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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
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Beitrag begonnen von giacomo01de am 10.01.2007 um 12:54:22

Titel: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von giacomo01de am 10.01.2007 um 12:54:22
Hallo,
ich hatte 02.2005 eine Thailänderin geheiratet. Weil es nicht klappte wurden wir am 28.12.2007 bereits geschieden. Es lagen ausreichend Gründe für eine Härtefallscheidung vor.
Ich frage mich jetzt nur, wird meiner Ex nun die AE wieder entzogen oder nicht?
Danke

Titel: Re: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von maki am 10.01.2007 um 12:59:31
Hallo giacomo,


Zitat:
Es lagen ausreichend Gründe für eine Härtefallscheidung vor.

darf ich nachfragen, wie du das genau gemeint hast?

Es ist normalerweise so, das Ehegatten, nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft mind. 2 Jahre lang im Bundesgebiet bestanden hat, ein eigenstaendiges, von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten.
Die AE deiner Ex (nach §28?) würde schon durch das getrenntleben erlöschen, dazu braucht es kein Scheidungsurteil.

Gruß,

maki

Titel: Re: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von Mick am 10.01.2007 um 13:09:35

giacomo01de schrieb am 10.01.2007 um 12:54:22:
Hallo,
ich hatte 02.2005 eine Thailänderin geheiratet. Weil es nicht klappte wurden wir am 28.12.2007 bereits geschieden. Es lagen ausreichend Gründe für eine Härtefallscheidung vor.
Ich frage mich jetzt nur, wird meiner Ex nun die AE wieder entzogen oder nicht?
Danke

Hoi,
nehme an, dass die Ehe am 28.12.2006 geschieden wurde?
Hier wird Dir keiner beantworten können, welche Maßnahmen
Deine ABH trifft. Wenn die Härtefallgründe für die ABH nicht
ausreichen, dann ist mit einem "Entzug" der AE zu rechnen.

@maki:
In der Regel erlischt die AE nicht automatisch. Aber die zu be-
rücksichtigende Zeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
endet mit der Trennung (war vermutlich gemeint).

Titel: Re: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von maki am 10.01.2007 um 13:14:03

Mick schrieb am 10.01.2007 um 13:09:35:
@maki:
In der Regel erlischt die AE nicht automatisch. Aber die zu be-
rücksichtigende Zeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
endet mit der Trennung (war vermutlich gemeint).

Danke Mick!

Titel: Re: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von schweitzer am 10.01.2007 um 13:34:02
Hi,

giacomo hat von einer Härtefallscheidung geschrieben, nicht von einer Härtefallentscheidung. Mag sein, dass das seinerseits ein Versehen war. Erscheint mir aber nicht logisch, denn eine Härtefallentscheidung hinsichtlich eines eigenständigen Aufenthaltsrechts dürfte wohl bislang kaum ergangen sein, es sei denn, es hat vorher schon eine längere der ABH bekannt gewordene Trennung gegeben. Wenn aber eine "Härtefallscheidung" (allerdings ulkiger Begriff) erfolgt sein sollte, also vermutlich ohne Trennungsjahr, erscheint mir die Frist seit der Scheidung bis zu einer eventuellen Härtefallentscheidung über das eigenständige Aufenthaltsrecht bislang als zu knapp als das die schon erfolgt sein sollte.

Die rechtliche Grundlage zu Härtefallentscheidungen mit Blick auf das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten finden sich übrigens in § 31 (2) AufenthG - aus meiner Erfahrung ist es allerdings grundsätzlich ziemlich schwierig eine besondere Härte hinreichend nachzuweisen und zu begründen.

Sollte das nicht gelingen, würde Deine Ex-Frau, giacomo, nach entsprechender Anhörung bei der ABH wohl zur Ausreise aufgefordert werden (d.h. Rücknahme der AE), weil die Ehe mit Dir noch nicht mindestens zwei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat.

=schweitzer=

Titel: Re: Entzug der AE nach erfolgter Scheidung?
Beitrag von Janey am 10.01.2007 um 16:43:03
Hallo Giacomo,

wäre das Festhalten an der Ehe für Dich oder Deine Exfrau eine Härte gewesen?
Vielleicht kannst Du hier mal anschneiden, warum eine Härtefallscheidung stattgefunden hat.

Gruß, J.  ;)

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