i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168431828

Beitrag begonnen von Nadda am 10.01.2007 um 13:23:48

Titel: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 10.01.2007 um 13:23:48
Hallo zusammen,

endlich habe ich es geschafft hier rein zu kommen.
Ich hab da ein paar Probleme auf dem Herzen was mein Freund betrifft. Er ist Iraker und kommt aus Kurdistan. Er war 5 Jahre in Deutschland geduldet und ist am 19.12.06 freiwillig ohne Hilfe aus Deutschland ausgereist. Er hätte es nicht gemacht wenn sein Vater nicht schwer krank geworden wäre. Wahrscheins hätten wir dieses Jahr geheiratet was einfacher gewesen wäre als die jetzige Situation. Die Familie meines Freundes hat ein eigenes Unternehmen also ein Hoch und Tiefbau Unternehmen und sind für unsere Verhältnisse Reich. Selbst als mein Freund noch hier war haben wir öfters mit seinem Cousin Baumaschinen gekauft und diese in den Irak geschickt. Diese Arbeit möchte mein Freund weiter machen und wieder zurück nach Deutschland kommen. Er meinte er könne mit dem Geschäftsvisum wieder kommen mit oder ohne Einladung von der Firma in Deutschland mit der wir eng zusammen arbeiten. Er meinte er könne seine Wohnung als Pfand geben also so hab ich das verstanden. Andere Länder andere Sitten. Wie ist das aber wenn wir heiraten wollen, kann man hier in Deutschland oder bei den Behörden das Visum dann evtl. umändern lassen das wir die Chance haben zu heiraten???? Und selbst wenn mein Freund eine Einladung für das Geschäftsvisum bräuchte wie sieht das aus oder was muß in dem Einladungschreiben stehen???? Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen kann ::)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von DonCamillo am 10.01.2007 um 14:41:51

Nadda schrieb am 10.01.2007 um 13:23:48:
Er ist Iraker und kommt aus Kurdistan.  




Hi,

zunächst einmal ein Gegenfrage: Wo ist Kurdistan und wie ist er als Iraker dorthin gereist ?


DC

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 10.01.2007 um 15:06:57
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurdistan

So wie: Er ist Deutscher und kommt aus Ostfriesland.

Für ein Geschäftsvium muss er einen Grund angeben. Sinnvollerweise den korrekten. Evtl Schreiben der deutschen "Partnerfirma" (?) beifügen.
Zur Visumserteilung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich, also wie der ganze Spass letzlich bezahlt wird. Über die "Güte" der Nachweise entscheidet die Botschaft.

Heirat mit Geschäftsvisum: Möglich, aber nur wenn es nicht zur Umgehung der Visa-Vorschriften dient. Wenn er zB ein Multi-Visum hat und eine von mehreren Reisen nach D zur Heirat nutzt UND eine AE beantragt (ohne Antrag auf AE ist die Heirat eh unproblematisch), dann wird's wohl kein "Trick" sein. Nutzt er die erste Einreise zur Heirat und Antrag auf AE kann man wohl eher von Visumsmissbrauch ausgehen und eine AE wird evtl. erst nach Ausreise und Antrag auf FZF-Visum erteilt.

Grundsätzliches Problem: Mehrjährig geduldet und Ausreisepflicht nicht erfüllt (Duldung = "geh nach Hause!") ist meistens nicht so toll bei Visa-Anträgen. Na immerhin ist er ohne Abschiebung raus.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 11.01.2007 um 17:30:35
Hallo zusammen,

also Don Camillo Kurdistan liegt im Norden des Iraks an der Grenze zur Türkei und Iran. Wie er dahin gekommen ist??? Na ganz einfach mit dem Flugzeug. Er kommt aus Erbil und dort gibt es einen Flughafen

und nun zu dir Inge.
Mein Freund kommt nicht mit einem Geschäftsvisum nach Deutschland damit er sich durch Deutschland heiraten kann um sesshaft zu werden. Er kommt 1. meinetwegen zurück und 2. um das Familienwerk weiter zu führen. Das was er vor seiner freiwilligen Aussreise auch schon mit seinem Cousin hier gemacht hat, nämlich Baumaschinen kaufen. Wie ich schon sagte, die Firma bei denen wir immer die Baumaschinen kaufen ist die Lage bekannt und dazu bereit eine Einladung auszustellen. Natürlich auf ehrliche art und weiße. Geld ist in der Familie kein Problem, jemand der ein Unternehmen hat der hat auch Geld und mein Freund kann sich diesen Aufenthalt und alles was noch so anfallen würde selbst bezahlen. Geld war noch nie ein Problem bei ihm!!!! Er stellt auch keinen AE damit er in Deutschland bleiben kann!!! Er wird sich mit mir nach der Heirat Selbstständig machen

Liebe Grüße Nadda

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 11.01.2007 um 17:47:25
Hi,
ich verstehe jetzt nicht ganz, was geplant ist.

Geschäftsreise -> Eheschließung -> Ausreise?
oder
Geschäftsreise -> Eheschließung -> Verbleib in D.?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 11.01.2007 um 17:50:08
Warum war er geduldet?

Versuch dir die Situation einfach mal so vorzustellen:
Irgendein Ausländer in D. Aus irgendeinem Grund sollte der gar nicht hier sein. Also kricht er nen Zettel von der ABH, wo drauf steht: "Geh nach Hause". Tut er aber nicht. Abschieben kann die ABH aber nicht, weil ... (?). Also kriegt er immer wieder nen Zettel wo drauf steht "Bitte geh nach Hause, auch wenn wir dich nicht schicken dürfen". Dass macht er aber nicht. Nach 5 Jahren geht er dann, nur um kurz danach anzufragen, ob er nicht doch wieder rein darf.
Klingt das so, als würde man ihm freudestrahlend ein Visum erteilen? Normal müsste er ja irgendwann wieder zurück. Aber seine Vergangenheit zeigt, dass er sich da nicht immer dran hält, oder?


Zitat:
auch schon mit seinem Cousin hier gemacht hat, nämlich Baumaschinen kaufen

Er hatte hoffentlich eine Arbeitsgenehmigung?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 12.01.2007 um 16:42:15

inge schrieb am 10.01.2007 um 15:06:57:
Nutzt er die erste Einreise zur Heirat und Antrag auf AE kann man wohl eher von Visumsmissbrauch ausgehen und eine AE wird evtl. erst nach Ausreise und Antrag auf FZF-Visum erteilt.
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln , als ein schwer zu beweisender Verstoß, gegen das Visumgesetz. Sollte keine Scheinehe nachzuweisen sein, muß AE erteilt werden. Abgeschoben werden, kann auf keinen Fall. (Wenn keine Scheinehe)

Die allermeisten ABH wissen das,  und geben auch die AE. Besonders die, die viel zu tun haben. Wenn es Probleme gibt, dann meist auf kleinen Gemeindeverwaltungen. Da muß man sich halt durchkämpfen, oder umziehen.

Michael

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 12.01.2007 um 16:55:29

Zitat:
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln

Es gibt genügend gerichtliche Entscheidungen, die zeigen, dass sowas sehr stark einzelfallabhängig ist (Grundsatz BVerfg: Jehova schützt nicht ABSOLUT)
Und wenn sowas einzelfallabhängig ist und da vor Gericht und auf hoher See ... würde ich versuchen, den Anschein schon zu vermeiden.

Und aufgrund des dargestellten SV (5 Jahre Duldung, Antrag Gesch-Visum kurz nach Ausreise) könnte man durchaus zur Überzeugung gelangen, dass das Visum mit wissentlich falschen Angaben erschwindelt wurde. Und ob dann 6 GG zieht, da es ja nicht um eine Ausweisung, sonderun "nur" um Nachholung des korrekten Verfahrens geht?

Es gibt Gerichte, die dann meinen, das Visumverfahren wäre dann nur bloßer "Formalismus" (wg. Anspruch auf AE)
Andere meinen allerdings (wg. Gleichbehandlung) dass das Visumverfahren nachgeholt werden muss.
Vor welchem wird man selber stehen?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 12.01.2007 um 16:56:14

Mikael321 schrieb am 12.01.2007 um 16:42:15:
Dazu gibt es ja genug Gerichtliche Entscheidungen. §6 GG ist höher anzusiedeln , als ein schwer zu beweisender Verstoß, gegen das Visumgesetz. Sollte keine Scheinehe nachzuweisen sein, muß AE erteilt werden. Abgeschoben werden, kann auf keinen Fall. (Wenn keine Scheinehe)

Sorry, aber das ist schlicht falsch. Art. 6 GG hat niemals
einen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer AE be-
gründet. Und wenn die Voraussetzungen des § 39 AufenthV
oder § 5 Abs. 2 AufenthG für das Absehen von der Durch-
führung eines ordnungsgemäßen Visumsverfahrens nicht
vorliegen, kommt es auch bei deutsch-verheirateten Aus-
ländern in letzter Konsequenz zur Abschiebung.


Zitat:
Die allermeisten ABH wissen das,  und geben auch die AE. Besonders die, die viel zu tun haben. Wenn es Probleme gibt, dann meist auf kleinen Gemeindeverwaltungen. Da muß man sich halt durchkämpfen, oder umziehen.

Ich habe mal gehört, dass HH viel zu tun hat. Und dort soll
es - glaubt man den vielen Postern auch in anderen Foren -
besonders schwer sein, eine AE zu bekommen. Gilt im gleichen
Maße auch für andere große ABH'en. Ich würde sagen, wir
verlassen das Stammtisch-Niveau ganz schnell wieder.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von guel am 12.01.2007 um 17:55:55
Hallo zusammen,

ersten einmal auf keiner Landkarte gibt es Kurdistan. Dein Freund ist Iraker, Volksangehörigkeit Kurde aber mehr auch nicht.

Genau die gleiche Frage die dir Inge gestellt hat, will ich dir auch stellen, wie kann ein geduldeter hier eine Arbeitsgenehmigung erhalten? Und wieso zum Teufel wurde er 5 Jahre geduldet?? Irgendwie passt das ganze nicht. Er hat genug Geld, will aber trotzdem nach Deutschland??? Verkaufen und Kaufen aus dem Ausland kann er auch wenn er in seinem Heimatland ist.

Ich glaube dass da ein bisschen mehr hintersteckt und die Geschichte hier nicht abschliessend geklärt werden kann ---> sorry meine Meinung

gruß

guel


Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 13.01.2007 um 01:56:02

Mick schrieb am 12.01.2007 um 16:56:14:
Ich würde sagen, wir verlassen das Stammtisch-Niveau ganz schnell wieder.

Das sowas kommen mußte, war mir fast klar, als ich das geschrieben habe.  :)

Ich beschäftige mich notgedrungen, jetzt schon seit 2003 mit diesem Thema. Und deine Meinung ist auch nur EINE Meinung, von vielen.

Und meinen Recherchen nach wird die von nicht so vielen ABH S geteilt. Meine Exfrau sitzt auch an der Quelle (Second Manger im ABH einer Großstadt) . Also höre ich wie die Realität aussieht. Außerdem habe ich letzte Woche noch mit der Leiterin der größten ABH in Bayern, zu dem Thema telefoniert. Die Dame saß auch im Ausschuß für das neue Ausländerrecht. Die beiden teilen meine Meinung. Das es nämlich Blödsinn ist, erst auszureisen FZV Visum zu stellen, und dann wieder zurück zu reisen . Deshalb wird die AE in diesen beiden Großstädten ohne FZV erteilt .

Und ich kenne noch mindesten 4 weiter Städte, die das so handhaben, quer durch die Republik . Sind also schon 6 Städte die ich kenne.

Wenn ich also schlau bin, was hält mich davon ab, mich in einer Stadt abzumelden die mir Stress macht, und mich in einer anzumelden, wo ich ohne Probleme das bekomme was ich will ? Am besten noch vor eintreffen des Ehepartners oder der Eheschließung. Also ist die ganze Sache doch ein recht zahnloser Tiger, dem man aus dem Weg gehen kann, wenn man clever genug war, und sich vorher erkundigt hat.

Außerdem gibt es ja seit ein paar Jahren den EGH, der auch schon mal ein paar Entscheidungen Deutscher Gerichte wegbläst, wenn es nötig ist. Wird natürlich nicht so gerne drüber gesprochen. Der gang zum Gericht, ist eigentlich auch viel zu aufwändig und kostenintensiv. Als Kaufmann sucht man dann andere Wege, die weniger kosten, und schneller sind.

Als Plan B kann man sich auch immer noch in einem EU Nachbarland anmelden, die das liberaler handhaben, und dann wieder zurück nach Deutschland. Ist für Leute mit gutem finanzellen Background sicher kein Problem. Frankreich ist da ganz nett, weil dann der Ehepartner eines EU Bürgers schon nach 1-2 Jahren die Französiche Staatsbürgerschaft bekommen kann. Mir wäre es ziemlich egal gewesen, welche meine Frau bekommt, hauptschache eine aus der alten EU. Also kann man gleich zwei fliegen mit einer Klappe erschlagen. Die Deutsche kann man als Franzose ja auch ganz leicht bekommen, wenn man unbedingt will. (Später halt) Geht aber immer noch schneller, bei einigen Ländern die schlecht ausbürgern, als den ganzen Weg durch hiesige Instanzen zu gehen, da die Franzosen kein Ausbürgerung verlangen. Und bietet den Vorteil, das alles absolut legal ist. Siehe auch *

Dank weniger, wirklich gut informierten Leute, habe wir (meine Frau und ich) es geschaft mit einem einfachen Schengen Visum, und anschließender Duldung in Deutschland zu heiraten . Nach der Heirat gab es die AE ohne Probleme für 3 Jahre.

Dann hat meine Frau ihre Ärztlich Zulassung für Deutschland, OHNE die vom Regierungspräsidenten geforderten 18 Monatige anpassungszeit, bekommen.

Auf den Tag genau 3 Jahre nach ihrer Anmeldung in Deutschland, hat sie die Staatsbürgerschaft und ihre Approbation bekommen unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit. (Und ihr Land bürgert aus, dauert nur 2-3 Jahre) Den Integrationskurs (Sprachtest) haben wir auch wegbekommen. Durch das Gutachten eines Germanistik Professor der meiner Frau muttersprachliche Kompetentz bei Sprachnivau C1-C2 bescheinigt hat, und dem nachweis das meine Frau seit fast 3 Jahren als Ärztin in Deutschland tätig ist.

Also können wir ja nicht soooo dumm gewesen sein, wenn selbst der Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten uns gesagt hat ,
das es noch nie jemand so schnell (außer Sportler) , bei dieser
konstelattion geschaft hat.

Also werde ich wohl wissen, was ich schreibe. Und ich habe die Infos nicht vom Stammtisch, sondern sauber und schwer erarbeitet !  ;)

Du hast natürlich AUCH recht, was du schreibst. Aber da haben sich die Leute halt nicht gut genug auf alles vorbereitet oder der finanzelle hintergrund reichte nicht für andere Möglichkeiten.  Hätte ich auf die Sachbearbeiter bei der ABH oder beim Regierungspräsidenten gehört, hätte das NIE geklappt !

Das daß Gesetz für alle gleich ist, kannst du vergessen. Das ist noch nie so gewesen, und wird auch nie so sein.

Michael

*Artikel 52 EWG-Vertrag und die Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verpflichten einen Mitgliedstaat, dem Ehegatten eines Angehörigen dieses Staates ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit die Einreise in sein Hoheitsgebiet und den Aufenthalt dort zu gestatten, wenn sich der Angehörige dieses Staates mit diesem Ehegatten in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begeben hatte, um dort eine unselbständige Tätigkeit im Sinne von Artikel 48 EWG-Vertrag auszuüben, und zurückkehrt, um sich im Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, im Sinne von Artikel 52 EWG-Vertrag niederzulassen. Der Ehegatte muß zumindest in den Genuß der Rechte kommen, die das Gemeinschaftsrecht ihm gewähren würde, wenn sein Ehegatte in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten würde.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 13.01.2007 um 10:40:33

Mikael321 schrieb am 13.01.2007 um 01:56:02:
Und ich kenne noch mindesten 4 weiter Städte, die das so handhaben, quer durch die Republik . Sind also schon 6 Städte die ich kenne.


Hi,
und wir betreiben noch ein zweites Board, in dem ca. 1.100
Behördenmitarbeiter registriert sind. Dort wurde das Thema
mehrfach diskutiert. Als Ergebnis ist durchweg festzustellen,
dass kein Platz für eine pauschale Aussage vorhanden ist. Es
gibt immer Konstellationen, die auch zu einer Aufenthaltsbe-
endigung führen.
Es ist alles schön und gut, was Du schreibst. Aber in aller
Regel ist es unrealistisch, mal eben davon auszugehen, dass
jemand seinen Wohnsitz wechselt, egal ob in eine andere
Stadt, oder ins Ausland.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 13.01.2007 um 14:21:36

Mick schrieb am 13.01.2007 um 10:40:33:
Es ist alles schön und gut, was Du schreibst. Aber in aller
Regel ist es unrealistisch, mal eben davon auszugehen, dass
jemand seinen Wohnsitz wechselt, egal ob in eine andere
Stadt, oder ins Ausland.

Siehst du da ein Problem drin ? Außer vielleicht die Trägheit der Leute.

Wenn ich mir zb. vorstelle, das ich meine Kirgisische Frau (Nur Beispiel !) nach hause zurück muß nur um dann mit einen FZV zurückzukommen rechne ich das einfach mal durch. Ich rechne jetzt nur mal nur den Flug. Da ich nicht weiß, wann meine Frau wieder einreisen darf, kann ich nur einen One Way Flug buchen, oder ein umbuchbares Ticket was sehr viel teuerer ist. Kostet also zwischen 700-1200 EU. Dabei berechne ich noch nicht mal die fahrten zum Konsulat und die eigentlich nicht mehr nötige KV. Also für 100-200 EU bekomme ich bestimmt ein kleines Zimmer gemietet, um mich in der Stadt anzumelden, die mir die AE gibt. Das ist doch eine ganz einfache Rechnung.

Ich habe letztens sogar den Fall in meinem Bekanntenkreis gehabt, das seine Frau mit Schengenvisum zu Weihnachten in D. war. Bisher haben sie nicht zusammen gelebt, weil sie einen guten Job in der Ölindustrie hatte. Als sie hier war, gab es einen Anruf ihrer Mutter, das sie ab 1 Januar arbeitslos sei. Also wollte sie in Deutschland bleiben. ABH hat abgelehnt, weil das FZV verfahren durchzuführen sei, aber jetzt kommt der Hammer, sie haben ihr eine Vorabbefreiung ausgestellt.

Jetzt frage ich mal ganz unverschähmt. Was soll der Schei**. Damit werden doch nur Kosten und Bürokratie betrieben. Das ABH sagt schon zu, wie soll das Konsulat ablehnen, wenn die sogar ein Schegen Visum ausstellen ?

Die ganze Sache kostet ihn auch deutlich mehr, weil er sonst 2006 schon Steuerklasse 3 bekommen hätte. Der Verlust bewegt sich im FÜNF stelligen Bereich. Also da hört es bei mir auf, mit dem Verständniss.

Michael

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 13.01.2007 um 17:26:19
Hallo zusammen

da wendet man euch ein paar Tage mal den Rücken zu und dann passiert so etwas. Ihr müßt doch nicht rum streiten geschweige diskutieren.
Ich hab ein paar kleinigkeiten gelesen weil hät ich jetzt alles gelesen dann wäre ich wahrscheins geplatzt´und würde jetzt noch meinen Fetzen hinterher rennen. Da kommt man in ein Forum versucht sich über Probleme auszutauschen oder gegenseitig zu helfen und dann wird hier einem irgendwas vorgeworfen. Ich bin bin meinem Freund erst seit 2 Jahren zusammen und er war davor schon geduldet. Er hätte im Jahre 2001 den Passersatz bekommen ABER nachdem am 11.9.2001 die Anschläge waren wurden sofort ALLE Ausländer also die jenigen die gerade erst nach Deutschland gekommen sind geduldet. Natürlich wurde er nicht abgeschoben und Iraker werden bis heute nicht abgeschoben aber das liegt doch wohl nicht an meinem Freund. UND INGE er hat nie einem Brief bekommen das er doch bitte freiwillig ausreisen soll weil die Behörden es nicht dürfen. Und ich glaub nicht das man fürs Internetsurfen um Baumaschinen zu kaufen/ suchen eine Arbeitserlaubniss braucht. Weiß nicht wer von euch den Satz gebracht hat aber darüber kann man nur lachen. Mein Freund wäre schon längst in den Irak zurück gekehrt nur dann kam ich in sein Leben. Und ich glaub jeder andere geduldeter hätte genauso gehandelt wenn er jemanden liebt. Mein Freund macht sich nichts aus DEUTSCHEN PAPIEREN. An jeder Ecke stehen "deutsche und/ oder europäische Frauen die für Geld heiraten um geduldeten den Aufenthalt hier ermöglichen" Mein Freund ist nicht so einer. Ich selbst hab einen deutschen Pass aber bei uns war nie die rede davon das wir wegen meines Statuses heiraten. Es gibt auch anständige Ausländer die aus ihrem Leben was machen wollen. Und wenigstens wäre mein Freund für den Deutschen Staat keine belastung. Er würde Arbeiten und nicht wie manch deutscher von Hartz4 Leben. Weil die Ausländer wo hier her kommen die wollen Arbeiten oder Studieren damit sie denen ihrer Familie finanziell unterstützen können. Ich versteh nicht warum man darüber so negativ wie manch einer von euch denken muß so wie die liebe Inge zb. Ich würde für meinen Freund alles tun und auf alles verzichten damit er wieder hierher kommen kann. Und er wurde nicht abgeschoben weil der dreck am Stecken hat Er ist freiwillig ausgereist weil sein Vater krank war und leider auch noch gestorben ist. Jeder andere wäre freiwillig ausgereist!!!!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 13.01.2007 um 17:35:15
So jetzt weiß ich wer hier Sätze sagt und einem versucht hier anzugreifen.
GUEL!!!!! Hab gerade dein Post nochmal gelesen und mich doch ehrlich gesagt aufgeregt. Was sind das für äußerungen "Dein Freund ist Iraker, Volksangehörigkeit Kurde aber mehr auch nicht. "???????? Hab ich irgendwas verpasst???
wie kann ein geduldeter hier eine Arbeitsgenehmigung erhalten? Und wieso zum Teufel wurde er 5 Jahre geduldet?? !!!
Irgendwie passt das ganze nicht. Er hat genug Geld, will aber trotzdem nach Deutschland??? Verkaufen und Kaufen aus dem Ausland kann er auch wenn er in seinem Heimatland ist.  
Ich find es so daneben sollche behauptungen aufzustellen. Stell dir mal die Frage warum man hier deduldet wird. Nur weil einer scheiße baut dürfen andere darunter leiden. ERST FRAGEN DANN DENKEN UND DANN REDEN UND NICHT ANDEREN DEN GLEICHEN SCHEISS HINTERHER PLAPPERN


Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Einbeck am 13.01.2007 um 17:35:47

Mikael321 schrieb am 13.01.2007 um 01:56:02:
Auf den Tag genau 3 Jahre nach ihrer Anmeldung in Deutschland, hat sie die Staatsbürgerschaft und ihre Approbation bekommen unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit. (Und ihr Land bürgert aus, dauert nur 2-3 Jahre) Den Integrationskurs (Sprachtest) haben wir auch wegbekommen. Durch das Gutachten eines Germanistik Professor der meiner Frau muttersprachliche Kompetentz bei Sprachnivau C1-C2 bescheinigt hat, und dem nachweis das meine Frau seit fast 3 Jahren als Ärztin in Deutschland tätig ist.

Also können wir ja nicht soooo dumm gewesen sein, wenn selbst der Sachbearbeiter beim Regierungspräsidenten uns gesagt hat ,
das es noch nie jemand so schnell (außer Sportler) , bei dieser
konstelattion geschaft hat.


Warum einen diesen Einzelfall (nach 3 Jahren Einbürgerung unter Hinnahme Mehrstaatigkeit) verallgemeinern, gut für Euch, aber mal realistisch, auf wieviele Sachverhalte trifft dies zu?
Alle die mit solchen Vorgängen zu tuen haben werden Dir bestätigen dies ist nicht die Regel.
Aber Du hattest ja auch gut informierte Freunde etc. wie Deine Ex.
Und vorhandenes Ermessen wurde zu Euren Nutzen vorteilhaft ausgelegt.
Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist je nach StA- nicht so einfach oder üblich.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von DonCamillo am 13.01.2007 um 18:51:28
Nadda,

um zurück auf Deine Frage zu kommen.
Wenn ihr heiraten möchtet, dann beantragt ein Visum zur Eheschließung.
Wenn es eine Geschäftsreise sein soll, dann ein entsprechendes Visum.
Visumpflicht heißt auch mit dem "erforderlichen" Visum eingereist zu sein !
D.h. trotz Anspruch auf AE nach Eheschließung mit Geschäftsvisum kann die ABH das erforderliche Visumverfahren verlangen.

Ich verstehe nicht so ganz, was daran so problematisch sein soll ?


DC

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von proll am 13.01.2007 um 21:16:41
Ich kann DC nur Recht geben:

Wenn ihr wisst was ihr wollt, beantragt das richtige Visum, wenn ihr unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Visum erschleicht, ist das Beschiss. Dann gibt es später viel Ärgermit der ABH !

Proll

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 14.01.2007 um 02:13:36

Einbeck schrieb am 13.01.2007 um 17:35:47:
Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist je nach StA- nicht so einfach oder üblich.

Habe ich ja auch nicht behauptet. Es war verdammt schwer, und ich habe schon nach einem Jahr Aufenthalt meiner Frau damit angefangen, die Einbürgerung zu betreiben. Sie brauchte halt die Staatsbürgerschaft um ihre Approbation zu bekommen.

Man hat mir nur vorgeworfen, das ich hier Stammtisch Geschwätz zum besten geben würde. Das hier sollte nur als Beispiel dienen, das dem nicht so ist, und ich schon weiß, wovon ich rede. Und das man noch eine menge andere Möglichkeiten hat, als das was einem das ABH oder andere Behörden sagen .

Das machen große Firmen übrigens genau so, sie suchen Lücken und nutzen die dann aus. Warum sollte das nicht legetim sein für uns (mich).

Das dies, von den hier schreibenden Mitarbeitern der ABH nicht so gerne gesehen wird, verstehe ich auch. Was ich aber echt nicht gut finde, ist das mache Mitarbeiter einem den Eindruck vermitteln etwas illegales zu tun, oder jeder als Trottel dargestellt wird, der einen anderen Weg vorschlägt.

Schönes WE noch.

Michael




Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von proll am 14.01.2007 um 13:55:04
Das man Lücken sucht, ist ja OK. Aber was hier die Mitarbeiter einer ABH natürlich machen ist, darauf hinweisen, was Rechtens und was illegal ist Das muss man verstehen.
Wir sind ja nachher auch die Blöden, die später vorgetragene Wünsche ablehnen und sich dafür als Bürokraten oder was sonst noch beschimpfen lassen müssen.

Proll

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Einbeck am 14.01.2007 um 14:31:13
@Mikael321
Du bist kein Experte hast aber einige Experten und gute Connections im Bekanntenkreis. Sehr hilfreich.
Alles nicht verwerflich, würde ich niemanden vorwerfen, wenn man diese nutzt.


Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von engel2006 am 14.01.2007 um 15:21:53
Hallo,

das gleiche Problem habe ich auch,mein Freund kommt aus Kamerun,und er pendelt seit genau 15 Jahren hin und her,er hat mit einen Deutschen zusammen ein Geschäft,und er fliegt nur runter wenn er wieder Ware braucht,den er hat hier im Ort Austellungen im Museum,er stellt Figuren und masken aus seinem Land aus.
Nun habe ich ihm gesagt das ich das nicht mehr lange mitmache mit dieser hin und her Fliegerei,denn das geht ganz schön ans Geld.
Nun ist er dabei ein Jahresvisum zubeantragen was sehr schwer zu sein scheint,ich habe ihm auch eine Verplichtungserklärung zukommen lassen,nur wurde diese leider dazu verwendet das er zu Weihnachten ein Visum bekommen sollte was leider zu kurzfristig war,er bakm zwar eins aber nur für  Vierzehn Tage und er konnte ja nur drei Tage bleiben,denn er kam erst am 29.12. hier an.
Nun meine Frage,wäre es nicht günstiger wenn er wirklich versuchen sollte ein Geschäftsvisum zubeantragen,und sein Partner würde ihn auch für die Behörden was austellen.
Denn diese Situation macht mich ganz fertig,fragt jetzt bitte nicht warum wir nicht einfach heiraten,das will ich nicht,weil ich ein gebranntes Kind bin.
Danke.

Lg
engel2006 :-[

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 14.01.2007 um 19:28:53
Hallo zusammen

danke für eure Antworten. Wir wollen ganz sicherlich heiraten aber es war sicherlich kein Vorwant das er mit dem Geschäftsvisum einreist nur damit wir heiraten können Das es ein Eheschließevisum gibt weiß ich auch erst seit ein paar Tagen
Wer kennt sich denn mit dem Eheschließevisum aus?? Wie funktioniert das??? Wo und wer beantragt das??? Und wie läuft das ganze dann ab??
Wäre echt lieb wenn mit jemand da mal den durchblcik verschaffen würde???

Grüße Nadda ;)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 15.01.2007 um 03:36:37

schrieb am 14.01.2007 um 13:55:04:
Das man Lücken sucht, ist ja OK. Aber was hier die Mitarbeiter einer ABH natürlich machen ist, darauf hinweisen, was Rechtens und was illegal ist Das muss man verstehen.
Wir sind ja nachher auch die Blöden, die später vorgetragene Wünsche ablehnen und sich dafür als Bürokraten oder was sonst noch beschimpfen lassen müssen.
l

Den letzten beißen nunmal die Hunde. Ist doch klar.  :)

Aber auch bei euch, gibt es sonne und sonne.  :)

Ich weiß außerdem das ihr nur das ausbaden müßt, was die Politik euch einbrockt hat . Gesetze die nur mit der heißen Nadel gestrickt sind, habe wir ja auch genug . Ich habe bis auf wenige Ausnahmen eigentlich nur gute Erfahrungen mir unserer Stadtverwaltung gemacht. (Zumindest in dem Bereich)
Mit dem Gewerbesteueramt und dem Bauamt nicht so gute.  :)

Die einzige wirklich schlechte Erfahrung die ich gemacht habe, war die erste Sachbearbeiterin meiner Frau. Als ich einmal alleine bei ihr war, hat  die  mir doch allen ernstes einen Vortrag darüber gehalten, wie man als Deutscher durch eine Heirat NOCH MEHR Ausländer nach Deutschland holen könnte. Es wären sowieso schon zu viele hier. Ich sollte mir das doch noch mal genau überlegen. Schöne Frauen gäbe es schließlich auch in Deutschland.

Da wußte ich erst gar nicht was ich sagen sollte, obwohl ich sonst nicht gerade auf den Mund gefallen bin. Meine Anspielung das wir doch alle Afrikaner sind, hat sie allerdings nicht verstanden. Gottseidank wechselte mit dem Nachnahmen meiner Frau, auch der Sachberarbeiter.

Michael

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 15.01.2007 um 11:33:57

Zitat:
UND INGE er hat nie einem Brief bekommen das er doch bitte freiwillig ausreisen soll weil die Behörden es nicht dürfen.

Duldung heißt: Aussetzung der ABSCHIEBUNG.
Duldung heißt: Man ist AUSREISEPFLICHTIG, aber die dt. Gesetze hindern die ABH daran, die AUSREISEPFLICHT durchzusetzen. Nichtsdestotrotz ist eine freiwillige Ausreise möglich und erwünscht.
Duldung heißt: "GEH HEIM!"


Zitat:
Und ich glaub nicht das man fürs Internetsurfen um Baumaschinen zu kaufen/ suchen eine Arbeitserlaubniss braucht.

Und du weißt, wovon du redest?
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
Diese Kriterien werden so auch von deutschen Gerichten und den Finanzämtern angewendet.
Ohne Genehmigung war er also unerlaubt selbständig erwerbstätig. Ob man ihm das nachweisen kann mag dahingestellt sein, die Tatsache selbst dürfte jedoch feststehen.

In diesem Zusammenhang sei auf diverse Gerichtsurteile zu "privaten" Verkäufen auf eBay hingewiesen, bei denen der Verkäufer dann schon mal zum "gewerblichen" Händler wurde, weil innerhalb von 6 Monaten 10-20 gleichartige (!) Artikel verkauft wurden (zb T-Shirts, o.ä).
Einige dieser Urteile lassen möglicherweise am gesunden Meschenverstand der Richter zweifeln, Bestand haben sie jedoch.

Und "Baumaschinen" dürfte ein anderes Kaliber sein als "T-Shirts"

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 15.01.2007 um 18:48:15
@ Inge

du ich weiß was eine Duldung ist und ich weiß was eine Duldung heißt. Also ich bin nicht schwer von begriff, bin schließlich nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen. Ich weiß nicht warum du jetzt in jedem Post mich mit schwarzarbeit anpöpeln mußt!!! Woher erlaubst du dir eigentlich dieses Urteil??? Nur weil ich gesagt habe das er mit seinem Cousin ab und an auf dem PC Baumschinen gesucht hat  die dann sein Cousin gekauft hat??? Was ist denn daran verboten??? Komm mal wieder klar Inge!! Ich weiß ja wohl was richtig und was falsch ist!!! Erst denken und dann reden

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Janey am 15.01.2007 um 19:49:35

Nadda schrieb am 14.01.2007 um 19:28:53:
Wer kennt sich denn mit dem Eheschließevisum aus?? Wie funktioniert das??? Wo und wer beantragt das??? Und wie läuft das ganze dann ab??


Zuerst gehst Du zum Standesamt und erkundigst Dich nach den benötigten Unterlagen.
Die besorgt ihr dann. Sobald das Standesamt sein o.k. gibt, also alle Papiere da sind, geht Dein Freund zur dt. Botschaft und beantragt das Visum.

Für das Visum musst Du eine VE abgeben, da der Lebensunterhalt Deines Freundes bis zur Eheschließung gesichert sein muss.
Wenn die ABH ihr O.K. an die dt. Botschaft gegeben hat, erhält er sein Visum.

Er reist ein, ihr heiratet und dann bekommt er die AE von der ABH.

Soviel zur Frage.

Nun zu inge. Er hat lediglich Probleme aufgezeigt, die entstehen können, wenn Dein Freund hier mit Besuchsvisum arbeitet. Wenn er das nicht tut, gibts auch nix aufzuregen.
Inge ist einfach nur direkt, ohne Schnörkeleien. Dafür fachlich jedoch  [smiley=thumbup.gif]
Also bitte nicht alles gleich als Angriff werten.  :)

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Saxonicus am 16.01.2007 um 04:52:48

Nadda schrieb am 13.01.2007 um 17:26:19:

ABER nachdem am 11.9.2001 die Anschläge waren wurden sofort
ALLE Ausländer also die jenigen die gerade erst nach Deutschland gekommen sind geduldet.


Wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt ?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von DonCamillo am 16.01.2007 um 08:55:35

Nadda schrieb am 15.01.2007 um 18:48:15:
Ich weiß ja wohl was richtig und was falsch ist!!!



na denn, hau mal rein, denn die eigentliche Frage ist doch wohl beantwortet !


DC

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 17.01.2007 um 12:46:45
Hallo Janey

deine Antwort entspricht leider nicht den Tatsachen für meinen Fall. Mein Freund ist nicht mehr in Deutschland. Er befindet sich seit 1 Monat wieder im Irak. Ich hab schon auf der Ausländerbehörde, Standesamt und Irakischen Botschaft in Berlin angerufen. Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen. Er muß dort ein Formular ausfüllen was dann wiederum die Botschaft auf meine Behörde faxt oder schickt. Die Behörden schreiben mich dann an und was sie für Unterlagen von mir brauchen. Da es aber in ERBIL da wo mein Freund herkommt noch keine dt. Botschaft gibt muß er entweder nach Jordanien, Syrien oder in die Türkei fliegen um das Visum zu beantragen. Bagdad ist leider viel zu gefährlich!!! Ich hoffe das funktioniert!!!! Und ich bin echt froh wenn die Zeit endlich vorbei ist und ruhe einkehrt. Zieht ganz schön an meiner Gesundheit!!!
Würde mich trotzdem über weiter Ratschläge und Tips freune!!!
Nadda :-*

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 13:31:08

Zitat:
Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen

Was heißt "seine"? Die zuständige Botschaft ist die deutsche Botschaft des Landes in dem er sich zur Zeit gewöhnlich aufhält.
Nichts anderes hat Janey ja auch geschrieben:

Zitat:
geht Dein Freund zur dt. Botschaft und beantragt das Visum

Wenn er "einfach so" eine andere deutsche Botschaft aufsucht, kann's ihm passieren, dass die seinen Antrag wegen fehlender Zuständigkeit nicht annehmen. Normal muss man sich (so weit ich weiß) mind. 6 Monate in dem entsprechenden Land aufgehalten haben, bis die Botschaft zuständig ist.
Er sollte das also besser im Vorfeld klären!
Insbesondere werden für die Heirat Dokumente benötigt, die legalisiert werden müssen und im Fall von irakischen Dokumenten KANN das nur die deutsche Botschaft im Irak tun - es sei denn eine andere Botschaft ist von offizieller Seite als ersatzweise für zuständig erklärt worden. Das dürfte aber für Bagdad wohl nicht zutreffen, da die dt. Botschaft ja noch arbeitet.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Saxonicus am 17.01.2007 um 13:40:07

Nadda schrieb am 17.01.2007 um 12:46:45:
Ich hab schon auf der Ausländerbehörde, Standesamt und Irakischen Botschaft in Berlin angerufen.


Was hat denn die irakische Botschaft mit dieser ganzen Angelegenheit zu tun ?



Zitat:
Das Visum zur Eheschließung kann nur er auf seiner Botschaft beantragen. Er muß dort ein Formular ausfüllen was dann wiederum die Botschaft auf meine Behörde faxt oder schickt.
Nadda :-*


Du meinst wahrscheinlich die deutsche Botschaft, eine irakische Botschaft gibt es im Irak mit Sicherheit nicht.

Entschuldigung, @ Inge war schneller.
.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 17.01.2007 um 13:51:15
Sagt mal wollt ihr mich alle blöd machen??? Ich werd gleich wahnsinnig!!! Natürlich meine ich die dt. Botschaft im Irak, die ist aber für Puplikumsverkehr geschlossen. Die Irakische Botschaft in Berlin hat mir mitgeteilt das für Bagdad die Vertretungen Jordanien Syrien und die Türkei sind. Und das wiederum hat mir auch das Ausländeramt auf meiner Behörde heute morgen bestätigt. Ihr macht es mir mit euren Aussagen nicht gerade leicht!!!
Aber zwecks Unterlagen hab ich schon so meine Fragen. Die auf dem Ausländeramt meinten er würde auf der dt. Botschaft Formulare bekommen die er dan logischerweise ausfüllen muß. Die Papiere die die Botschaft von mir dann bräuchte würde dann die Botschaft über meine Behörde dann verlangen. Also das Rathaus etc. würde mich dann anschreiben und die Unterlagen von mir verlangen die sie bräuchten!!! IST DAS JETZT RICHTIG ODER FALSCH??? Denn ich war vorhin auf den Hompagen der dt. Botschaften in Syrien und Jordanien und hab das Visum für Eheschließung gelesen. Da stand nämlich Bestätigung der Eheanmeldung vom Standesamt und sonstige Papiere von mir die ich zum Heiraten braucht!! Dachte die werden im nachhinein von mir verlangt??? VERSTEH NUR NOCH BAHNHOF !!!! BITTE HELFT MIR ICH KOMM NICHT WEITER
:'(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Saxonicus am 17.01.2007 um 14:04:12

Nadda schrieb am 17.01.2007 um 13:51:15:
Sagt mal wollt ihr mich alle blöd machen??? Ich werd gleich wahnsinnig!!! Natürlich meine ich die dt. Botschaft im Irak, die ist aber für Puplikumsverkehr geschlossen. Die Irakische Botschaft in Berlin hat mir mitgeteilt das für Bagdad die Vertretungen Jordanien Syrien und die Türkei sind.


Wir können uns mit der Beantwortung auf Deine Fragen leider nur darauf beschränken was Du schreibst und nicht darauf was Du meinst.

Wenn man Dir mitgeteilt hat, daß der Antrag auch auf einer anderen (benachbarten) Botschaft gestellt werden kann, dann wird das wohl auch seine Richtigkeit haben, daß konnte @ Inge aber nicht wissen, denn normalerweise ist es so, wie er geschrieben hat.

Zur Sicherheit solltest Du Dich aber vorher noch einmal beim AA oder der D-Botschaft im Irak erkundigen, ob die Auskunft der irakischen Botschaft in Berlin auch den Tatsachen entspricht.

.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 17.01.2007 um 14:23:31

Nadda schrieb am 17.01.2007 um 13:51:15:
Die auf dem Ausländeramt meinten er würde auf der dt. Botschaft Formulare bekommen die er dan logischerweise ausfüllen muß. Die Papiere die die Botschaft von mir dann bräuchte würde dann die Botschaft über meine Behörde dann verlangen. Also das Rathaus etc. würde mich dann anschreiben und die Unterlagen von mir verlangen die sie bräuchten!!! IST DAS JETZT RICHTIG ODER FALSCH???

Hi,
das ist richtig.


Zitat:
Denn ich war vorhin auf den Hompagen der dt. Botschaften in Syrien und Jordanien und hab das Visum für Eheschließung gelesen. Da stand nämlich Bestätigung der Eheanmeldung vom Standesamt und sonstige Papiere von mir die ich zum Heiraten braucht!! Dachte die werden im nachhinein von mir verlangt???

Das geht so und so rum. Die Dokumente können bei der
Botschaft vorgelegt werden, oder bei der ABH im Rahmen
der Beteiligung durch die Botschaft. Ich denke, dass es
vorteilhaft ist, wenn die Unterlagen schon bei der Visums-
beantragung vorliegen.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 14:40:11
OK, Botschaft is zu - wusste ich nicht.

BTW, lt Botschaftseite ist für Bewohner der nördlichen Region (aka Kurdistan) die dt. Botschaft in der Türkei zuständig:
http://www.bagdad.diplo.de/Vertretung/bagdad/en/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Bleibt dann aber das Problem der Legalisierung/Prüfung von Urkunden.
In einen älteren Thread (Sommer 2004) stand, das momentan weder geprüft noch legalisiert werden kann.
Falls das so ist, sollte man sich vielleicht vorher mal beim dt. Standesamt erkundigen, wie das Verfahren dann weiterläuft.

Als einziger Ausweg bliebe dann möglicherweise Heirat in DK? Da hier Fakten durch Versprechen ersetzt werden können, wäre das evtl. eine Möglichkeit, falls die Heirat in D an den fehlenden Legalisierungen scheitern sollte.
http://www.toender.dk/default.asp?mnu=78#tysk

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 17.01.2007 um 20:01:28
Hallo zusammen,
liegt wahrscheins daran das ich so aufgebracht bin und alles falsch verstehe weil es momentan einfach zu viel für mein gemüt ist. Die Türkei ist auch für den Irak die Vertretung aber hab gehört das es bei der Einreise ständig Probleme geben sollte was Iraker betrifft. Ich hab mich ja bei der AA erkundigt nachdem ich mit der Irq. Botschaft in Berlin telefoniert habe. Wollte schließlich wissen ob es akzeptabel ist wenn man das Visum auf anderen Botschaften beanträgt die für das Land Vertretungen sind. Und die AA hat gemeint daß das geht und nichts dagegen spricht. Also von da her ist das schon mal geregelt.
Klar würde alles viel schneller gehen wenn meine Papiere schon bei meinem Freund wären. Da ich aber nicht genau weiß was er von mir braucht ist das schwierig. Abstammungsurkunde und den Auszug aus dem Familienstammbuch hab ich schon. Geburtsurkunde müßte ich dann noch besorgen. Für das AA bräuchte ich u.a. die Anmeldebestätigung zur Eheschließung und die Geburtsurkunde Alles weiter würde ich dann per Brief gesagt bekommen. Rufe aber trotz all dem das Auswärtige Amt an und erkundige mich nochmal zwecks Unterlagen etc.
@ Inge
das mit der Legalisierung ist mir bekannt. Die Botschaften übersetzen das normalerweise gleich mit, so kenn ich das zumindest von einigen Bekannten. Selbst wenn es eine Vertretungsbotschaft nicht übersetzt gibt es sicherlich in der Stadt wo mein Freund her kommt die zutändige Behörde die das dann vollendet. Werden auch Übersetzungen akzeptiert die hier in Deutschland von einem Arabischen Übersetzungsbüro ins deutsche übersetzt werden?????
Aber da kann ich mich nochmal auf den Standesamt erkundigen!!!
Ich hoffe das klappt alles so reibungslos und ohne schwierigkeiten :-?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 18.01.2007 um 00:37:14
Legalisieren != Übersetzen !!!

Legalisieren: Deutsche Botschaft in XY bestätigt, dass das Original eine gültige Urkunde aus XY ist.

Ohne Legalisierung ist ein ausländisches Dokument in Deutschland ein ziemlich wertloses Stück Papier - ob übersetzt oder nicht ist dann relativ egal!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 18.01.2007 um 12:22:12
Hallo zusammen,
also ich bin jetzt auf dem richtigen Weg. Hab heute morgen mit dem Auswärtigen Amt in Berlin telefoniert. Bevor mein Freund das Visum beantragt muß eine Eheanmeldung vorliegen. Bin dann gleich auf das Standesamt gegangen und habe einen Zettel bekommen was wir für Unterlagen brauchen. Meine Unterlagen hatte ich gleich dabei muß also nur noch mein Perso oder Reisepass kopieren. Das was er benötigt ist mir bekannt, hatten schon mal seine Papiere hier in Deutschland. Das mit dem Übersetzen wird wohl auf der Behörde im Irak nicht mehr so schwer sein. Bin sicherlich nicht die erste deutsche Frau die einen Iraker in Deutschland heiraten wird. Na ja fürs erste bin ich jetzt beruhigt ;)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 20.01.2007 um 17:31:38
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr habt ein schönes Wochenende.
Mein Schatz macht seine Unterlagen die er benötigt morgen fertig, und schickt sie mit einem Freund der nach Deutschland zurück kommt mit.
Jetzt hab ich aber doch noch ein paar Fragen die mir so durch den Kopf spuken!!
Also ich weiß das die deutsche Botschaft über die Visumerteilung bestimmt, die ABH auch?? Hab auch schon einiges wegen der Verpflichtserklärung gelesen, muß ich das auch ausfüllen und Lohnabrechnungen sowie Mietvertrag vorlegen??
Hab auch gelesen daß das OLG der Heirat zustimmen muß. Bekommt er trotzdem schon vorher sein Visum um nach Deutschland zu kommen, oder muß er warten is das OLG grünes Licht gibt???
Würde mich interessieren!!! :-/

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von DonCamillo am 20.01.2007 um 17:47:26
Hi,

bei einem Visumantrag zur Eheschließung geht man von einem anschließenden Daueraufenthalt aus und damit ist das Visum zustimmungsbedürftig. D.h. die ABH wird im Verfahren um Zustimmung gebeten, ob das Visum erteilt werden soll. Vor der Zustimmung ist nachweislich der LU sicherzustellén. I.d.R. erfolgt dies mittels einer VE, die Du dann abgibst. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden.

Nach Erteilung des Visums und Einreise muss der erste Gang zum Standesamt sein und alle Unterlagen vorgelegt werden. Das Standesamt wird dann die Befreiung vom OLG einholen und ihr könntet heiraten. Sollte eine Eheschließung niocht vollzogen werden können, weil die geforderten Unterlagen fehlen, so muss er nach den 3 Monaten Aufenthalt (im Visum fixiert) wiedr ausreisen, trifft ihn keine Schuld, so kann bis zur Eheschließung geduldet werden.

Nach erfolgter Eheschließung kann er die AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG erhalten.


DC

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 20.01.2007 um 17:50:22
Ich dank dir für deine Antwort.
Was ist denn zb wenn ich jetzt Hartz4 Empfängerin wäre und nebenbei einem 400E Basis Job hätte?? Würde es da bei der ABH probleme deswegen geben???

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 20.01.2007 um 19:14:25

Nadda schrieb am 20.01.2007 um 17:50:22:
Ich dank dir für deine Antwort.
Was ist denn zb wenn ich jetzt Hartz4 Empfängerin wäre und nebenbei einem 400E Basis Job hätte?? Würde es da bei der ABH probleme deswegen geben???

Hoi,
dann könntest Du keine VE abgeben, müsste jemand
für einspringen.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 20.01.2007 um 19:30:58
Ne, es ist ja nicht so!! Mich hat es halt nur interessiert weil meine Freundin ihren Freund in der Türkei geheiratet hat und er dann nach der Familienzusammenf. wieder hierher konnte. Sie selbst hat keine Arbeit und ist Hartz 4 Empfängerin deshalb wollte ich nur mal nachfragen.
Ich hab zwar eine Arbeit (noch ) und bin gerade am wechseln. Als Übergangslösung würde ich bis ich was anderes habe auch einen 400E Basis Job annehmen. Wenn mein Freund eigenkapital mitbringt und seine Familie ihn weiterhin unterstützt wie bisher dürfte es doch auch kein Problem sein oder???

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Janey am 20.01.2007 um 20:11:21
Wenn die Eheschließung bereits stattgefunden hat, besteht ein Anspruch nach § 28 Abs.1 AufenthG, der unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhaltes ist.

Vor der Eheschließung besteht dieser Anspruch noch nicht und es gilt, was meine Vorredner dargelegt haben.

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 21.01.2007 um 12:53:41
Danke für deine Antwort,

nein wir sind leider noch nicht verheiratet, hoffe aber bald. Ich bekomm von meinem Arbeitgeber 960E davon gehen knappe 590E an Miete weg. Deshalb geh ich auch Abends wieder arbeiten damit es bei der Verpflichtserklärung nicht zu problemen kommt!!!
Kann eigentlich die ABH das Visum verweigern??? Hab so bammel das mein Freund nicht mehr kommen darf und wir nicht heiraten könne :'(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Zeppelin am 21.01.2007 um 13:21:38
Blos mal wegen der formellen Richtigkeit: Wenn dann könnte die ABH allenfalls die für das Konsulat erforderliche Zustimmung zu dem Visum versagen. Aber das hast Du wohl auch gemeint.

Aber wie ich las, ist Dein Freund recht wohlhabend, falls ich es nicht falsch verstanden habe. Dann könnten doch auch er bzw. seine Familie genug Barmittel nachweisen.
Oder aber jemand anderes übernimmt die Verpflichtungserklärung, falls Dein Einkommen nicht reichen sollte - Eltern, Verwandte, enge Freunde...

Grüße und keine Panik,
Zeppelin

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 21.01.2007 um 17:14:54
Hallo Zeppelin,
ja das hast du richtig gelesen. Die Familie besitzt ein Unternehmen und sind dementsprechend auch gut mit Geld bestückt. Für ihn wäre es kein Problem irgendetwas nachzuweisen oder eine bestimmte Summe als Check ausstellen zu lassen. Wie ich schon sagte, die Familie hat ihn schon vorher unterstützt und ich denke daß das auch so bleiben wird. Denn wir möchten uns irgendwann schon selbstständig machen und auch von Deutschland aus Baumaschinen in den Irak transportieren

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 26.01.2007 um 12:16:58
Hallo,
ich wollte mich mal wieder zurück melden. Die Papiere von meinem Freund sind fertig und werden nächste Woche mit nach Deutschland gebracht. Ein Freund von ihm fliegt zurück und bringt sie mir.
Ich hab aber trotzdem so meine bedenken was das Visum angeht. Mein Freund war ja schon einmal in Deutschland als geduldeter. Gut er war nicht Vorbestraft oder sonst irgendwas aber er mußte schon des öfteren Bußgeld bezahlen weil er sich auserhalb der genannten Zone aufgehalten hat. Könnte das vielleicht negative Auswirkungen auf das Visum haben oder eher vielleicht beim OLG????

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 11.02.2007 um 20:42:20
Hallo
ich wollte mich mal wieder zurück melden. Die Papiere sind leider noch nicht in D angekommen. Der jenige der sie mitnehmen wollte, hat sie einfach im Irak liegen lassen. Mich hat das ganz schön genervt. Denn am 20.2 hat mein Freund den Termin wegen des Ehevisums auf der Botschaft, und ich hoffe doch das ich die Papiere am Di endlich bekomme. Schließlich muß mein Freund am 20.2 einen Hochzeitstermin vorweisen. Ich hab gelesen das der verlobte ( der in D lebt ) noch eine Einladung dazu tut. Wie soll die aussehen??? Kann ich die einfach schreiben oder gibt es da bestimmte vorlagen???? Und was mich brennend interessiert und mir wirklich keine Ruhe lässt, ist die angst daß das Visum abgelehnt wird. Ihr wisst ja mein Freund war hier in D geduldet und ist freiwillig ausgereist. Er hat keine negativen Eintragungen aber hat eben ab und an Bußgelder bezahlen müßen weil er seinen Duldungsbereich verlassen hat. Könnte das irgendwelche außnahmen auf das Visum haben??????
Bitte helft mir!!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 11.02.2007 um 21:58:26
Das Verlassen des Bereichs ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn's zu oft vorkommt, wirds eine Straftat, falls dem so wäre, wüsstet ihr das bereits.
Ich würde mir ehrlich gesagt keine Sorgen darum machen, bei der Wahl des Postboten allerdings schon ;)

Viel Erfolg,

maki

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 12.02.2007 um 18:42:00
Danke Maki für deine Antwort

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 24.02.2007 um 13:50:54
Hallo zusammen,

seine Papiere sind am Di hier bei mir angekommen. Ich habe sie sofort übersetzen lassen und am Do auf das Standesamt gebracht. Ich hab mich so gefreut endlich einen Termin machen zu können weil wir den Termin auf der Botschaft in Syrien zur Visumsbeantragung auf den 14.3 verschoben haben. Doch die Papiere konnten nicht angenommen werden weil auf der Geburtsurkunde und Familienstandsbescheinigung  der Stempel vom Innen u Außenministerium fehlt. Ich bin echt fix und fertig und nur noch am heulen. Das Außenministerium ist in Bagdad und jeder weiß was da unten für eine Kriegslage herrscht. Das jemand der in Bagdad wohnt leichter an das Ministerium kommt als einer der aus Kurdistan kommt ist ja wohl logisch. Ein Bekannter ist jetzt nach Bagdad gefahren um die Urkunden zu legalisieren. Und dann muß ich nochmal auf die Dokumente warten. Ich dreh bald ab :'( Was ist wenn die Urkunden nicht legalisiert werden können weil zb der Jahresregister zerstört wurde??? Das OLG macht keine ausnahmen!!!! Bitte um Antworten

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 24.02.2007 um 14:01:46
Tja ...
In Post 30, 35 und 37 habe ich bereits mehrfach auf die nötige "LEGALISATION" hingewiesen, leider hast du jedesmal mit "Übersetzung" weitergemacht.

Ja, Legalisation IST notwendig!
Wenn keine Legalisation möglich, dann wird eine inhaltliche Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt der Botschaft durchgeführt (auf eure Kosten)
Ist auch das nicht möglich, können die Urkunden in D nicht verwendet werden und eine Heirat (oder auch FamNachzug) ist dann nicht möglich ...


Zitat:
Das OLG macht keine ausnahmen!!!!

Warum sollte es? Du kannst dir ansonsten ja auch selbst ne "Urkunde" malen und mit einem Kartoffelstempel die "Echtheit" bestätigen.
Oder wie ich in #37 bereits schrieb:

Zitat:
Ohne Legalisierung ist ein ausländisches Dokument in Deutschland ein ziemlich wertloses Stück Papier - ob übersetzt oder nicht ist dann relativ egal!


Nachtrag "Problemstaaten":
http://www.info4alien.de/mick/problemstaaten1.htm
Also ist derzeit weder eine Legalisation noch eine inhaltliche Prüfung möglich. Wende dich an's auswärtige Amt ob es noch andere Möglichkeiten gibt. Wahrscheinlich: NEIN

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 24.02.2007 um 14:14:24
Ja wie gesagt ein Bekannter fährt nach Bagdad und lässt die legalisation durch führen. Daß das OLG keine Ausnahmen macht ist mir schon klar. Aber die wissen auch das es für manche Iraker unmöglich ist die Urkunden zu legalisieren. Vor allem weil die Deutsche Botschaft in Bagdad die legalisation des Ministeriums nicht bestätigt. Sollte ich deine Aussagen von den alten Post falsch verstanden haben entschuldige ich mich dafür. Muß ich eigentlich die VE nun machen oder nicht??? Eine Mitarbeiterin der ABH hat gemeint ich soll noch warten bis die Botschaft die verlangen würde, somit könnte ich 25E sparen. Sie meinte nicht alle Botschaften würde die VE verlangen stimmt das??? Findet eigentlich für mich auch eine Befragung statt???

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 24.02.2007 um 14:18:21

Zitat:
legalisation des Ministeriums nicht bestätigt

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation

Kannst du mir einen großen Gefallen tun? Kannst du mal bitte endlich kapieren was Legalisation bedeutet? Ich habe das Gefühl, dass du das ganze sehr hektisch angehst und aus den hiergemachten Aussagen alles so herausliest, wie du es gerne verstehen würdest. DAS HILFT DIR ABER NICHT!

Keine Legalisation (oder Überprüfung) durch die DEUTSCHE BOTSCHAFT -> keine Heirat in D!

VE, Befragung etc kannst du dir komplett schenken, da es im Moment keine Möglichkeit gibt, dass er überhaupt zur Heirat nach D kommt. Wie bereits pben erwähnt: An's AA wenden und fragen ob's ne andere Möglichkeit gibt.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 24.02.2007 um 14:42:29
Legalisation=Echtheit. Und die legalisation der Irakischen Dokumente oder Urkunden übernimmt NUR noch das Innen u Außenministerium in Bagdad da die Botschaft geschlossen ist. Das hat mir das Auswärtige Amt in Berlin und das OLG selbst gesagt. Zudem steht das alles schwarz auf weiß auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Bagdad. Mußt mich ja nicht gleich anfahren!!!!! Ich wollte ja nicht gleich sofort eine VE abgeben und mich selbst befragen ich wollte nur wissen ob ich das machen muß oder nicht.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Ulf am 24.02.2007 um 14:46:09

Nadda schrieb am 24.02.2007 um 14:42:29:
Legalisation=Echtheit. Und die legalisation der Irakischen Dokumente oder Urkunden übernimmt NUR noch das Innen u Außenministerium in Bagdad da die Botschaft geschlossen ist. Das hat mir das Auswärtige Amt in Berlin und das OLG selbst gesagt.


In dem Wortlaut? Nicht etwa als Überbeglaubigung?

Fremdsprachlich mag legalisation eine weitere Bedeutung haben als Legalisation.

Gruß, ULF

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 24.02.2007 um 14:52:25
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_I/irak.pdf

Hierbei handelt es sich also quasi um die "inhaltliche Prüfung" die als Ersatz für Legalisationen möglich ist.

VE: Wird vom "Einlader" dann gefodert, wenn der "Gast" nicht genügend eigene Mittel nachweisen kann. Ist aber meistens Peng und eine VE wird eigentlich ziemlich immer gefordert, da man bei einem Dt in D pfänden kann, aber nicht bei einem Ausländer im Ausland ...

Nachtrag:
Allgemeiner Teil (insb. 5.3)
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/all_teil_%2006.pdf
und ggfs. Punkt 15 beachten (denn der Antragsteller hat ja eine "Vorgeschichte") !

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mikael321 am 25.02.2007 um 00:12:58

inge schrieb am 24.02.2007 um 14:01:46:
Warum sollte es? Du kannst dir ansonsten ja auch selbst ne "Urkunde" malen und mit einem Kartoffelstempel die "Echtheit" bestätigen.


Die ich mir dann mit einem selbst gemachten Linolium Stempel selber legaliesiere. Ich frag mich manchmal, was diese ganze Stempelorgie soll. Selbst mit ein paar Stempeln mehr, gibt es IHMO keine größere Sicherheit ! Das ist irgend wie nur Augenwischerei. Mit einer vernünftigen Vorlage, baue ich dir einen Stempel, der echter aussieht wie der echte. Das ist der selbe Blödsinn,  wie Ballerspiele in D. zu verbieten. Dann hole ich mir die halt aus dem Internet, oder aus dem Ausland. Außerdem bin ich mir sicher, das in jedem Land wo recht wenig verdient wird, jedes Dokument und jede Beglaubigung käuflich ist. Kommt immer auf den Preis an.

Michael



Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 25.02.2007 um 10:12:45
Ich sag mal so, der wo nichts zu verbergen hat und die sache ernst meint der geht auch auf die Behörde und lässt es ordentlich abstempeln. Ich bin für richtigkeit und nicht für gefälschte Papiere. Ich kenne zb jemanden der hat letzes Jahr eine deutsche geheiratet er ist selbst Kurde. Ich wollte von ihm wissen wie er seine Papiere nah Bagdad auf das Ministerium gebracht hat und da meinte er zu mir das er sich den Stempel auf der Straße gekauft hat. Und das sind dinge die mich aufregen. Wir wollen es richtig machen und haben nur stress das die Papiere aus Bagdad wieder zurück kommen und andere kaufen sich die Stempel auf der Straße

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 28.02.2007 um 12:28:50
So ich war eben auf dem Bürgerservice und wollte eine Verpflichtungserklärung machen. Hatte alle Sachen dabei die ich dabei haben sollte. Leider wurde mir KEINE Verpflichtserklärung ausgestellt weil ich zu wenig Nettoeinkommen habe!!
Super was mach ich jetzt?? Ich kann nun gar nichts mehr machen. Ich fragte sie ob mein Freund etwas schreiben kann das er ein selbstständiges Familienunternehmen hat und dementsprechend Bargeld besitzt und sie meinte ja. Er müßte dann auf der Botschaft eine Erklärung abgeben!!!
Stimmt das??? Sie wollte von mir wissen wieviel Miete ich bezahl, ich hab natürlich die Wahrheit gesagt Hätte ich gelogen hätte sie mir die Verpflichtserklärung ausgehändigt!!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 28.02.2007 um 12:40:09
Die VE kann auch von anderen übernommen werden, von Verwandten, Freunden, ja sogar von Fremden.
Sie sollten allerdings wissen worauf sie sich einlassen ;)


Soweit ich weiss, wird die VE bei der ABH hier abgegeben.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inge am 28.02.2007 um 12:41:17

Zitat:
Hätte ich gelogen hätte sie mir die Verpflichtserklärung ausgehändigt

War das ihre Aussage, oder deine Schlußfolgerung?
Man darf nicht vergessen, dass die MA ggfs. nicht dämlich sind und wenn die genannte Miete nicht "stimmig" (100 Euro und Innenstadt München zB) klingt, mag der MA nach dem Mietvertrag fragen. Wenn man dann "geschummelt" hat, steht man natürlich recht blöd da.


Zitat:
Er müßte dann auf der Botschaft eine Erklärung abgeben!!!
Stimmt das???

Grundsätzlich ja. Es muss sichergestellt sein, dass der LU des Ausländers gesichert ist. Ob das durch eine VE des Einladenden erfolgt, oder ob der Gast selbst genügend Mittel hat, ist erstmal recht egal.
Meist wird halt auf der VE eines Deutschen bestanden, da man hier im Zweifelsfall pfänden kann, während das Vermögen des Ausländers dem deutschen Zugriff ja meist entzoden ist.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 28.02.2007 um 12:46:40
Nein das hat sie nicht gesagt. Das war meine Schlußfolgerung auf dem Nach Hause weg. Na ja mal schauen wie es weiter geht

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Zeppelin am 28.02.2007 um 13:20:54

Nadda schrieb am 28.02.2007 um 12:46:40:
Nein das hat sie nicht gesagt. Das war meine Schlußfolgerung auf dem Nach Hause weg. Na ja mal schauen wie es weiter geht

Bezogen auf mein früheres Posting zu der Sache: Kann er nicht eine Sicherheitsleistung hierher transferieren oder irgendwie für den dt. Staat pfändbar hinterlegen?
Dat kann doch nicht so schwer sein, wenn genug Geld da ist.

Z.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 28.02.2007 um 20:45:17
Doch die auf dem Rathaus hat gemeint er kann sowas ähnliches wie eine Erklärung auf der Botschaft in Syrien abgeben. Das ist für ihn/uns kein Problem!!! Ich hab ja Geld zum Leben, wenn das aber dem deutschen Staat nicht langt dann tuts mir leid Habe mich aber heute abend nochmalst mit einer vom Bürgerservice unterhalten und sie hat mir erklärt, daß das Rathaus nur eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum aushändigen tut. Die Verpflichtungserklärung hätte mit einem Ehevisum nichts zu tun. Ich müßte FZF machen. ABER hier hab ich gelesen FZF= nach Heirat im Ausland und leben in D VE=LU muß gesichert sein für eine Heirat hier in D. Ist das von Bundesland zu Bundesland anderst oder hat die mich etwa angelogen????

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 06.03.2007 um 10:00:55
Hallo zusammen

ich war gestern auf dem Standesamt und konnte die Papiere endlich einreichen  :D Eigentlich ging ich fest davon aus das ich gleich einen Ehetermin festlegen kann da ja das eigentlich von der Botschaft bei Visumbeantragung verlangt wird. Doch mein Standesbeamte hat gemeint das die Botschaft nichts mit der Entscheidung über das Visum zu tun hat und somit auch keinen festen Termin für eine Eheschließung braucht. Er macht ein Dokument für die Botschaft fertig in der steht das alle Unterlagen hier eingereicht wurden. Denn die ABH entscheidet letzt endlich über das Ehevisum nachdem sie rücksprache mit dem OLG gehalten hat. STIMMT DAS??????

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 06.03.2007 um 10:25:46
Bei einem Visum zur Eheschliessung hängt es hauptsächlich vom Standesamt ab, ob es genehmigt wird.
Denn das Standesamt muss ja prüfen ob eine Eheschliessung möglich ist, oder nicht ;)
Wenn keine Eheschliessung möglich wäre, bräuchte man ja auch kein Visum.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 06.03.2007 um 11:28:25
Ja das weiß ich doch. Deshalb legt ja auch das Standesamt großen wert darauf das die Papiere richtig sind bevor man sie auf das OLG schickt. Aber wer entscheidet hauptsächlich für das Ehevisum, wie läuft das denn jetzt ab??? Die ABH spielt doch genauso eine Rolle die das OLG und Standesamt!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 06.03.2007 um 11:30:25
Die ABH wartet die Entscheidung des Standesamtes/OLG ab, ob ein Ehehinderniss besteht bzw. ob eine Hochzeit möglich ist ;)

Geht es beim OLG um die Befreiung von EFZ für deinen Zukünftigen?

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 06.03.2007 um 11:59:44
Ja er kommt aus dem Irak war aber 5 Jahre hier in D geduldet Der Standesbeamte hat aber gestern zu mir gemeint das die Botschaft in Syrien sich an die ABH hier in meine Stadt wendet und die ABH mich dann anschreibt

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 06.03.2007 um 12:01:57
Dann ist doch alles soweit in Ordnung ;)


Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 06.03.2007 um 12:13:16
Ich habe aber trotzdem Angst das er das Visum nicht bekommt. Er hat zwar keine Strafttaten oder Gewaltverbrechen hier in D gemacht aber mußte dafür ab und an Bußgelder bezahlen weil er seinen Duldungsbereich verlassen hat. Ich hab bedenken das die Botschaft deshalb ihn nicht zum heiraten einreisen lässt!!! :-/

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 09.03.2007 um 23:46:44
Hallo

habe heute einen Brief vom Standesamt bekommen den mein Freund bei der Botschaft vorlegen kann. Da steht drinnen das alle erforderlichen Unterlagen hier eingereicht worden sind und er persönlich dabei sein muß um einen Ehetermin zu besorgen. Es steht auch drinnen wegen der befreiung des EFZ und sobald er das Bundesgebiet betritt einer Eheschließung nichts mehr im weg stehe. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen und eben die persönliche Vorsprache.
Ich dachte ich muß erst einen Ehetermin machen und er bekommt dann das Visum wenn sich das OLG die ABH und das Standesamt besprochen haben??? Laut des Standesbeamten bekommt er das Visum und wir müßen dann zur Vorsprache wegen eines Ehetermins kommen!!!! Ist das richtig?????

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 10.03.2007 um 15:07:33
Will mir keiner antworten????? :(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von mera am 10.03.2007 um 15:10:45
Das ist richtig.

Sobald er das Visum hat kannst du einen Termin beim Standesamt ausmachen oder du wartest bis er bei dir ist und ihr macht den Termin gemeinsam aus.

Wünsch euch alles Gute!


Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 10.03.2007 um 15:37:33
Danke Mera

ich hoffe es klappt alles so wie ich es mir vorstelle. Ohne komplikationen etc

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von maki am 10.03.2007 um 16:45:12
Hallo Nadda, du machst dich umsonst verrückt, es läuft doch alles wie am schnürchen.

Deswegen von mir: Glückwunsch :)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Einbeck am 10.03.2007 um 17:00:37
Visum zur Eheschließung.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines solchen Visa besteht nicht, die Erteilung liegt im Ermessen der Behörden.

Vorteilhaft ist das Papiere dem Standesamt vorliegen, dies beschleunigt das Verfahren, ist ein Nachweis der Ernsthaftigkeit der Absichten, aber keine Garantie das ein Visum erteilt wird.

Ich hoffe wie  alle das Beste, aber die Frage  Visa ja oder nein, ist eine Frage, die niemand hier beantworten kann, man kann nur Einschätzungen abgeben.

Nachdem der Visaantrag gestellt wurde wird die für den vorgesehenen Wohnort zuständige Ausländerbehörde beteiligt, diese Ausländerbehörde muss der Visaerteilung zustimmen.
Die Ausländerbehörde wird sicherlich den Altvorgang (5 Jahre Duldung) ziehen und in die Entscheidung mit einbeziehen, dieser Altvorgang, die Bescheinigung des Standesbeamten und einiges andere fliessen in die Entscheidungsfindung ein.

Evtl. kann es Rückfragen geben, wie Ihr Euch kennengelernt habt etc.
für den Fall das man eine Scheinehe vermutet oder Anhaltspunkte für einen solchen Verdacht vorliegen, ist evtl. mit einer zeitgleichen gemeinsamen Befragung zu rechnen.

Im Moment bleibt nur eines, Antrag stellen und weiteren Ablauf abwarten.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von mera am 10.03.2007 um 17:04:08

Nadda schrieb am 09.03.2007 um 23:46:44:
Da steht drinnen das alle erforderlichen Unterlagen hier eingereicht worden sind und er persönlich dabei sein muß um einen Ehetermin zu besorgen.


Huch, da könnt ihr wohl doch nur zu zweit hin, sorry hatte das überlesen.
Jetzt drück ich euch die Daumen dass ihr das FZF- bzw. Heiratsvisum bekommt.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 11.03.2007 um 19:16:49
Vielen danke euch allen,
bestimmt sitzt ich am Mi auf der Arbeit und bin nur am zittern.
Das die ABH die Akte von meinem Schatz durchforschen ist mir bewußt, und deswegen hab ich auch ein bissle bammel das er durch seine dummheiten ( sich auserhalb seines duldungsbereich aufhalten ) das Visum nicht bekommt. Vor allem spielt mein Geld ein großer Faktor. Wollte doch eine Verpflichtserklärung abgeben, aber leider fehlen genau 150E dafür!!! :-/ ABER sollte die ABH was von mir verlangen ( hab mich ja mit der zuständigen für den Buchstaben A unterhalten ) werde ich ein Sparbuch mit einer bestimmten Summe anlegen. Ich hoffe das geht
Ich hoffe sooooo sehr das ich bald meinen Schatz wieder im Arm halten kann und wir endlich heiraten können. Meint ihr er bekommt das Visum????

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 15.03.2007 um 18:32:41
Hallo zusammen,

mein Schatz hätte gestern seinen Termin auf der Botschaft gehabt, leider hat das nicht geklappt denn er durfte nicht über die Syrische Grenze. Grund dafür oder ausschlaggebend war das sein Pass in Berlin ausgestellt wurde. Ich kann das echt nicht verstehen. Bei uns wird ja einiges schon eng gesehen aber daß das da unten jetzt auch schon anfängt ist ja echt krass. Mußte den Termin mal wieder verschieben und jetzt hat er Mitte April einen Termin. Na ja kann man halt nichts machen :-/

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 04.04.2007 um 11:45:45
Wollte mich mal wieder melden:
Nächste Woche hat mein Freund den Termin, und irgendwie hab ich das Gefühl oder die Befürchtung das irgendwas wieder schief geht. Meine zweifel liegen nun daran das die Iraker ALLE einen neuen Reisepass der Serie G beantragen müßen. Mein Freund hat den schon beantragt  doch der erhalt des Passes überschneidet sich mit dem Termin auf der deutschen Botschaft in Syrien. Ich hab zwar gestern mit der Botschaft telefoniert um sicher zu gehen ob mein Freund mit der S Serie seines Reisepasses den Antrag auf das Ehevisum stellen kann und sie meinte JA ::) NUR bei erhalten des Visums dann später muß er dann die G Serie haben sonst kann er nicht nach Deutschland einreisen. GOTT ICH DREH ECHT NOCH DURCH. So was kompliziertes hab ich noch nie erlebt und ich wünsche es keinem.  :'(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inshala am 06.04.2007 um 04:34:09
hallo nada

wir haben in einem anderen forum schon mal kurz über deinen fall geredet. meine irakische freundin hat auch in damascus ein visum zur heirat in deutschland beantragt, aber zum glück haben wir das visum vor dem 1.4. bekommen, und so konnte sie mit dem s - pass einreissen. da die botschaft ja schonmal mit dem visumverfahren anfangen wird, bleibt euch ja noch zeit, einen neuen irakischen pass zu besorgen. soweit ich weiss, wird aber dieser pass noch nicht in der irakischen botschaft in damscus ausgestellt, sondern nur im irak. wie auch immer, ich binn sicher das das alles bei euch klappen wird. Kopf hoch......

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 06.04.2007 um 12:04:02
hallo inshala,

du meinst die deutsche Botschaft in Damaskus!!! Die Irakischen Pässe werden in Bagdad ausgestellt, und inshalla bekommt er seinen Pass schon am 12.4.07. Denn sein Nachbar arbeitet in Bagdad auf der Behörde und bringt ihm den Pass mit. Falls der Pass doch etwas später kommen sollte macht es auch nichts. Denn auf der Deutschen Botschaft in Damaskus hat man mir gesagt das er mit dem S Pass den Antrag noch stellen kann. Hab mich extra erkundigt!!!! Trotzdem bin ich schon ganz hibbelig und hoff das er bald kommt. Habt ihr schon geheiratet?????
Erzähl mal bischen von dem Ablauf bis deine Freundin endlich hier war!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 13.04.2007 um 14:12:25
Mich verfolgt irgendwie immer das Pech, liegt wohl daran das Freitag der 13. ist.
Am So hätte mein Freund den Termin auf der deutschen Botschaft in Syrien. Ich hab so sehr gehofft das er bis dorthin seinen neuen Reisepass bekommt. Denn alle Iraker müßen sich ja die G-Serie beantragen da die S-Serie seit dem 1.4. nicht mehr gültig ist. Die Botschaft akzeptiert die S-Serien noch bzw. bei denen die ein Ehevisum beantragen oder wegen Krankheitsfall nach Deutschland kommen. ABER das Problem ist das wir ja nicht wissen ob die Zollbeamten ihn auch durchlassen. Somit muß ich den Termin schon wieder verschieben!!! :'( Was soll ich denn noch machen?? Ich hätte nieeeeeeeeeee gedacht das der Irak soooo ein schlimmes schwieriges Land ist. Es werden immer neue Anforderungen gestellt, und irgendwann unterliegt man diesen Anforderungen als Mensch :'(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 13.04.2007 um 18:56:29
Wieso schreibt mir denn keiner oder spricht mir Mut zu :'(

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von sunnysunshine am 13.04.2007 um 19:40:50

Nadda schrieb am 13.04.2007 um 18:56:29:
Wieso schreibt mir denn keiner

such dir was aus:
>weil wir nicht hellsehen können, nicht wissen, ob der Zoll dort Probleme macht
>weil deine Anfrage gerade mal 5 Stunden her ist
>weil schönes Wetter ist und die User auch noch etwas anderes zu tun haben
>weil Freitag Nachmittag/Abend ist, und damit das Board nicht so stark frequentiert ist wie zu anderen Zeiten

Nadda schrieb am 13.04.2007 um 18:56:29:
spricht mir Mut zu

weil das hier ein Rechtsforum und kein Händchenhaltforum ist
(sollte ihr jemand Mut zusprechen wollen, bitte per PN)

sorry für die harten Worte, aber hab ein bisschen Geduld ;)

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 15.04.2007 um 19:02:36
Hab heute 3h versucht telefonisch bei der deutschen Botschaft in Damaskus durchzukommen. Mein Freund muß nach Ankara und das erfahre ich erst heute obwohl ich schon 3 mal den Termin verschoben habe. Ich könnt mich grün u blau ärgern. Vor allem stand noch vor nicht zu langer Zeit auf der Hompage der deutschen Botschaft Damaskus das Antragssteller aus dem Nordirak nach Ankara müßen aber nicht einreisen dürfen/können und ihre Anträge per Post schicken sollen. Antragssteller die unter 25 Jahre sind und aus dem Nordirak stammen dürfen noch nach Syrien gehen und den Antrag stellen. Komischerweise steht dieser Satz nicht mehr auf der Hompage hab heute nochmal nachgelesen. Was soll ich denn jetzt tun??? Klar er muß nach Ankara mach auch morgen gleich einen Termin aber das wird für ihn immer schwieriger

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von inshala am 15.04.2007 um 20:55:44
wie begründet denn die botschaft in damascus das dein freund sein visa nicht in damscus beantragen kann??? (bzw wiso soll er jetzt auf einmal in die türkei? ich und meine irakische verlobte haben das visum zur ehschliessung bei der deutschen botschaft in damscus beantragt und auch bekommen.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 19.04.2007 um 20:00:26
Na die Botschaft in Damaskus nimmt seit kurzem nur noch Anträge von Irakischen Staatsbürgern die aus dem Süd oder Zentralirak kommen. Alle Nordiraker bzw Kurdistan müßen nach Ankara. Zumindest geht das alles nur bis er seinen G Pass hat.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 08.05.2007 um 20:41:25
Ich weiß mir echt nicht mehr zu helfen und bin mit meinen Nerven am Ende. Seit Wochen ist mein Freund schon dabei den Reisepass zu beantragen, doch bis jetzt haben wir ihn immer noch nicht bekommen. Ein Bekannter von der Familie meines Freundes arbeitet in der Zentrale Bagdads wo die Pässe ausgestellt werden, doch auf den konnte man sich nicht verlassen. Vor 12 Tagen hat mein Freund den Pass in Erbil auf der Passbehörde nochmalst beantragt in der Hoffnung das dieser Weg besser ist, doch der ist genauso beschissen. Ständig bekommt man was vorgeheuchelt "nächste Woche ist der Pass fertig,"morgen, übermorgen" und das geht schon seit mehreren Tagen und ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. Die Zeit rennt einfach weg und ich hab das Gefühl das mein Freund überhaupt nicht mehr nach Deutschland kommen kann wegen dem Passproblem. Was soll ich denn machen?? Ich kann nichtmal für ihn den Antrag zum Ehevisum ausfüllen da die d. Botschaft in Ankara seine gültige Passnr dafür benötigt. Er kann nirgends mehr wo einreisen, und ich kann noch nicht ihn im Irak heiraten weil sein Vater vor noch nicht allzu langer zeit erst gestorben ist
Was soll ich denn jetzt machen??? Ich hab bald keine Geduld mehr!!
Bitte helft mir
Danke

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Mick am 08.05.2007 um 20:44:23
Hi Nadda,
wir sind hier kaum die richtige Adresse, um bei der
Beantragung eines irakischen Passes im Irak behilf-
lich sein zu können. Ich drücke Dir die Daumen, dass
es anders ist - vielleicht findet sich ja ein User, der
sich auskennt.
Ansonsten würde ich via Google und Konsorten mal
nach anderen Anlaufstellen suchen.

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 19.05.2007 um 19:17:47
Hallo zusammen,
ich hab endlich mal gute Nachrichten!!!
Mein Freund hat endlich seinen neuen Reisepass bekommen ;D
Ich bin so happy, denn jetzt können wir endlich den Antrag für das Ehevisum stellen. Ich hoff das alles endlich klappen tut, und er das Visum bekommt. Hab ja so meine bedenken weil er eben 6 Jahre in Deutschland geduldet war und ab und an Strafe bezahlen mußte wegen Duldungsbereich verlassen!!!

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von proll am 19.05.2007 um 19:28:15

Nadda schrieb am 19.05.2007 um 19:17:47:
und an Strafe bezahlen mußte wegen Duldungsbereich verlassen!!!  

Wenn es nur das war, dann brauchst du dir keine Sorge zu machen !

proll

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 19.05.2007 um 19:34:51
Ja er sahs deswegen auch mal eine Nacht im Gefängniss weil man Gedacht hatte er wäre Illegal in Deutschland. Er wurde kontrolliert und hatte nur die Kopie seiner Duldung dabei weil die echte zum wiederstempeln auf seiner AB lag. Ich glaube er hatte sogar mal eine Anzeige wegen Körperverletzung laufen. Das einzigste was ich mitbekommen habe, er sollte wegen einer bestimmten sache ins Gefängniss oder bezahlt 500E damit er nicht rein muß. Ich hab wegen diesen Sachen Angst daß das Visum abgelehnt wird :-[

Titel: Re: Geschäftsvisum und oder Eheschließevisum
Beitrag von Nadda am 27.05.2007 um 13:27:34
Hallo zusammen,
ich hab da mal wieder ein paar Fragen die mir seit längerem den Kopf zerbrechen. Im Visumsantrag wird man gefragt ob man in Deutschland vorbestraft ist und wegen was. Ich hab das hier auch erzählt das mein Freund sehr oft seinen Duldungsbereich verlassen hatte und Strafe bezahlen mußte. Da ich aber sicher gehen wollte was mein Freund vor meiner Zeit so angestellt hatte habe ich bei seiner Kreisverwaltung angerufen und mich informiert. Leider bekam ich keine näheren Auskünfte!!! Ich wußte zwar von meinem Freund das er einmal eine hohe Strafe wegen Körperverletzung bezahlen mußte und das wurde mir auch bestätigt. Der Typ von der Kreisverwaltung hat gemeint das Visum könnte wegen sowas abgelehnt werden. Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so??? Der Fall ist schon 3 Jahre her wurde auch von meinem Freund bezahlt!!!! Das einzigste was letztes Jahr vorgefallen ist da waren er und paar Kumpels in einer Bar und haben WM geschaut, jedenfalls wurde einer von seinen Kumpels gegenüber der Bedienung unfreundlich und die Polizei mußte kommen. Na ja und mein Freund war mal wieder dabei und durfte wieder Geldstrafe bezahlen.
Ich hab so Angst daß das Visum wegen sowas abgelehnt wird!!!

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.