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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China
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Beitrag begonnen von Martin_NRW am 30.12.2006 um 19:00:09

Titel: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China
Beitrag von Martin_NRW am 30.12.2006 um 19:00:09
Hallo,

mein Name ist Martin und ich möchte im Frühjahr 2007 meinen chinesischen Freund Lin heiraten [also eine eingetragene Partnerschaft begründen]. Wir haben auch schon einen Termin beim Standesamt in Bonn. Leider befindet sich mein Freund noch in China und wird in etwa zwei Wochen sein Visum [ein Visum zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, also quasi ein Visum zur Eheschließung] beantragen. Er hat einen Termin zur Antragstellung am 09.01.2007 bei der deutschen Botschaft in Peking, wahrscheinlich ist dies mit einem Gespräch verbunden.

1. Frage: Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Gespräch gefragt und was sollte man antworten?

Die deutsche Botschaft bzw. das Ausländeramt in Bonn verlangt eine Verpflichtungserklärung von mir. Da ich zurzeit die Voraussetzungen für eine solche Erklärung nicht erfülle, habe ich einen Freund [Harald] gefragt, dies für mich zu übernehmen, sobald sich das Ausländeramt mit mir in Kontakt setzt. Ich habe dem Ausländeramt meine Situation geschildert und sie waren damit einverstanden, dass jemand anderes als ich diese Verpflichtungserklärung unterschreibt. Sie würde nur für den Zeitraum von Lins Einreise bis zur Hochzeit gelten, also ungefähr 3-6 Wochen.

2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?

Zu den erforderlichen Unterlagen für die deutsche Botschaft gehört auch das eigentliche Formular zur Antragstellung [RK 1200].

3. Frage: Wie sind folgende Fragen in dem Formular zu beantworten?

- Frage #15: Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland? ... ... [Wird hier meine Adresse oder besser Haralds Adresse eingetragen? Auf den Webseiten anderer deutscher Botschaften wird empfohlen, den vorübergehenden Gastgeber oder Gesprächspartner einzutragen].

- Frage #17: Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo? ... ... [Hier ist wohl mit „nein“ zu antworten; ist dies eventuell mit einer Abmeldung in Lins Heimatort verbunden?]

- Frage #20: Name und Adresse der Verwandten, der Studienanstalt, Referenzen usw. ... ... [Ist hier sinnvollerweise Haralds oder meine Adresse einzutragen?]

- Frage #24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? ... ... [Ist hier Lins Lebensunterhalt in China oder während der Zeit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung gemeint?]


Wie bei der Hetero-Ehe besteht auch bei der eingetragenen Partnerschaft die Möglichkeit der Führung desselben Familiennamens. Dies streben wir ohnehin an, doch aufgrund Lins Namens im Reisepass, der auch nach der Hochzeit der alte sein würde, haben wir zunächst davon Abstand genommen.

4. Frage: Wäre es für die Visumserteilung von Vorteil, wenn angegeben würde, dass Lin durch unsere Hochzeit meinen Familiennamen annehmen würde?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr uns bei der einen oder anderen Frage weiterhelfen könntet.  :)

Gruß Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von muewi am 31.12.2006 um 09:23:12
Hallo Martin,

ich versuche mal aus meiner persönlichen Erfahrung heraus zu anworten.


Martin_NRW schrieb am 30.12.2006 um 19:00:09:
1. Frage: Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Gespräch gefragt und was sollte man antworten?


Wir hatten damals vor vier Jahren (Sri Lanka) kein solches Gespräch. aber ich kann mir vorstellen, dass es sich nicht von anderen Gesprächen (hetero) unterscheidet. Ich kann mir also vorstellen, dass z. B. Fragen gestellt werden wo ihr euch kennengelernt habt, wie lange ihr euch schon kennt, usw. Dazu gibt es hier im Board genügend Beispiele.


Zitat:
2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?


Nein, dass denke ich nicht, da ja schließlich Du und Dein Freund zukünftig zusammenleben wollen und nicht Harald und Dein Freund!


Zitat:
3. Frage: Wie sind folgende Fragen in dem Formular zu beantworten?

- Frage #15: Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland? ... ... [Wird hier meine Adresse oder besser Haralds Adresse eingetragen? Auf den Webseiten anderer deutscher Botschaften wird empfohlen, den vorübergehenden Gastgeber oder Gesprächspartner einzutragen].

- Frage #17: Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo? ... ... [Hier ist wohl mit „nein“ zu antworten; ist dies eventuell mit einer Abmeldung in Lins Heimatort verbunden?]

- Frage #20: Name und Adresse der Verwandten, der Studienanstalt, Referenzen usw. ... ... [Ist hier sinnvollerweise Haralds oder meine Adresse einzutragen?]

- Frage #24: Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten? ... ... [Ist hier Lins Lebensunterhalt in China oder während der Zeit der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung gemeint?]


Zu Frage 15: Aus dem selben Grund wie oben, würde ich hier Deine Adresse eintragen, schließlich wollt ihr beide ja eine Lebenspartnerschaft eingehen, aber evtl. mal mit der Ausländerbehörde abstimmen.

Zu Frage 17: Wir haben damals mit "Nein" geantwortet.

Zu Frage 20: Hier haben wir nichts eingetragen, da mein Lebenspartner ja noch keine Verwandten, bzw. Referenzen hier in DE hatte und nicht zum Studieren oder ähnlichem einreisen wollte, sondern zur Begründung einer Lebensparnterschaft.

Zu Frage 24: Ich denke, dass hier die Bestreitung des Lebensunterhalts in DE gemeint ist.


Zitat:
4. Frage: Wäre es für die Visumserteilung von Vorteil, wenn angegeben würde, dass Lin durch unsere Hochzeit meinen Familiennamen annehmen würde?


Für die Visumerteilung, ist dies meines Erachtens völlig unerheblich. Da meines Wissens in China (wie auch in unserem Fall in Sri Lanka) homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen, würde ich euch auf keinen Fall empfehlen eine Namensänderung durchzuführen! Das könnte u. U. Komplikationen für Deinen Partner bedeuten, wenn er sich mal wieder in seinem Heimtland aufhalten will oder muss.

Viele Grüße
muewi

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von muewi am 31.12.2006 um 09:54:09
Hallo Martin,

hier noch ein Link zu dem Thema: http://www.lsvd.de

Gruß
muewi

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von muewi am 31.12.2006 um 14:34:53
Hallo Martin,

ich muß mich berichtigen. Nach meiner heutigen Recherche wird Homosexualität bzw. werden homosexuelle Handlungen in China (VCR) nicht mehr bestraft (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_gegen_Homosexualit%C3%A4t).

Siehe aber auch "Anhaltende Repressionen" http://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_in_China

Gruß
muewi

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von maki am 31.12.2006 um 17:49:38
Hallo Martin,

bin zwar kein Experte, versuche trotzdem mal zu Antworten.


Zitat:
2. Frage: Mit der Verpflichtungserklärung erklärt der Unterzeichnende [also Harald], für Lebensunterhalt,  Versicherungsschutz im Krankheitsfall und ausreichend Wohnraum [mind. 12 qm]  zu sorgen. Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?

Soviel ich weiss, muss genuegend Wohnraum zur Verfuegung stehen (12qm pro Person).

Wie soll denn eine eheaehnliche  Lebensgemeinschaft bestehen bzw. moeglich sein wenn man nicht unter dem selben Dach wohnt?
So etwas wuerde bei einer FZF (Heirat im Ausland, bei euch wohl leider nicht moeglich) zum deutschen Partner in D im Wege stehen. Wie sich das auf ein Eheschliessungsvisum Auswirkt, weiss ich leider nicht genau.

Guten Rutsch und viel Erfolg,

maki

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 31.12.2006 um 18:41:08
Hallo muewi,

vielen Dank für Deine schnellen und ausführlichen Antworten! Bei vielen Fragen sehen wir jetzt klarer bzw. wissen jetzt, wie wir uns verhalten werden. Nachdem ich meinem Freund Lin über Deine Erfahrungen berichtet habe, haben wir nun noch ein paar Fragen.

Frage 5: Wie lange hat es bei Euch gedauert von der Antragstellung bis zur Erteilung des Visums?

Frage 6: Wie lange dauert erfahrungsgemäß ein Gespräch bei der Antragstellung in der Botschaft? Kann sich Nervosität des Antragstellers negativ bei dem Gespräch auswirken? Wie wichtig ist das Gespräch für die Visumserteilung überhaupt?

Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?


Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Einen guten Rutsch Euch allen  :)
Lin und Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von proll am 31.12.2006 um 18:42:35
Hi,

was mich als Behördenlümmel erstaunt, ist, das deine ABH es zulässt, dass eine dritte Person sämtliche Verpflichtungen übernimmt, also auch die Wohnungserklärung.

Sinn und Zweck eine Ehe, dazu gehört auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, ist eigentlich das gemeinsame Wohnen. Deshalb erstaunt mich, dass deine ABH die Erklärung von deinem Bekannten entgegennimmt.

Du musst schon nach Einreise mit deinem chinesicshen Freund zusammenleben, damit eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Ansonsten könnten Zweifel aufkmmen.

Davon unabhängig ist die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen. Dein Freund Harald muss aber wissen, worauf er sich einlässt.

Proll

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Mick am 31.12.2006 um 19:27:38

schrieb am 31.12.2006 um 18:42:35:
was mich als Behördenlümmel erstaunt, ist, das deine ABH es zulässt, dass eine dritte Person sämtliche Verpflichtungen übernimmt, also auch die Wohnungserklärung.

Sinn und Zweck eine Ehe, dazu gehört auch eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, ist eigentlich das gemeinsame Wohnen. Deshalb erstaunt mich, dass deine ABH die Erklärung von deinem Bekannten entgegennimmt.

Hoi,
ich find's nicht erstaunlich. Ist schlicht Inhalt der normalen
VE, dürfte eher nur am Rande interessieren. Es wird ja im
Antrag angegeben, wo der Wohnsitz genommen wird.


Zitat:
Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?

Nein, es ist doch eh ein Daueraufenthalt in D. geplant.

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von muewi am 31.12.2006 um 19:47:39
Hallo Martin,


Martin_NRW schrieb am 31.12.2006 um 18:41:08:
Frage 5: Wie lange hat es bei Euch gedauert von der Antragstellung bis zur Erteilung des Visums?


Von der Antragstellung bis zur Erteilung vergingen, wenn ich mich recht erinnere, ein paar Tage. Die Botschaft erteilt das Visum aber erst dann, wenn ihr bereits einen Termin beim Standesamt habt und die ABH das OK gegeben hat. Bei uns hat aber z. B. die Prüfung der Geburtsurkunde meines Partners im Vorfeld bereits fast 1 Jahr gedauert.


Zitat:
Frage 6: Wie lange dauert erfahrungsgemäß ein Gespräch bei der Antragstellung in der Botschaft? Kann sich Nervosität des Antragstellers negativ bei dem Gespräch auswirken? Wie wichtig ist das Gespräch für die Visumserteilung überhaupt?


Wie schon gesagt, bei uns fand kein Gespräch statt. Ich bin zusammen mit meinem Freund zur Botschaft gegangen und wir haben den Antrag gemeinsam abgegeben. Ich kann dazu leider nichts sagen. Es ist auch nicht gesagt, dass überhaupt eine Befragung stattfindet. Laßt euch nicht verrückt machen. Hier im Board gibt es mehrere Threads zu dem Thema, einfach mal danach suchen.


Zitat:
Frage 7: Lin hat zwar studiert [mit Abschluss], hat aber zurzeit keinen Job in China. Kann sich das nachteilig auf die Visumserteilung auswirken?


Mein Partner hatte auch keinen Job, als wir das Visum beantragt haben, er hat erst hier in Deutschland nach der Begründung der Lebenspartnerschaft Arbeit gefunden. Für die Visumerteilung ist lediglich wichtig, dass der Lebensunterhalt bis zur Begründung eurer Lebenspartnerschaft gesichert ist. Aber da habt ihr ja Harald.

Wie stellt ihr euch die Sicherung des Lebensunterhalts eigentlich nach der Begründung eurer Lebenspartnerschaft vor, Krankenkasse, usw?

Einen guten Rutsch und alles Gute für das neue Jahr
wünscht muewi

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 01.01.2007 um 02:27:23
Hallo maki,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Natürlich wollen Lin und ich unter einem Dach wohnen, doch für die Zeit der Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung erklärt sich ja jemand anderes gegenüber dem Ausländeramt bereit, für Lin zu sorgen, u.a. eben auch mit ausreichend Wohnraum. Könnte dies eventuell zu Schwierigkeiten oder Widersprüchen führen?

Ein frohes neues Jahr
Lin und Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von proll am 01.01.2007 um 14:58:19
Ein Gutes neues Jahr,

mein Beitrag bezog sich auf


Martin_NRW schrieb am 30.12.2006 um 19:00:09:
[ Bedeutet das, dass Lin während dieses Zeitraums von der Einreise bis zur Hochzeit in Haralds Wohnung übernachten bzw. leben muss? Könnten sich noch andere Komplikationen aus dieser Konstellation ergeben?[/i]


und sollte nur darstellen, dass ein gemeinsamer Wohnsitz eigentlcih unerlässlich sein wird.

Proll

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 02.01.2007 um 00:49:46
Hallo proll,

vielen Dank auch für Deine Beiträge. Vielleicht kannst Du mir als Mitarbeiter in einer ABH helfen, meine Bedenken auszuräumen, die ich bzgl. der VE habe. Für die VE habe ich bereits die erforderliche Krankenversicherung für Lin abgeschlossen, mein Freund Harald soll mit seiner Unterschrift unter die VE „nur“ Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum formal sicherstellen. Wohnen wird Lin während der Zeit der Gültigkeit der VE natürlich bei mir [und danach selbstverständlich auch]. Könnte dies aus Sicht der ABH ein Widerspruch sein?

Vielleicht ist Dir das Formular RK 1200 bekannt, das zur Beantragung eines Visums bei der Botschaft benötigt wird. Unter Punkt 15 ist der vorgesehene Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland einzutragen. Hier würde Lin wahrheitsgemäß meine Adresse eintragen [und nicht Haralds]. Wäre doch sicher so korrekt, oder?

Ein frohes neues Jahr wünschen
Lin und Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 02.01.2007 um 00:52:23
Hallo muewi,

zunächst erst mal vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer weiteren Fragen.
Sobald Lin und ich geheiratet haben, kann Lin in die Familienversicherung meiner gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, also ohne Mehrkosten. Habe ich schon mit meiner Krankenkasse geklärt.

Ein frohes neues Jahr wünschen
Lin und Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von proll am 02.01.2007 um 10:04:21
Das angesprochene Formular kenne ich nicht, weil ich mit Einreisen nichts zu tun habe.

Die Verpflichtungserklärung ist nur eine Formsache, damit der Staat im Eventualfall nicht auf eigenen Kosten sitzen bleibt, sondern anderen - dann der Person, die die VE unterschrieben hat - in die Tasche greifen kann. Ist ja auch klar, oder ?

Insofern dürfte es keine Probleme geben.

Proll

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Zeppelin am 02.01.2007 um 10:44:33
Auch ich kenne das Formular nicht - jedenfalls nicht in aktueller Fassung.
Aber klar: dort wäre die Adresse einzutragen, wo Lin sich aufzuhalten gedenkt.

M.a.W.: Harald übernimmt als Dritter die VE. Für ausreichend Wohnraum sorgen bedeutet ja nicht, dabei die eigene Wohnung zur Verfügung stellen müssen.
Also macht mal alle Angaben so, wie es richtig ist, und nicht so wie Ihr vermutet, dass es die Behörden so sehen wollen würden.

Gruß,
Z.

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 04.01.2007 um 12:56:19
Der Teufel steckt ja bekanntermaßen im Detail.

Frage 24 des Visum-Antragsformulares RK 1200 bereitet uns noch Stirnrunzeln. Dort wird gefragt: "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?". Die deutsche Botschaft in Peking hat uns bestätigt, dass sich diese Frage auf den Lebensunterhalt in Deutschland [während der Gültigkeitsdauer der VE] bezieht. Der Lebensunterhalt wird ja formal durch die VE [die ja Harald übernimmt] abgedeckt. Was Lin für seinen Lebensunterhalt tatsächlich benötigt, wird natürlich von mir übernommen. Was sollte hier also sinnvollerweise angegeben werden?

Lin und Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von maki am 04.01.2007 um 13:16:16
Wenn Harald sich verpflichtet hat, hat er sich verpflichtet ;)
Solange du offiziell den LU nicht sicherstellen kannst, muss Haralds name da stehen ;)

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 05.01.2007 um 02:59:34
Ja, maki, das klingt sehr logisch. Nur, wenn bei dieser Frage nicht [auch?] mein Name steht, können dann bei der Botschaft bzw. der ABH nicht Zweifel an Ernsthaftigkeit unserer Lebensgemeinschaft aufkommen? Auf der anderen Seite ist die VE ja nur eine formale Sache, die irgendjemand übernehmen kann. So gesehen wäre es dann unerheblich, wer für Lins Lebensunterhalt während der Gültigkeitsdauer der VE aufkommt.

Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von maki am 05.01.2007 um 03:37:51
Naja, ich versteh deine Zweifel, schliesslich steht in der VE ja auch das dein zukuenftiger bei Harald wohnen wird ;)

Persoenlich wuerde ich empfehlen das deine Addresse (falls du 12 qm fuer ihn uebrig hast) als Wohnort angegeben wird.
Das mit der Versicherung und LU lass doch ueber Harald laufen, imo.

Viel Erfolg,

maki

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von sunnysunshine am 05.01.2007 um 10:07:51

Zitat:
Solange du offiziell den LU nicht sicherstellen kannst, muss Haralds name da stehen

nicht unbedingt:
auf der Verpflichtungserklärung selbst kann die Anschrift angegeben werden, unter der sich der Eingeladene aufhält, wenn diese vom gewöhnlichen Wohnsitz des Verpflichtungsgeber abweicht, sollte also kein Problem darstellen
und in den Antrag müsste die Adresse eingetragen werden, wo er sich tatsächlich aufhalten soll

Grüße
sunnysunshine ;)

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 06.01.2007 um 02:43:12
Mit den obligatorischen 12 qm für Lin könnte es derzeit bei mir knapp werden, aber er wird natürlich bei mir wohnen bis zur Hochzeit [und danach sowieso]. Wenn Lin hier ist, wollen wir uns gemeinsam nach einer größeren Wohnung umsehen.

Also ich denke, wir werden so vorgehen, wie sunnysunshine es beschrieben hat [im Visumsantrag und in der VE: Angabe der Adresse von Harald, der die VE unterschreibt, und Angabe der Adresse von meiner Wohnung als Aufenthaltsort].

Ich hoffe, dass die Größe meines Apartments keine Rolle spielt, wenn ein Dritter sich verpflichtet, formal für ausreichend Wohnraum zu sorgen.

Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 06.01.2007 um 03:42:46
Mir ist da gerade noch ein ganz anderer Gedanke gekommen.  ::)

Ich besitze noch eine sehr große Wohnung, die sich allerdings nicht in der Stadt, in der ich gemeldet bin, befindet. In der Tat werden Lin und ich auch dort einige Zeit vor unserer Hochzeit verbringen.

Wenn wir die Adresse dieser Wohnung im Visumsantrag und in der VE als Aufenthaltsort angeben, wären wir quadratmetermäßig aus dem Schneider.

Die Frage ist nur, ob die ABH einen Aufenthaltsort außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs anerkennt. Wohlgemerkt Aufenthaltsort, die VE unterschreibt ja Harald, der im Zuständigkeitsbereich meiner ABH wohnt.

Martin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von eddiedean1 am 06.01.2007 um 18:07:13
Das würde ich lassen. Warum willst Du diesen noch vorhandenen Wohnraum mit ins Spiel bringen? Ist dieser Wohnraum eventuell auch noch Dein Eigentum hast Du wieder ein Problem damit, dass Du Harald für die VE brauchst.
Ich wünsch Dir jedenfalls alles Gute.
Achja Dein Freund wird sicher mit dem Flieger kommen und Du holst Ihn sicher ab.....ein Tipp nimm auch Harald mit zum Flughafen.  

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / Chi
Beitrag von Martin_NRW am 07.01.2007 um 23:39:44

Zitat:
Achja Dein Freund wird sicher mit dem Flieger kommen und Du holst Ihn sicher ab.....


… wenn’s schon soweit wäre!  :)

In dem Antrag zur Visumserteilung werden wir nun wahrheitsgemäß meine Adresse als Aufenthaltsort und mein Einkommen als Lebensunterhalt angeben. Ich hoffe nur, das steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass ein Dritter [Harald] die VE übernimmt.

Am Dienstag hat Lin seinen Termin zur Antragsabgabe in der Botschaft und dann wissen wir sicher mehr...

Vielen Dank für die vielen Ratschläge bis jetzt.

Martin und Lin

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China
Beitrag von Mujergata am 21.02.2014 um 16:24:22
Hallo Martin, wie ging die Story mit Dir und Lin eigentlich weiter? Hat alles geklappt.
Ich frage deshalb, weil meine Freundin und ich den gleichen Weg gehen wollen. Ich bin Deutsche, sie ist Chinesin. Wir leben bereits ueber vier Jahre in China zusammen und wollen bei unserem naechsten Deutschland-Aufenthalt die Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Da wir danach weiter in China leben wollen, ist mir noch nicht so ganz klar, ob wir tatsaechlich das Visum zur Eheschliessung beantragen muessen, oder ob es auch z.B. mit einem Touristenvisum geht. Meine Freundin hat bisher noch keine A1 Deutschkenntnisse. Die braucht man scheinbar fuer das Eheschliessungs-Visum.
Ausserdem noch eine andere Frage: man braucht als Chinese eine vom Aussenministerium beglaubigte Geburtst- und "Single"-urkunde. Gab es damals bei Euch Probleme? Schliessliche kann man in China ja nicht gleichgeschlechtlich heiraten.
Vielen Dank und Gruesse aus Peking nach Deutschland

Titel: Re: Eingetragene Lebenspartnerschaft / Visum / China
Beitrag von Saxonicus am 21.02.2014 um 17:09:10

Mujergata schrieb am 21.02.2014 um 16:24:22:
Hallo Martin, wie ging die Story mit Dir und Lin eigentlich weiter? Hat alles geklappt.

Der Themenstarter war vor 5 Jahren letztmalig hier im Forum. Es ist somit äußerst unwahrscheinlich, dass er Dir noch antwortet.


Zitat:
...wollen bei unserem naechsten Deutschland-Aufenthalt die Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Da wir danach weiter in China leben wollen, ist mir noch nicht so ganz klar, ob wir tatsaechlich das Visum zur Eheschliessung beantragen muessen, oder ob es auch z.B. mit einem Touristenvisum geht.

Ja, das geht, sofern Ihr die notwendigen Dokumente beibringen könnt..


Zitat:
Meine Freundin hat bisher noch keine A1 Deutschkenntnisse. Die braucht man scheinbar fuer das Eheschliessungs-Visum.

Ja, diese wären erforderlich.


Zitat:
Ausserdem noch eine andere Frage: man braucht als Chinese eine vom Aussenministerium beglaubigte Geburtst- und "Single"-Urkunde.   

Das erfährst Du beim Standesamt.

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