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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage deutsche Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1167317078 Beitrag begonnen von sunny.999 am 28.12.2006 um 15:44:38 |
Titel: Frage deutsche Staatsangehörigkeit Beitrag von sunny.999 am 28.12.2006 um 15:44:38
Ich habe eine allgemeine Frage zur deutschen Staatsangehörigkeit. Es geht um eine Bekannte meiner Frau. Deren Mutter war vor 25 Jahre einige Jahre in Deutschland und mit einem Deutschen zusammen aber nicht verheiratet.
Von diesem Deutschen hat sie zwei Kinder. Da die Beziehung nicht funktionierte, ist sie zusammen mit den Kindern nach Ghana zurückgegangen. Die Tochter (sie ist das jüngere der beiden Kinder) überlegt nun, eine Ausbildung in Deutschland zu beginnen. Meine Frage wäre, ob Sie einen Anspruch auf die Deutsche Staatsbürgerschaft hat, weil Ihr leiblicher Vater ja ein Deutscher ist. Vielen Dank, Sunny. |
Titel: Re: Frage deutsche Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 28.12.2006 um 16:38:33 sunny.999 schrieb am 28.12.2006 um 15:44:38:
Vater ist derjenige, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist bzw. war, oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Wenn nichts davon vorliegt, gibt es hier keinen deutschen Vater, von dem die Kinder die Staatsangehörigkeit ableiten könnten. Zwar könnte evtl. die Vaterschaft jetzt noch anerkannt oder festgestellt werden, aber: Zitat:
Wenn das Kind also schon 23 oder älter ist, ist der Zug abgefahren. |
Titel: Re: Frage deutsche Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 31.12.2006 um 13:50:28
Kleine, aber wichtige Ergänzung:
Das oben Gesagte trifft so nur für Kinder zu, die ab dem 1.7.1993 geboren wurden (zu diesem Zeitpunkt wurde das Gesetz geändert). Für ältere Kinder gilt § 5 StAG: Zitat:
Die Altersgrenze von 23 gilt auch hier, zusätzlich zu Vaterschaftsanerkennung ist also die entsprechende ausdrückliche Erklärung nach § 5 erforderlich, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. |
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