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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Abschiebung bei Krankheit?
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Beitrag begonnen von estrella2468 am 12.01.2007 um 21:04:44

Titel: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von estrella2468 am 12.01.2007 um 21:04:44
Hallo, ich habe eine sehr wichtige Frage, bei der mir bisher keiner helfen konnte und ich hoffe dass mir hier jemand weiter helfen kann.

Zu meiner Geschichte:
Ich bin seit knapp 3  Jahren (seit 2004) mit einem Cubaner verheiratet. 4 Monate nach seiner Ankunft in Deutschland wurde bei ihm ein absolutes Nierenversagen festgestellt und er wurde zum Dialysepatient, und bekam einen Schwerbehindertenausweis mit 100%. Aufgrund seiner Krankheit verlor er seine Arbeit und hat auch seitdem immer wieder Probleme Arbeit 1. ueberhaupt zu finden und 2. die Arbeitsstelle zu halten, weil die Arbeitgeber die vielen Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche nicht akzeptieren.
Vor 6 Monaten haben wir uns getrennt, aber dennoch im Guten.
Meine Frage:
Da ich mich ja von ihm scheiden lassen will, wie ist das mit seiner Aufenthaltserlaubnis? Er hat seine AE bis Sommer 2007, danach haette er ja eigentlich die unbefristete bekommen. Wird die unbefristete AE ihm trotzdem auf Grund seiner Umstaende gegeben oder wird er zurueck geschickt? Denn ich will ihm ja nicht sein Leben noch schwieriger machen...und in Cuba ist der Fortschritt mit Medizin und die Krankenhaeuser ja noch auf dem Stand von den 50 er Jahren oder noch aelter! Ich weiss nicht, ob er mit dieser Krankheit dort ueberleben wuerde.
Ist es vielleicht hilfreich, wenn er ein Schreiben von seinem Arzt bekommen wuerde? Oder bringt das alles nichts.
Er ist immer bemueht Arbeit zu finden, doch auf Grund seiner Krankheit ist es fuer ihn schwer einen Job zu finden.
Kann mir jemand weiter helfen?

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von Janey am 12.01.2007 um 21:13:56
Hallo estrella,

wenn er im Sommer 2007 die NE erhalten könnte, heißt das, dass er seit mind. Sommer 2004 eine AE hat (3 Jahre -> § 28 Abs.2 AufenthG).

Das heißt, dass er bei einer jetzigen Trennung, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gem. § 31 Abs.1 AufenthG hat.

Danach würde ihm die AE zunächst für 1 Jahr erteilt werden. Dafür muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein.

Bei der Verlägerung nach einem Jahr muss er es i.d.R. aber sein. Nun kann es natürlich sein, dass aufgrund des Behinderungsgrades und der Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu finden, eine Ausnahme von der Regel vorliegt.

Ob eine solche Ausnahme vorliegt, kann allerdings nur die ABH endgültig entscheiden.

Nach einer Trennung erhält er die AE auch nicht mehr nach § 28 Abs.2 AufenthG sondern nach § 9 AufenthG. Das heißt, erst nach insgesamt 5 Jahren AE-Besitz.

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von estrella2468 am 14.01.2007 um 21:59:06
Vielen Dank fuer deine Hilfe!

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von Janey am 14.01.2007 um 22:13:39

Janey schrieb am 12.01.2007 um 21:13:56:
Nach einer Trennung erhält er die AE auch nicht mehr nach § 28 Abs.2 AufenthG sondern nach § 9 AufenthG. Das heißt, erst nach insgesamt 5 Jahren AE-Besitz.


Hier meinte ich natürlich die NE erhält er erst...   ::)

Titel: Abschiebung erlaubt??
Beitrag von estrella2468 am 14.02.2007 um 11:16:18
Hallo, ich hatte schon einmal ein Thema eröffnet: Abschiebung bei Krankheit! Um nochmal kurz zu erklären:
Mein Mann ist Dialysepatient und wir haben 2 Jahre zusammen gelebt, haben uns jetzt jedoch getrennt. Auf der zuständigen Ausländerbehörde sitzt ein richtig ausländerfeindlicher Mitarbeiter, der ständig probiert zu schikanieren und einem das Leben noch schwieriger macht, als es schon ist.
Mein Mann wollte sein Visum um 1 Jahr verlängern, da ihm es ja zusteht. Beim Ausländeramt wurde ihm mitgeteilt, er benötige Nachweise über Deutschkurse etc., was er auch alles nachgereicht hat. Nachdem alles nötige abgegeben war, meinte der Mann von der Ausländerbehörde er bräuchte Bedenk und Überprüfungszeit! Ich denke er benötigt diese Zeit nur um einen Vorwand zu finden, ihm den Stempel nicht zu geben! Können wir irgendetwas unternehmen, oder ist das normal so?
Was können wir machen, falls er ihm das Visum nicht verlängern möchte, haben wir irgendeine Chance? Und wie lange darf sich der Mensch von der Ausländerbehörde für diese "Überdenkzeit" Zeit lassen??

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 14.02.2007 um 11:31:55

Zitat:
Hallo, ich hatte schon einmal ein Thema eröffnet:


Dann ist es immer sinnvoll, dieses weiterzuführen ;)

Ronny ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von schweitzer am 14.02.2007 um 11:41:39
Hallo estrella,

nach dem was Du geschrieben hast, würde ich auch davon ausgehen, dass Dein mann die AE für ein weiteres Jahr bekommen muss, auch wenn sein Lebensunterhalt nicht gesichert ist (siehe Post von Janey weiter oben) - bei der Frage einer späteren weiteren Verlängerung würde das dann allerdings, hier zweifellos unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes Deines Mannes, mit einzubeziehen sein.

Jetzt im Moment kann ich Dir nur raten, nicht gleich zu schwarz zu sehen und auch den ABH-Mitarbeiter, egal wie er wirklich ist, nicht vorab zu verurteilen. (manche sind sehr restriktiv, einige geben sich auch nur so - an die Gesetze sind sie aber alle gebunden!) - Möglicherweise will er sich einfach einen Überblick über die bisherigen Integrationsbemühungen Deines Mannes verschaffen. Im Übrigen beträgt die Frist für die Bearbeitung eines Antrages (hier auf Verlängerung der AE) grundsätzlich bis zu drei Monate - da hat er also rechtlich betrachtet noch Zeit. - Zwischenzeitlich müsste Deinem Mann allerdings ggf. eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

Versuche also geduldig zu sein!

Sollte die AE-Verlängerung abgelehnt werden, wäre die Begründung allerdings sehr interessant - erst dann könnte/ müsste man aber über weitere konkrete Schritte nachdenken ...

Schöne Grüße und genug Kraft um stark zu sein!

=schweitzer=

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 14.02.2007 um 11:50:43
Hallo,

es besteht doch noch überhaupt kein Bescheidungsinteresse ...

Die AE ist zur Zeit bis Sommer /2007 gültig, was auch immer das heißen mag.

Geduld ist wirklich die erste Bürgerpflicht in so einem Fall.

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von schweitzer am 14.02.2007 um 11:59:02

ronny schrieb am 14.02.2007 um 11:50:43:
Die AE ist zur Zeit bis Sommer /2007 gültig, was auch immer das heißen mag.


Das ist IMHO halt so eine Sache. Wenn , wie hier, die ABH Kenntnis davon hat, dass die Voraussetzungen für die AE (hier nach § 28 (1) Nr. 1) nicht mehr vorliegen, käme eine Rücknahme des Aufenthaltstitels (auf dieser Grundlage) in Betracht - es wäre dann ggf. zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die AE-Erteilung auf einer anderen Grundlage (hier § 31 AufenthG) vorliegen. M.E. ist das hier gegeben.

=schweitzer=

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von inge am 14.02.2007 um 12:20:06
AE bis "Sommer" 07
Ersterteilung vermutlich "Sommer" 04
Trennung "vor 6 Monaten" -> "Sommer" 06

Könnte der SB evtl prüfen, ob 2 Jahre Ehe tatsächlich vorliegen?
Insbesondere falls Trennung nach "knapp" 2 Jahren erfolgte?

BTW: Wurde die Trennung der ABH "damals" schon mitgeteilt oder erst jetzt?

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 14.02.2007 um 13:13:06

Zitat:
käme eine Rücknahme des Aufenthaltstitels (auf dieser Grundlage) in Betracht - es wäre dann ggf. zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die AE-Erteilung auf einer anderen Grundlage (hier § 31 AufenthG) vorliegen.


Vom Prinzip her schon, allerdings würde ich zumindest keine Rücknahme befürworten, weil allenfalls eine in die Zukunft wirkende Befristung rechtmäßig wäre. Ob ich die allerdings  bei einer "Restlaufzeit" der AE nach § 28 von unter sechs Monaten noch ins Auge fasse, oder lediglich einen Hinweis gebe, dass Abs. 2 nicht mehr zur Anwendung kommt, wäre überlegenswert.

Wenn ich ganz faul bin werde ich an dem Tag des Auslaufs eine neue AE auf der Grundlage des § 31 erteilen ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von eghosa am 14.02.2007 um 17:18:43
Auf alle Fälle ist eine Kankheit kein Grund für eine Abschiebung. Solange jemand mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist oder ab dem Zeitpunkt, von dem an er unabhängig von dem Familienstatus einen Aufenthaltstitel erhält, kann das kein Grund für eine Abschiebung sein. Es gibt keinen Artikel im deutschen Ausländerrecht, der das hergeben würde

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von DonCamillo am 14.02.2007 um 17:26:50

eghosa schrieb am 14.02.2007 um 17:18:43:
Auf alle Fälle ist eine Kankheit kein Grund für eine Abschiebung. Solange jemand mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist oder ab dem Zeitpunkt, von dem an er unabhängig von dem Familienstatus einen Aufenthaltstitel erhält, kann das kein Grund für eine Abschiebung sein. Es gibt keinen Artikel im deutschen Ausländerrecht, der das hergeben würde


Hi,

die Krankheit steht auch gar nicht zur Debatte, sondern das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach der Trennung gem. § 31 AufenthG oder auch die Erteilung einer NE nach § 28 Abs. 2 AufenthG.
BTW von Abschiebung hat hier noch kein Mensch gesprochen ! >:(

DC

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von estrella2468 am 19.02.2007 um 08:43:38

Zitat:
Jetzt im Moment kann ich Dir nur raten, nicht gleich zu schwarz zu sehen und auch den ABH-Mitarbeiter, egal wie er wirklich ist, nicht vorab zu verurteilen. (manche sind sehr restriktiv, einige geben sich auch nur so - an die Gesetze sind sie aber alle gebunden!) - Möglicherweise will er sich einfach einen Überblick über die bisherigen Integrationsbemühungen Deines Mannes verschaffen.


Hallo, und danke erstmal fuer all eure Hilfe!
Ich weiss, dass manche ABH Mitarbeiter sich nur so geben als waeren sie unfair, um auch Respekt nicht zu verlieren. Doch nachdem mein Mann den Wohnort gewechselt hat, war diese neue ABH fuer meinen Mann zustaendig und dieser Mitarbeiter von der neuen ABH hat ihn zu einem Gespraech eingeladen und gleich nachdem mein Mann das Zimmer betrat, meinte der Mitarbeiter: Dich schick ich sowieso zurueck! Er begruendete seine Aussage damit, dass fuer ihn eh diese ganze Ehe gefakt vorkommt und er das ganze vor Gericht bringen wird!
Ich habe dann auch einen Brief von diesem ABH-Mitarbeiter bekommen, in dem stand, ich solle meine Aussage ueber den Zeitpunkt der Trennung nocheinmal ueberdenken, denn ich wuerde mich mit Falschaussagen strafbar machen, etc. am Schluss schrieb er noch, nach einem intensiven Gespraech mit meinem Mann sei herausgekommen, dass wir uns nach Entdecken seiner Krankheit getrennt haetten! Was eine absolute Luege ist.
1. Hat mein Mann eine Uebersetzerin dabei gehabt und gar nicht mit diesem Mann geredet. Und die Uebersetzerin hat gar keinen Zeitpunkt der Trennung angegeben
2. Waeren wir nach der Meinung des ABH-Mitarbeiters nur 2 Monate zusammen gewesen !!!!
und 3. Kann ich eigentlich nachweisen, dass wir uns zu diesem Zeitpunkt nicht getrennt haben! Solange Aussagen des Arztes (bei gemeinsamen Arztbesuchen), gemeinsame Urlaube usw. zaehlen!

Das nur zum Hintergrund, warum ich ueber diesen Mitarbeiter schlecht geredet/ geschrieben hatte.

Ich hoffe nur, dass er uns das Leben nicht noch schwieriger macht, als es ueberhaupt schon ist.
Was mich jetzt jedoch noch interessieren wuerde:
Da ich ja dem Auslaenderamt den Trennungszeitpunkt mitteilte, kann ich mich auch nicht  vorher scheiden lassen (obwohl die vorzeitige Scheidung im beidseitigem Einverstaendnis waere?)

Vielen Dank noch einmal fuer eure Hilfe!

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 19.02.2007 um 15:01:34

Zitat:
Da ich ja dem Auslaenderamt den Trennungszeitpunkt mitteilte, kann ich mich auch nicht  vorher scheiden lassen (obwohl die vorzeitige Scheidung im beidseitigem Einverstaendnis waere?)


Zeitliche Scheidungsvoraussetzung bei Einvernehmen ist Trennungszeitpunkt plus ein Jahr und einen Tag ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von Ulf am 20.02.2007 um 14:52:32

estrella2468 schrieb am 19.02.2007 um 08:43:38:
Ich weiss, dass manche ABH Mitarbeiter sich nur so geben als waeren sie unfair, um auch Respekt nicht zu verlieren. Doch nachdem mein Mann den Wohnort gewechselt hat, war diese neue ABH fuer meinen Mann zustaendig und dieser Mitarbeiter von der neuen ABH hat ihn zu einem Gespraech eingeladen und gleich nachdem mein Mann das Zimmer betrat, meinte der Mitarbeiter: Dich schick ich sowieso zurueck!


Geduzt hat er ihn?

Gruß, ULF

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von estrella2468 am 20.02.2007 um 15:46:13
Ich war zwar nicht dabei, aber so wurde es mir gesagt von der Übersetzerin!

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von Saxonicus am 20.02.2007 um 18:06:27

estrella2468 schrieb am 20.02.2007 um 15:46:13:


Übersetzerin! ?



Mangelnde Deutschkentnisse dürften für die Verlängerung der AE nicht gerade hilfreich sein.

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von DonCamillo am 20.02.2007 um 18:08:10

ulf schrieb am 20.02.2007 um 14:52:32:
Geduzt hat er ihn?


was ist daran so schlimm, mein Klientel duzt mich auch immer unaufgefordert !


DC

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von estrella2468 am 20.02.2007 um 18:10:32
Falls du dir meine Berichte hier durchgelesen hast, kannst du sehen dass mein Mann Deutschkurse belegt hat. Jedoch koennen dir solche Beamte immer das Wort im Mund herum drehen und danach behaupten, dass das so nie gesagt wurde und es wahrscheinlich falsch verstanden wurde!
Die Uebersetzerin war uebrigens eine Freundin, also niemand bezahltes oder so!

Glaub mir, er hat bessere Deutschkenntnisse als manch andere Mitbuerger hier!

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 20.02.2007 um 18:54:09

estrella2468 schrieb am 20.02.2007 um 18:10:32:
Falls du dir meine Berichte hier durchgelesen hast, kannst du sehen dass mein Mann Deutschkurse belegt hat. Jedoch koennen dir solche Beamte immer das Wort im Mund herum drehen und danach behaupten, dass das so nie gesagt wurde und es wahrscheinlich falsch verstanden wurde!
Die Uebersetzerin war uebrigens eine Freundin, also niemand bezahltes oder so!

Glaub mir, er hat bessere Deutschkenntnisse als manch andere Mitbuerger hier!



Diese Diskussion ist in diesem thread ebenso überflüssig wie die Frage :


Zitat:
Geduzt hat er ihn?


Oder weshalb wurde gefragt ?

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von Ulf am 21.02.2007 um 13:16:38

schrieb am 20.02.2007 um 18:08:10:
was ist daran so schlimm, mein Klientel duzt mich auch immer unaufgefordert !


Vielleicht weiß es mancher nicht besser, wie auch manche Linienbusfahrer hier. Sachbearbeiter deutscher Behörden hingegen sollten wissen, wie man mit erwachsenen Antragstellern redet.

Gruß, ULF

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von DonCamillo am 21.02.2007 um 13:25:37

ulf schrieb am 21.02.2007 um 13:16:38:
Vielleicht weiß es mancher nicht besser, wie auch manche Linienbusfahrer hier. Sachbearbeiter deutscher Behörden hingegen sollten wissen, wie man mit erwachsenen Antragstellern redet.

Gruß, ULF



mach Dir keine Sorgen, dass wissen wir auch !

DC

Titel: Re: Abschiebung bei Krankheit?
Beitrag von ronny am 21.02.2007 um 13:29:16
Da anscheinend Hinweise nichts fruchten zu scheinen

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