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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Übersiedlung
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Beitrag begonnen von thomas2403 am 29.12.2006 um 09:19:19

Titel: Übersiedlung
Beitrag von thomas2403 am 29.12.2006 um 09:19:19
Hallo,

eine Frage zum Thema "EU":

Eine Freundin von mir, die Russin ist, ist mit einem Bulgaren verheiratet. Beide leben in Bulgarien.

Da der Mann geerbt hat, haben die beiden gut Geld.

Sie würden gerne nach Deutschland übersiedeln, sobald Bulgarien zum 1. Januar in der EU ist.

Ich habe mich bei mehreren Stellen erkundigt, wann die Russin denn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen würde. Man weiß ja nie, vielleicht geht ja die Ehe in die Brüche.

Eingige Stellen haben mir gesagt, nach zwei Jahren Aufenthalt in Deutschland, andere nach fünf.

Was ist nun richtig?

Beste Grüsse
Thomas

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