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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von donsimon am 28.12.2006 um 22:27:21

Titel: Einbürgerung?
Beitrag von donsimon am 28.12.2006 um 22:27:21
hi ,


X ist student aus  nicht EU land und lebt bisher seit genau 8 jahren ununterbrochen in D mit studentenvisum.
X ist nun verheiratet mit Y unionsbürgerin (spanien)

X und Y sind zusammen in D seit 2 monaten

1. besteht somit recht auf deutsche staatsangehörigkeit , denn 8 jahre sind schon vorbei .

wäre denkbar  ;)

Titel: Re: Einbürgerung?
Beitrag von Ralf am 29.12.2006 um 00:48:39

donsimon schrieb am 28.12.2006 um 22:27:21:
wäre denkbar  ;)


Sicher, wenn denn die bisherigen 8 Jahre voll anrechenbar sind. Bei Zeiten mit
A-Bewilligung bzw. AE zu Studienzwecken wird dies in den Bundesländern sehr
unterschiedlich gesehen.

Außer den 8 Jahren Aufenthaltsdauer gibt es daneben noch weitere Voraussetzungen.

Titel: Re: Einbürgerung?
Beitrag von donsimon am 29.12.2006 um 18:16:10

Ralf schrieb am 29.12.2006 um 00:48:39:
Sicher, wenn denn die bisherigen 8 Jahre voll anrechenbar sind. Bei Zeiten mit
A-Bewilligung bzw. AE zu Studienzwecken wird dies in den Bundesländern sehr
unterschiedlich gesehen.

Außer den 8 Jahren Aufenthaltsdauer gibt es daneben noch weitere Voraussetzungen.



X und Y befinden sich in rheinlandpfaltz.

wird die aufenthaltsdauer von 8 jahren als rechtsmässige aufenthalt nach der heirat ?
wann hat X recht auf einbürgerung?

viele grüsse









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