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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat (
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Beitrag begonnen von Michel am 27.01.2007 um 19:11:30

Titel: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat (
Beitrag von Michel am 27.01.2007 um 19:11:30
Hallo,

ich plane meine Verlobte (Marokkanerin) im Frühjahr zu heiraten.
Sie hat einen Bachelor- und Masterabschluss. Aktuell hat sie ein Visum für einen Deutsch-Sprachkurs und lebt mit mir in D.
Sie hat nun 2 Abschlüsse und spricht 4 Sprachen (+25 Jahre) und möchte verständlicherweise auch bald arbeiten.

Ich studiere noch 1 1/2 Jahre. Meine Eltern können uns finanziell unterstützen.


Bekommt Sie nach der Heirat direkt eine Arbeitserlaubnis?
Welchen Status kann sie bekommen, was muss man dann weiter anfordern, ... ?

Vielen Dank!


Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir
Beitrag von Zeppelin am 27.01.2007 um 19:35:54
Siehe § 28 Abs. 1 AufenthG. Sie bekommt eine AE und kann uneigeschränkt arbeiten.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir
Beitrag von Janey am 27.01.2007 um 19:36:08
Hallo Michel,

nach der Eheschließung mit der Heiratsurkunde zur ABH und AE nach
§ 28 Abs.1 Nr.1 AufenthG beantragen. Mit der AE erhält sie auch die (unbeschränkte) Arbeitserlaubnis.
Einzige Voraussetzung: Ihr lebt zusammen (also führt eine eheliche Lebensgemeinschaft.

Alles Gute, J.  ;)

Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir
Beitrag von Michel am 27.01.2007 um 20:04:58
Super vielen Dank!

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