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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug der Schwiegermutter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168954325 Beitrag begonnen von Gora am 16.01.2007 um 14:32:04 |
Titel: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Gora am 16.01.2007 um 14:32:04
Liebe Experten,
wir haben versucht, Informationen zu einem eventuellen Nachzug meiner Schwiegermutter zu finden, haben aber leider kein Thema gefunden, das uns weitergeholfen hätte. Ich selbst bin Deutscher und mit einer Inderin verheiratet. Nächstes Jahr wird meine Frau die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn wir einige Jahre in die Zukunft blicken, wird wohl der Zeitpunkt kommen, an dem wir meine Schwiegermutter zu uns holen möchten, damit sie dauerhaft bei uns leben kann. Es geht uns also nicht um die Erteilung eines Besuchervisums (das Verfahren ist uns bekannt), sondern um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Meine Schwiegermutter ist Rentnerin und verwitwet. Sie war im Staatsdienst beschäftigt und ist finanziell abgesichert. Zur Zeit lebt noch meine Schwägerin bei ihr, doch es zeichnet sich ab, daß sie bald heiraten und ausziehen wird. Auf der Suche nach der Möglichkeit des Nachzugs taucht im Forum immer wieder das Aufenthaltsgesetz auf, speziell §36 (Nachzug sonstiger Familienangehöriger). Allerdings bezieht sich dieser Abschnitt auf Angehörige von Ausländern, denen der Nachzug ja nur im Falle von "außergewöhnlicher Härte" gestattet werden kann. Da meine Frau die baldige Einbürgerung anstrebt, wird zu einem späteren Zeitpunkt aber ein Verwandtschaftverhältnis zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und ihrer ausländischen Mutter vorliegen. Die Frage ist nun, ob in diesem Fall o.g. Paragraph oder ein anderes Gesetz zur Anwendung kommt. Ist in unserem Fall ein Nachzug grundsätzlich möglich und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Vielen Dank für Eure Hilfe! |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von maki am 16.01.2007 um 14:38:54 Zitat:
Das es sich um die Mutter handelt (sonstige Familienangehörige), wird §36 angewendet, da brauchts die "außergewöhnlichen Härte", Chancen gehen gegen null. Gruß, maki |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Sondra am 16.01.2007 um 15:28:06
@Gora - zum besseren Verständnis, hier ein ausführlicher Zitat aus den Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG, FreizügG/EU (Stand: 22. Dezember 2004)
Zitat:
Deswegen würde ich § 7 Absatz 1 Satz 3 als (mögliche) Alternative vorschlagen Zitat:
weil dieser andere Perspektiven eröffnet Zitat:
Es bleibt nur die Frage zu beantworten: wie vermögend ist deine Schwiegermutter? Gruß :) Sondra |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Gora am 16.01.2007 um 22:23:33
Hallo Sondra, halle maki,
erstmal vielen Dank für die Informationen! Stimmt, da habe ich wohl den §28 AufenthG übersehen. Danach käme tatsächlich nur ein Aufenthalt gemäß § 36 in Frage, mit den entsprechend hohen Hürden. Meine Schwägerin wird nach der geplanten Heirat nicht nur ausziehen, sondern ebenfalls zu ihrem Mann ins Ausland ziehen. Meine Schwiegermutter würde dann allein leben. Zu ihrem Vermögen: Für indische Verhältnisse ist sie gut versorgt, es hängt letzlich davon ab, welche Meßlatte deutsche Behörden in einem solchen Fall anlegen würden. In der Zwischenzeit habe ich mir aber das Freizügigkeitsgesetz/EU durchgelesen und festgestellt, daß der Nachzug der Eltern vom europäischen Standpunkt aus durchaus möglich ist: Zitat:
Mit anderen Worten: Ein deutscher Staatsbürger genießt als Unionsbürger Freizügigkeit gemäß FreizügG/EU. Zumindest lese ich das so im §2, obwohl im §1 steht, daß dieses Gesetz die "Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen" regelt. Unionsbürger haben das Recht, ihre Eltern bei sich in der Wohnung aufzunehmen, wenn sie für deren Unterhalt aufkommen. Wenn man den Gesetzestext so interpretiert, daß es nur den Status von nicht-deutschen EU-Bürgern regelt, würde das eine Benachteiligung von Deutschen bedeuten. Das wäre aber eine Diskriminierung, die imho selbst gesetzeswidrig wäre. Und darüber hinaus unlogisch. Warum sollte man einem Deutschen verwehren, was einem in Deutschland lebenden Portugiesen, Briten, oder Norweger gestattet sein soll? :o |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Mick am 16.01.2007 um 22:35:05 Gora schrieb am 16.01.2007 um 22:23:33:
Hoi, der Gesetzestext wird aber so interpretiert. Und das nicht erst seit heute oder gestern. Die "Inländerdiskriminierung" ist offensichtlich gewollt und von keinem Gericht gekippt worden. Solltest Du Dich mit abfinden. |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Gora am 16.01.2007 um 23:17:38
Hmm... Mir scheint, daß ich mir da unversehens ein sehr verzwacktes juristisches Problem herausgepickt habe!
Die Aussage, daß die o.g. Auslegung "offensichtlich so gewollt ist", erscheint mir als Grundlage in der Rechtsprechung nicht ganz ausreichend. Stellt sich die Frage, wer ein solches Ziel verfolgen würde. Denn auch wenn man die Anwendung des Gesetzes auf deutsche Staatsbürger außen vor läßt, wird durch den Gesetzestext ja eindeutig geregelt, daß Familienangehörige sich nur solange hier aufhalten dürfen, wie für ihren Unterhalt gesorgt ist. Die Angst, unsere Gesellschaft könnte unter der Last der nachkommenden Angehörigen zusammenbrechen, erscheint mir angesichts des engen, durch das Gesetz vorgegebenen Rahmen, vollkommen unbegründet. Ansonsten habe ich das FreizügG/EU richtig verstanden: In Deutschland lebende EU- und EWR-Bürger dürfen ihre Eltern, welche selbst keine EU/EWR-Bürger sind, bei sich wohnen lassen, wenn sie für ihren Unterhalt aufkommen? |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von inge am 17.01.2007 um 08:11:08 Zitat:
Das meinen viele Neulinge. Stimmt aber praktisch nie, da meist bereits x-Mal durchgekaut. http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rls=GGLJ,GGLJ:2006-32,GGLJ:de&q=inl%c3%a4nderdiskriminierung+site%3ainfo4alien%2ede Der einzig funktionierende "Trick". In ein anderes EU-Land ziehen und dort arbeiten. Dann kann unter gewissen Voraussetzungen die Mutter nachgeholt werden. Nach 12 (?) Monaten kann man dann wieder nach D und die Mutter darf ebenfalls mit. So jedenfalls die Theorie ... |
Titel: Re: Nachzug der Schwiegermutter Beitrag von Mick am 17.01.2007 um 08:20:37 Gora schrieb am 16.01.2007 um 23:17:38:
Ja. |
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