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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
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Beitrag begonnen von cowboy am 01.02.2007 um 06:08:38

Titel: Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
Beitrag von cowboy am 01.02.2007 um 06:08:38
Hallo!

Ich (deutsch) lebe seit 3 Jahren in den USA und bin mit einer Chinesin verheiratet. Wir wuerden gerne innerhalb von ein paar Jahren nach Deutschland umziehen.

Die chinesischen Eltern meiner Frau (beide 75 Jahre) wohnen bei uns und es kommt nur ein Umzug in Frage, wenn sie auch in Deutschland bei uns wohnen koennen. Ist dies moeglich?

(In Amerika kann man fuer auslaendische Eltern eine Greencard beantragen, sofern man selbst eine Greencard haelt oder die amerikanische Staatsbuergerschaft hat.)

Meine Frau ist in der IT-Industrie beschaeftigt und koennte, so denke ich, per Familiennachzug oder auch per Zuwanderungsgesetz fuer Hochqualifizierte nach Deutschland einreisen. Ich selbst bin Wissenschaftler.

Danke!

Michael

Titel: Re: Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
Beitrag von Mick am 01.02.2007 um 07:19:12
Hi,
eine FZF mit ihren Eltern ginge nur über § 36 AufenthG.
Da hängen die Glocken recht hoch.

Titel: Re: Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
Beitrag von zizu am 01.02.2007 um 07:19:19
Hallo,

ein Nachzug deiner Schwiegereltern dürfte problematisch werden, da das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich nur einen Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern oder Ehegatten vorsieht. "Sonstige" Familienangehörige dürfen nur kommen, wenn es zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" erforderlich ist (§ 36 AufenthG). Ihr müsstet also im Visumsverfahren entsprechende Gründe vortragen. Daneben müsste auch der Lebensunterhalt gesichert sein (einschließlich einer Krankenversicherung).

Titel: Re: Nachzug der Eltern/Schwiegereltern
Beitrag von gomezdavila am 01.02.2007 um 18:05:30
Nach ständiger Rechtsprechung schon zum ganz alten Ausländerrecht vor 1991 stellt es keine besondere und damit erst recht keine außergewöhnliche Härte dar, wenn erwachsene Familienmitglieder allein im Ausland verbleiben.  Man spricht von Begegnungsgemeinschaft, die auch durch Briefe, Telefonate und gelegentliche Besuche aufrechterhalten werden kann.  Ich sehe da leider keine seriöse Möglichkeit.

Die Sicherung des Lebensunterhalts dürfte wohl nicht problematisch sein, wohl aber die Krankenversicherung.

Solche Fälle klappen nach meinen Erfahrungen so gut wie nie, allenfalls zB bei einem erwachsenen blinden Sohn, der von den hier lebenden Eltern versorgt wird, und in einer Behindertenwerkstatt arbeitet. Oder pflegebedürftige, geistig verwirrte und alleinstehende ukrainische Mutter lebt bei einziger Tochter in D.

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