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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Medizinische Untersuchung für FZF?
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Beitrag begonnen von milka1264 am 25.01.2007 um 22:45:45

Titel: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von milka1264 am 25.01.2007 um 22:45:45
Hallo,

wie vielleicht der eine oder andere schon gelesen hat: mein mann ist dabei das FZF-Visum zu beantragen.
Jetzt hat ihm das Konsulat in Petersburg gesagt, er müsse sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, deren Ergebnisse/Bescheinigung er vorlegen müsse, um das FZF-Visum beantragen zu können.

Ist das üblich? Wird das bei allen so gemacht, oder hat das etwas mit dem Herkunftsland (in diesem Falle Russland) zu tun?

Ich höre so etwas nämlich zum ersten Mal.
Das einzige, was mir bislang auffiel, ist dass im Visumsantrag folgende Frage beantwortet werden muss
- "Leiden Sie an Krankheiten?"
und
- "Besteht Krankenversicherungsschutz für die BRD?"

LG,
milka

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Saxonicus am 25.01.2007 um 23:50:20
Bereits vor etwa 25 Jahren mußte meine Frau nach ihrer Einreise beim Amtsarzt vorstellig werden, um festzustellen ob sie an einer ansteckenden Krankheit leidet.
Wahrscheinlich ist das nicht generell so, aber hin und wieder eben doch.

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von inge am 25.01.2007 um 23:50:57
Gibt inzwischen wieder jede Menge "alter" (und ansteckender) Volkskrankheiten in der ehemaligen SU. Das dürfte der Grund sein.

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von tatzi5 am 26.01.2007 um 05:47:07

inge schrieb am 25.01.2007 um 23:50:57:
Gibt inzwischen wieder jede Menge "alter" (und ansteckender) Volkskrankheiten in der ehemaligen SU. Das dürfte der Grund sein.


Dürfte eine Frage bei der KV sein, aber nicht bei der Erteilung von einem Visa !
Oder habe ich da etwas in den entspr. Texten übersehen ??
Diese Fragestellung dazu ist mir völlig neu !!

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Mick am 26.01.2007 um 07:41:19

Saxonicus schrieb am 25.01.2007 um 23:50:20:
Bereits vor etwa 25 Jahren mußte meine Frau nach ihrer Einreise beim Amtsarzt vorstellig werden, um festzustellen ob sie an einer ansteckenden Krankheit leidet.
Wahrscheinlich ist das nicht generell so, aber hin und wieder eben doch.

Verwaltungsvorschrift zu § 2 AuslG 1965:


Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist regelmäßig zu versagen,
wenn ein Ausländer an einer nach § 3 Abs. 1 und 2
Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertrag-
baren Krankheit, an einer ansteckenden Geschlechts-
krankheit oder an einer Geisteskrankheit leidet, oder
wenn er Ausscheider im Sinne des § 3 BSeuchG ist.
Gleiches gilt für einen Ausländer, bei dem der Verdacht
auf eine dieser Krankheiten oder auf dies Ausscheidung
besteht.


§ 55 AufenthG:

Zitat:
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
[...]
5. durch sein Verhalten die öffentliche Gesundheit gefährdet[...]

Ein wenig hat sich schon geändert ;)

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Reni am 26.01.2007 um 07:57:43
Mick, gilt das inzwischen auch für Ehegatten Deutscher?

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von schweitzer am 26.01.2007 um 08:05:43

Mick schrieb am 26.01.2007 um 07:41:19:
Verwaltungsvorschrift zu § 2 AuslG 1965:


§ 55 AufenthG:
Ein wenig hat sich schon geändert ;)


Wenn "nur" noch das, was im § 55 AufenthG steht gilt (und davon dürfte auszugehen sein), wäre die hier im Ausgangspost beabsichtigte Vorgehensweise zumindest durch deutsches Ausländerrecht wohl nicht (mehr) gedeckt, denn ausgewiesen werden könnte ja nur jemand, der schon hier ist.

Im hier geschilderten Falle geht es aber um eine (erstmalige) AE-Erteilung - und der § 2 AuslG von 1965 (!), mit dem das beabsichtigte Vorgehen rechtlich zu begründen wäre, ist nicht mehr einschlägig.

Insoweit erweitere ich Renis Frage mal -

Inwieweit ist das beabsichtigte Vorgehen überhaupt rechtmäßig?

=schweitzer=

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Mick am 26.01.2007 um 08:51:36

schweitzer schrieb am 26.01.2007 um 08:05:43:
Im hier geschilderten Falle geht es aber um eine (erstmalige) AE-Erteilung - und der § 2 AuslG von 1965 (!), mit dem das beabsichtigte Vorgehen rechtlich zu begründen wäre, ist nicht mehr einschlägig.

Hi,
1965 hatte ich zitiert, um damit klarzustellen, warum
Saxo's Gattin zur Untersuchung musste ;)


Zitat:
Inwieweit ist das beabsichtigte Vorgehen überhaupt rechtmäßig?

Die Argumentation, dass es nicht um eine Ausweisung
geht, greift nicht. Bei der Erteilung eines Aufenthalts-
titels darf nach § 5 kein Ausweisungsgrund vorliegen.
Dabei geht es nicht darum, ob auch tatsächlich ausge-
wiesen werden könnte.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass ein Ausweisungs-
grund vorliegt, da neben einer Erkrankung auch ein Ver-
halten
des Ausländers zu einer Gefahr führen muss.

Aus der Praxis: Nicht relevant, allerdings ist mir die Praxis
bei den Konsulaten nicht bekannt, da das dort vor Ort ab-
laufen würde.

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von hge2001 am 26.01.2007 um 09:45:45

Mick schrieb am 26.01.2007 um 08:51:36:
Aus der Praxis: Nicht relevant, allerdings ist mir die Praxis
bei den Konsulaten nicht bekannt, da das dort vor Ort ab-
laufen würde.


meine Fau musste 2005 ein Gesundheitszeugnis beibringen  (deutsche Botschaft Manila); dies ist nach meiner Info bis heute dort Praxis. (heirats - oder FZF-Visum). Ich denke, dass ernas dies bestätigen kann.

welche Auswirkungen ein 'negatives' gesundheitszeugnis hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

hge


Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von inge am 26.01.2007 um 11:16:16

Zitat:
da neben einer Erkrankung auch ein Ver-
halten des Ausländers zu einer Gefahr führen muss.

Aber nach 55.1 reicht ja schon ein "erhebliches" Interesse der BR um eine Ausweisung zu ermöglichen. Und bei TBC dürfte ein erhebliches Interesse zumindest möglich sein. Insbesondere durch die Gefahr die von multiresistenten Erregern ausgeht.

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von maki am 26.01.2007 um 11:22:21
Könnte das etwas mit der "Hühnergrippe" zutun haben?

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Mick am 26.01.2007 um 11:23:29

inge schrieb am 26.01.2007 um 11:16:16:
Aber nach 55.1 reicht ja schon ein "erhebliches" Interesse der BR um eine Ausweisung zu ermöglichen. Und bei TBC dürfte ein erhebliches Interesse zumindest möglich sein. Insbesondere durch die Gefahr die von multiresistenten Erregern ausgeht.

Hi,
§ 51 I ist eine Grundnorm oder auch Generalklausel,
die im Grunde bei allen Ausweisungen zu beachten
ist. Du kannst diese Grundnorm nicht für sich sehen,
sondern im Zusammenhang mit konkreten Ausweisungs-
tatbeständen. Dazu gehört eben Abs. 2 Nr. 5.

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von milka1264 am 27.01.2007 um 01:28:42

Zitat:
welche Auswirkungen ein 'negatives' gesundheitszeugnis hat, entzieht sich meiner Kenntnis.


Meiner ebenfalls, das würd mich jetzt aber doch interessieren. Weiß jemand Bescheid?

Bei ansteckenden Krankheiten: klar nachvollziehbar, dass derjenige dann nicht hier sein soll.
Aber was ist mit Organkrankheiten wie z.B. ein Defekt der Niere, der Leber, des Herzens? Oder zu wenig weiße Blutkörperchen = Leukämie? Oder Asthma?
Wird derjenige dann nicht nach DE gelassen, weil die Behandlung evtll. viel kosten würde (falls so etwas von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt übernommen wird)?

Welches Recht würde dann gelten? Familienrecht = derjenige darf herkommen,
oder irgendein anderes Recht (weiß nicht welches) = derjenige bekommt kein Visum?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: bereits VOR meiner Bewerbung um das Jahresstipendium für Russland wurde ich darauf hingewiesen, dass einen HIV-Test in Russland machen müsse.
Nach einer umfangreichen schriftlichen Bewerbung, wurden alle, die den Erwartungen entsprachen zu einem Vorstellungsgespräch in Bonn eingeladen, bei dem man sich den Fragen einer Kommission aussetzen musste.
Das Auswahlverfahren hat also sicher einiges gekostet.
Nachdem man das erfolgreich gemeistert hat, erhielt man Visum, Auslandskrankenversicherung, Fahrtkosten, Unterbringung - alles kostenfrei. Dazu die erste monatliche Rate.
Erst nachdem ich in RU angekommen bin, musste ich den HIV-Test machen lassen.
Was wäre denn, wenn dieser positiv ausgefallen wäre?
Hätten die mich dann sofort aus RU ausgewiesen? Wofür dann der ganze (Kosten)aufwand?
Oder dient ein "Sie müssen sich einem medizinischen Test unterziehen" (ich weiß, es klingt geschmacklos) einfach nur als Abschreckung?

Ich mein es ernst: was ist, wenn mein Mann tatsächlich an einer Krankheit leiden würde, von der er bislang selbst noch nichts gewusst hat? z.B. Krebs oder so.
Vielleicht mach ich zu viel Panik, aber es wäre doch wirklich krass, wenn er/wir mit solch einem Schock konfrontiert würde/n und wir dann ZUSÄTZLICH auch noch nicht einmal ZUSAMMEN sein könnten.

Oh mann, wie schwierig kann es einem Paar eigentlich noch gemacht werden?




Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von Ulf am 29.01.2007 um 13:58:22

milka1264 schrieb am 27.01.2007 um 01:28:42:
Ich mein es ernst: was ist, wenn mein Mann tatsächlich an einer Krankheit leiden würde, von der er bislang selbst noch nichts gewusst hat? z.B. Krebs oder so.


Davon sind nur wenige Formen ansteckend, und unter Seuchenrecht fällt wohl keine. Sollte kein Hinderungsgrund für FZF sein.

Gruß, ULF

Titel: Re: Medizinische Untersuchung für FZF?
Beitrag von milka1264 am 29.01.2007 um 15:16:46
Stimmt. Das mit dem Seuchenrecht habe ich nicht in Betracht gezogen.
Danke.

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