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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Dringendes Problem https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168163840 Beitrag begonnen von gombul am 07.01.2007 um 10:57:20 |
Titel: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 10:57:20
Liebe Leute,
ich bedarf Eurer Räte und Empfehlungen in einer sehr spezifischen Frage, was mich persönlich betrifft. Im Januar letzten Jahres bekam ich die Einbürgerungszusicherung und schickte gleich alle erforderlichen Unterlagen in die aserbaidschanische Botschaft in Berlin zwecks Ausbürgerung. Der aserbaidschanische Präsident war im Laufe dieses Jahres sehr faul, um seinen [**zensiert**] zu bewegen und endlich den Erlass über die Ausbürgerung zu unterschreiben (für viele andere Personen auch). Die Botschaft will da sich heraushalten und es scheint, dass die Geschichte noch sehr lange dauern wird. Nun ich habe aber ein Problem. Mein Aufenthaltserleubnis läuft Ende Juni ab und es ist unklar, ob mein jetziger Vertrag verlängert wird (alles hängt vom Geldgeber ab). Was muss ich jetzt machen? Ich habe die Kopien aller Papiere, die ich an die Botschaft geschickt habe, auch die Kopie des Briefes über eine offizielle Anfrage. Alles ist mit dem Postrückschein dokumentiert. Außerdem weiß die EBH über mein Problem Bescheid, sie haben einen entsprechenden Vermerk in meiner Akte. Ich bin mehr als die EBH an der Ausbürgerung interessiert, da ich nicht bis 35 Jahren in die marode aserbaidschanische Armee zíehen will. Außerdem ich lebe hier schon seit 10 Jahren, ich habe einige Pläne, die jetzt an der Korruption im verdammtem Präsidialamt Aserbaidschans oder auch in der Botschaft zu scheitern scheinen. Was muss ich machen???? Bitte um Hilfe und Rat!! |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 11:42:17
Die nicht so nette Person bin ich wahrschenlich, aber der aserbaidschanische Präsident genauso wie die ganze aserbaidschanische Regierung verdiente diese Bezeichnung sehr wohl. Angeblich sollten sie schon Ende Dezember mit dieser Geschichte fertig werden, aber es ist, so wie es ist. Ich bin dankbar im voraus für alle Tips. Wenn ich etwas scharfzüngig bin, entschauldige ich mich im voraus.
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Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 11:57:42
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten. 2 Jahre Bearbeitungsdauer
für ein Entlassungsverfahren sind auf jeden Fall zumutbar. Die evtl. noch notwendige Verlängerung der AE ist ggf. rechtzeitig zu beantragen. Eine evtl. eintretende Arbeitslosigkeit ist der Behörde unverzüglich und unaufgefor- dert anzuzeigen, diese beurteilt dann, ob sie evtl. für die Einbürgerung schädlich ist. Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit ist bei einer Anspruchseinbürgerung (§ 10) unschädlich. |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 12:26:01
Lieber Ralf,
was ist eine unverschuldete Arbeitslosigkeit? Bei mir endet der Arbeitsvertrag Ende Juni 2007. Es steht 20 zu 80, dass er verlängert wird. So sieht es dann aus. Welche AE kriege ich, wenn mein Arbeitsvertag nicht verlängert wird? Das ist dann auch ein Problem. Meine Frau ist Studentin hier. Ich kann vielleicht als Ehemann eine AE kriegen. Womit werden wir dann leben, wenn ich vom Staat keine Unterstützung bekomme. Für eine Zwischenzeit werde ich wohl diese Unterstützung brauchen. Kann die EBH dieses Problem vielleicht doch nicht als eine Aunahme behandeln. Ich werde dann die Entlassungsurkunde nachreichen. Ich habe doch alle Beweise dafür, dass ich alles erdenkliche unternommen habe und die EBH bis jetzt nicht belästigt habe. |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Zeppelin am 07.01.2007 um 12:44:52 gombul schrieb am 07.01.2007 um 12:26:01:
Welche Staatsbürgerschaft hat Deine Frau? |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 12:49:16
Welche denn, :) , natürlich die aserbaidschanische. Ich hasse die aserbaidschanische Regierung. Totale Korruption, totale Unmenschlichkeit und Ignoranz. Ob das den deutschen Behörden egal ist, kann ich nicht sagen.
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Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 12:49:29 gombul schrieb am 07.01.2007 um 12:26:01:
Na, z.B. wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft, oder bei betriebs- bedingten Kündigungen. Eine Arbeitslosigkeit ist dagegen selbst verschuldet, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder z.B. wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigt wird. Aber auch im Falle einer unverschuldeten Arbeitslostigkeit kann es für das Einbürgerungsverfahren Probleme geben, wenn man sich nicht in ausreichendem Maße um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Zitat:
Fragen zur AE als solche bitte nicht im Einbürgerungsbereich, das ist Ausländer- recht. Zitat:
Eine Entlassung erst nach erfolgter Einbürgerung ist nur in solchen Fällen vorge- sehen, wenn das Heimatrecht nur diese Möglichkeit bietet. Hier bleibt abzuwarten, wie schon gesagt. Sofern 2 Jahre nach dem Stellen des Entlassungsantrages noch keine Entscheidung vom Heimatstaat getroffen wurde, kann die Behörde die Anwendung von § 12 Abs. 1 Nr. 3 StAG (3. Alternative) prüfen. |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 12:51:22 gombul schrieb am 07.01.2007 um 12:49:16:
He, hier ist nicht der Ort, über Behörden zu schimpfen, auch nicht über ausländische! |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 13:01:19
Nun das Schimpfen hilft sowieso nicht. Ich bewerbe mich zur Zeit bei einigen Stellen. Auch um die Verlängerung kümmere mich auch. OK. Hier ist nicht der Bereich für das Aussländerrecht. Aber einen Tip kann man doch geben. Ich habe jetzt § 18. Was wird wenn ich unverschuldet arbeitslos bin, welche AE kann ich dann vom 30.06.2007 bis zum 31.01.2008 bekommen? Nämlich dann läuft die Frist der Einbürgerungszusicherung ab.
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Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 13:09:19 gombul schrieb am 07.01.2007 um 13:01:19:
Könnte man, sicherlich. Wenn man es weiß. Ich weiß es nicht. Und die Experten für allgemeines Ausländerrecht lesen nicht unbedingt hier im Einbürgerungsbereich. Daher der allgemeine Rat, eine Frage da zu stellen, wo sie thematisch hinpasst. Niemand kann und wird hier im Board alles lesen, dafür ist es einfach zu viel. ;) |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 13:20:33
Hmmm. Es sieht schlecht aus. Sehr schlecht.
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Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Zeppelin am 07.01.2007 um 13:28:52 gombul schrieb am 07.01.2007 um 12:49:16:
Sorry, aber so natürlich ist das nicht (ich meine, dass Deine Frau 'natürlich' Aserbaidshanerin ist.) Den dt. Behörden muss es schlicht und einfach zwar nicht 'egal' sein, was anderswo passiert, aber sie werden sich weder in das Rechtssystem noch in die Politik anderer Staaten einmischen! Z. |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 15:29:45 gombul schrieb am 07.01.2007 um 13:20:33:
Finde ich nicht. Wie es aussieht, läuft dein Einbürgerungsverfahren nach § 10 StAG. Du hast eine Einbürgerungszusicherung bekommen und den Entlassungsantrag bereits gestellt. Damit sind die größten Hürden schon genommen. Ok, die vorherige Entlassung aus der alten StA ist notwendig, und zögerliche lahme Entlassungsverfahren sind mehr als ärgerlich. Nach den Regeln sind lange Bearbei- tungszeiten aber hinzunehmen, natürlich in Grenzen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass andernorts die Verwaltung eben nicht nach den hier gewohnten Maßstäben funktioniert. In der evtl. drohenden Arbeitslosigkeit sehe ich auch kein großes Problem. Erstens bleibt dir noch ein halbes Jahr, genug Zeit also, sich etwas neues zu suchen. Zweitens wird wohl nach Beendigung der derzeitigen Beschäftigung zunächst ein Anspruch auf ALG I bestehen, der für die Einbürgerung unschädlich ist. Selbst wenn danach ALG II gezahlt werden würde, dürfte auch dies zunächst unschädlich sein, da dann ein Zeitvertrag abgelaufen ist, was vom Bewerber nicht zu vertreten ist. Aber noch ist das ja alles nicht soweit, vielleicht kommt die Entlassung aus der alten StA ja schon bald. |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von gombul am 07.01.2007 um 17:31:27
Vielen Dank für Hinweise, Ralf! "Chihiros Reise ins Zauberland" ist zum Ende und ich kann jetzt wieder schreiben.:) Wie gesagt habe ich befristete Aufenthaltserlaubnis nach §18, sie endet am 30.06.2007. Bezüglich ALG I weiß ich auch, aber wenn die Frist zum Ende ist und ich quasi nichts habe, wie kann ich diesen Anspruch verwirklichen? Anders gesagt, kann ich meine Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängern lassen, wenn ich nur Anspruch auf ALG I habe? Und kann das Arbeitsamt meine Anmeldung zur Arbeitslosigkeit annehmen, wenn man weiß, dass bei mir die AE Ende Juni endet. Ich hatte versucht eine Frage im entsprechenden Forum zu stellen. Habe leider keine Antwort bekommen. Ich weiß, das ich 1 Jahr lang ALG I bekommen kann und möchte deshalb mich Ende März im Arbeitsamt (3 Monate Frist) anmelden. Ansonsten bemühe mich um die Verlängerung des Arbeitsvertrags mit Uni und die neue Stelle. Was die aserbaidschanische Regierung angeht, hmm, die sind eben so. Ich habe einen Brief in die Botschaft geschickt und um die Klärung gebeten. Aber bin mir sicher, dass ich keine Antwort bekomme.
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Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 07.01.2007 um 18:01:38 gombul schrieb am 07.01.2007 um 17:31:27:
Etwas Geduld muss man schon mitbringen, besonders am Sonntag. Deine Frage dort ist ja gerade mal 5 Stunden alt. Nicht jeder ist so verrückt, sich sonntags auch noch mit Auländerrecht zu beschäftigen. ;D |
Titel: Re: Dringendes Problem Beitrag von Ralf am 09.01.2007 um 21:00:06
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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