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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat ( https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169921490 Beitrag begonnen von Michel am 27.01.2007 um 19:11:30 |
Titel: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heirat ( Beitrag von Michel am 27.01.2007 um 19:11:30
Hallo,
ich plane meine Verlobte (Marokkanerin) im Frühjahr zu heiraten. Sie hat einen Bachelor- und Masterabschluss. Aktuell hat sie ein Visum für einen Deutsch-Sprachkurs und lebt mit mir in D. Sie hat nun 2 Abschlüsse und spricht 4 Sprachen (+25 Jahre) und möchte verständlicherweise auch bald arbeiten. Ich studiere noch 1 1/2 Jahre. Meine Eltern können uns finanziell unterstützen. Bekommt Sie nach der Heirat direkt eine Arbeitserlaubnis? Welchen Status kann sie bekommen, was muss man dann weiter anfordern, ... ? Vielen Dank! |
Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir Beitrag von Zeppelin am 27.01.2007 um 19:35:54
Siehe § 28 Abs. 1 AufenthG. Sie bekommt eine AE und kann uneigeschränkt arbeiten.
Gruß, Zeppelin |
Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir Beitrag von Janey am 27.01.2007 um 19:36:08
Hallo Michel,
nach der Eheschließung mit der Heiratsurkunde zur ABH und AE nach § 28 Abs.1 Nr.1 AufenthG beantragen. Mit der AE erhält sie auch die (unbeschränkte) Arbeitserlaubnis. Einzige Voraussetzung: Ihr lebt zusammen (also führt eine eheliche Lebensgemeinschaft. Alles Gute, J. ;) |
Titel: Re: Welche Rechte hat meine Verlobte nach der Heir Beitrag von Michel am 27.01.2007 um 20:04:58
Super vielen Dank!
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