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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Verlängerung der AE-wann?
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Beitrag begonnen von Mchangita am 30.01.2007 um 11:13:29

Titel: Verlängerung der AE-wann?
Beitrag von Mchangita am 30.01.2007 um 11:13:29
Hallo,

mein Mann hat nach unserer Heirat im vergangenen Jahr eine AE für 1 Jahr bekommen, diese läuft im Juli aus. Wann kann man diese AE verlängern lassen, bzw was müssen wir dafür tun? Bekommt er die Verlängerung automatisch oder nach welchen Kriterien wird das entschieden? Und für wie lange bekommt er dann die neue AE?
Er absolviert diesen Monat die Integrationskurse und beginnt dann als Trainee zu arbeiten.

Wir wären dankbar für ein paar Infos, vielen Dank!
Viele Grüße,
Mchangita

Titel: Re: Verlängerung der AE-wann?
Beitrag von schweitzer am 30.01.2007 um 11:31:07
Hi,

rechtzeitig vor Ablauf der jetztigen AE an die ABH wenden und die Verlängerung beantragen - als rechtzeitig sollten in der Regel zwei Wochen vor Ablauf ausreichen - automatisch erfolgt die Verlangerung nicht!! Besteht die Ehe/familiäre Lebensgemeinschaft weiterhin rechtmäßig in Deutschland wird es mit der Verlängerung keine Probleme geben - in der Regel wird die AE dann für weitere zwei Jahre verlängert.

=schweitzer=

Titel: Re: Verlängerung der AE-wann?
Beitrag von Zeppelin am 30.01.2007 um 11:49:56
Ich würde mich auch einige Wochen vor Ablauf der jetzigen AE bei der ABH melden. Falls sie etwas überlastet ist, wie z.B. die in Berlin und erst später einen Termin für die Verlängerung frei hat, wird vorerst eine Fiktionbescheinigung ausgestellt, die bis zu dem Termin die Existenz der AE bestätigt.

Gruß,
Zeppelin

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