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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Lebenspartnerschaft - Aufenthalt in Aegypten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168531404 Beitrag begonnen von Paasch am 11.01.2007 um 17:03:24 |
Titel: Lebenspartnerschaft - Aufenthalt in Aegypten Beitrag von Paasch am 11.01.2007 um 17:03:24
Hallo an alle Forenteilnehmer.
Ich bin Deutscher, arbeite seit 5 Jahre in Aegypten und lebe seit zwei Jahren mit meinem Aegyptischen Freund zusammen. Wir lieben uns und moechten gerne eine Lebenspartnerschaft eingehen, jedoch weiterhin in Aegypten leben und arbeiten. Ist es moeglich, die Partnerschaft in der Deutschen Botschaft eintragen zu lassen? Wuerde mein Freund in einer Notsituation (Homosexualitaet wird in Aegypten verfolgt) eine "unkomplizierte" Einreise nach Deutschland bekommen, bzw. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis? Gibt es einen Datenaustausch mit Aegypten ueber Ehen und Partnerschaften? Das wuerde fuer ihn moeglicherweise gefaehrlich sein. Kann mein Freund nach 3 Jahren zusammenleben in Aegypten, so ist es glaube ich in Deutschland, einen Deutschen Pass beantragen? vielen Dank im Voraus, Andreas |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft - Aufenthalt in Aegypten Beitrag von ronny am 11.01.2007 um 17:22:44
Hallo,
Paasch schrieb am 11.01.2007 um 17:03:24:
Afaik nein, denn es gibt m.W. kine Ermächtigung für die Konsularbeamten. Die Ausführung des LPartG ist Lndersache, eine Bundesausführungsgesetz ist mir nicht bekannt. Selbst wenn es analog der Eheschließung beim Konsulat möglich wäre, stünde dem IMHO immer die Einschränkung entgegen, dass beide Partner Deutsche sein müssen und keiner der Partner dem Staat angehören darf in welchem das Konsulat angesiedelt ist(so ist es jedenfalls bei den Konsulaten geregelt, die überhaupt Ehen schließen dürfen). Könnte einer unser Konsulatsexperten evtl. noch näher drauf eingehen ;) Zitat:
Nur im Rahmen des normalen Visumverfahrens, evtl. über ein Ausnahmevisum ;) Zitat:
So weit ich weiß Nein. Zitat:
Nein, eine Einbürgerung setzt rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus, von (hier wohl nicht zutreffenden) Ausnahmen mal abgesehen ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft - Aufenthalt in Aegypten Beitrag von Ulf am 12.01.2007 um 12:07:28 ronny schrieb am 11.01.2007 um 17:22:44:
Gibt es so etwas denn noch in deutschen Konsulaten? Gruß, ULF |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft - Aufenthalt in Aegypten Beitrag von ronny am 12.01.2007 um 12:23:58 Zitat:
Ja durchaus ;) Es gibt sogar so etwas wie eine "DA" dafür, nennt sich Ausführungsvorschriften zu den personenstandsrechtlichen Bestimmungen des Konsulargesetzes. In § 8 Abs. 1 KonsG ist die Ermächtigung Konsularbezirke für Eheschließungen zu bestimmen. Im Gemeinsamen Ministerialblatt 1990, Seite 98 sind die Bezirke dann veröffentlicht worden. Die meisten dürfen nur Deutsche verheiraten, aber es gibt auch die andere Version die ich oben genannt hatte (z.B. Libyen und Palkistan). Grüße Ronny ;) |
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