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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> sie polin, er türke
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Beitrag begonnen von Irina St. am 09.01.2007 um 15:08:18

Titel: sie polin, er türke
Beitrag von Irina St. am 09.01.2007 um 15:08:18
Hallo zusammen!
Meine freundin kommt aus Polen, und ist seit 4 monate mit einem Türkischen Mann verheiratet, und erwartet ein baby.
Der beziehung leuft leider nicht gut, es gibt streit und ab und zu mal schlägerei.
Der Mann von meine freundin ist ein sehr agressive typ, hat das auch in seine familie nicht anderes gelernt.
Die beide kennen sich seit zwei jahre schon, und er war eigentlich schon immer so gewesen.
Aber wie gesagt man hat immer hoffnung dass sich das ändern wird, weil man liebt sich etp.
Die haben in september 2006 geheiratet. Da sich aber nichts geändert hat, möchte meine freundin ein paar fragen hier zu stellen.
Ihre mann ist hier in Deutchland geboren, hat türkische staatsangehörigkeit und ein unbefristete AE. Die haben auch nach türkische recht geheiratet.
Meine freundin hat jetzt auch anspruch auf ALG 2, und ein AE braucht sie nicht weil EU-bürgerin ist.
wenn die sich trennen, bzw scheiden, was wird sich ändern?
Kann sie das Familienname ihres mannes behalten?
Hat sie dann auch weiter anspruch auf sozialleistungen?
Welche Name bekommt das kind?
Und welche staatsangehörigkeit bekommt das kind?

Vielen dank








Titel: Re: sie polin, er türke
Beitrag von Ralf am 09.01.2007 um 19:31:10

Irina St. schrieb am 09.01.2007 um 15:08:18:
Und welche staatsangehörigkeit bekommt das kind?


Dieser Teil der Frage ist für mich. ;)

Das Kind wird türkisch und polnisch, jeweils durch Abstammung, und wie es
aussieht auch deutsch:


Zitat:
§ 4

Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Titel: Re: sie polin, er türke
Beitrag von Ulf am 11.01.2007 um 14:17:41

Irina St. schrieb am 09.01.2007 um 15:08:18:
Meine freundin hat jetzt auch anspruch auf ALG 2, und ein AE braucht sie nicht weil EU-bürgerin ist.
wenn die sich trennen, bzw scheiden, was wird sich ändern?
Kann sie das Familienname ihres mannes behalten?
Hat sie dann auch weiter anspruch auf sozialleistungen?


Spätestens wenn sie ihr deutsches Kind betreut. Der Mann scheint ja nicht viel zu verdienen.

Gruß, ULF

Titel: Re: sie polin, er türke
Beitrag von Irina St. am 12.01.2007 um 08:47:55
@Ulf
@Ralf
Vielen dank für antworte :)

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