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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Tochter in Russland
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Beitrag begonnen von Irina_Stg am 09.01.2007 um 10:50:02

Titel: Tochter in Russland
Beitrag von Irina_Stg am 09.01.2007 um 10:50:02
Hallo zusammen,

mein Freund ist vor 11 Jahren als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Inzwischen hat er schon die deutsche Staatsangehörigkeit. In Russland lebt seine 14-jährige Tochter. Er will seine Tochter nach Deutschland holen. Bekommt das Kind deutsche Staatsangehörigkeit und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Vielen Dank für die Antwort.

Titel: Re: Tochter in Russland
Beitrag von schweitzer am 09.01.2007 um 11:41:51
Hallo Irina,

für den Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern zu Deutschen ist der § 28 AufenthG einschlägig. Schau dort mal rein - ich hoffe das beantwortet Deine Frage.

Schöne Grüße -

=schweitzer=

Titel: Re: Tochter in Russland
Beitrag von Ralf am 10.01.2007 um 18:39:02
Da die deutsche StA für die Tocher hier derzeit überhaupt nicht in Betracht kommt
und allenfalls eine Familienzusammenführung in Frage kommt, habe ich das mal
hier hin verschoben.

Titel: Re: Tochter in Russland
Beitrag von Ulf am 11.01.2007 um 13:14:05

Irina_Stg schrieb am 09.01.2007 um 10:50:02:
mein Freund ist vor 11 Jahren als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Inzwischen hat er schon die deutsche Staatsangehörigkeit. In Russland lebt seine 14-jährige Tochter.


Für Kindernachzug:

Wer alles ist für sie sorgeberechtigt? Wie leitet siich ihre Abstammung von ihm her?

Gruß, ULF

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