat:
Mir ging's darum, dass der Passus so von einem OVG kommt. Aber zum Beispiel wäre die Umsetzung der RL in Bremen: http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/9147.pdf in Punkt 1.f.aa.3 offensichtlich in Nds nicht mit gängier Rechtsprechung vereinbar: Zitat:
Denn der entsprechende Artikel in der RL sagt klar: Zitat:
Ich habe das vom OBG zitierte EUGH Urteil nicht gelesen, aber vermute mal, das genau diese bremische Auslegung gegen EU-Recht verstößt. |
Titel: Re: RL 2003/109/EG aka NE-EG Beitrag von proll am 01.02.2007 um 21:43:05 celloplayer schrieb am 01.02.2007 um 14:54:21:
Da wäre ich mir mal nicht so sicher: Maximal könnte er da drin Formulierte uneingeschränkte Anspruchsgrundlagen beanspruchen, aber nicht eingeschränkte, der Ausgestaltung in das Ermessen der Mitgliedsstaaten gelegt wird. (in der Regel ausgedrückt: kann, näheres bestimmen die Mitgliedsstaaten,...) Proll |
Titel: Re: RL 2003/109/EG aka NE-EG Beitrag von inge am 04.02.2007 um 00:11:53
Proll: Die Urteilsbegründung sagt aber offensichtlich was anderes und offensichtlich bezieht sich das OVG auch auf bereits gefällte EUGH Urteile.
Immer wenn es (sinngemäß) heißt: "Die Mitgliedsstaaten KÖNNEN", dann gilt offensichtlich die Regelung OHNE "können", solange sie eindeutig ist. |
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