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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE nach drei Jahre,welche Unterlage? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169911896 Beitrag begonnen von wiktor_f am 27.01.2007 um 16:31:35 |
Titel: NE nach drei Jahre,welche Unterlage? Beitrag von wiktor_f am 27.01.2007 um 16:31:35
Hallo Leute
Ich habe mal ne frage an euch bin seit 2001 in Deutschland, seit drei Jahre verheiratet, genau gesagt am April wird das dritte Jahr vollständig. Ich wollte schon mein NE bekommen und von euch wollte ich gerne wissen wie es alles so abläuft. macht man ein Antrag? muss man dafür Reisepass wechseln, oder kriegt man extra Ausweis dafür? wie lange dauert das alles, nachdem Antragstellung (falls das nötig ist natürlich)? welche unterlagen braucht man vorzuzeigen. hab mal gehört das es von Bundesland zu land unterschiedlich ist, aber ich wollte nun wissen was in meisten fälle gebraucht wird. visum habe ich momentan zwar bis August,aber NE schon in April zu bekommen ,machts sicherlich nichts?! noch was: Beide arbeiten und haben unbefristete Arbeitsverträge, Wohnung fast 100 qm. Ja gut mein deutsch ist zwar alles andere als perfekt, aber das dürfte kein Problem sein,oder? :-) Für die ausführliche antworte bedanke ich mich in voraus. Grüß an alle ;) wiktor |
Titel: Re: NE nach drei Jahre,welche Unterlage? Beitrag von Rolsoft am 27.01.2007 um 18:11:46
Naja,
wie alles in Deutschland ordentlich ;D >macht man ein Antrag? Jepp auf der ABH > muss man dafür Reisepass wechseln Wenn der noch gültig ist nein ;) > wie lange dauert das alles, nachdem Antragstellung (falls das nötig ist > natürlich)? Wenn du alle geforderten Belege dabeihast bekommst du die NE innerhalb weniger Minuten in den Paß geklebt. Belege die wir gebraucht haben: Verdienstbescheinigung (Lohnstreifen) der letzen 3 Monate (am besten von dir & deiner Frau). Meldebescheinigung von deinem Bürgerbüro Tipp: Ruf doch einfach bei deiner ABH an was die haben wollen ;) Es wäre ja auch denkbar dass deine ABH eine Wohnraumbescheinigung haben möchte. VG Rolsoft |
Titel: Re: NE nach drei Jahre,welche Unterlage? Beitrag von sunnysunshine am 27.01.2007 um 18:22:28 Rolsoft schrieb am 27.01.2007 um 18:11:46:
das dürfte die Ausnahme sein ;) normalerweise müssen gewisse Anfragen durch die ABH gemacht werden (z.B. Auszug aus dem Bundeszentralregister, ggf. Verfassungsschutzanfrage), da könnte die Bearbeitung auch einige Wochen dauern Zitat:
gute Idee, und dabei gleich mal nachfragen, wie lang die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist Grüße sunnysunshine ;) |
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