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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> freizügigkeit
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Beitrag begonnen von tomice am 28.12.2006 um 13:52:22

Titel: freizügigkeit
Beitrag von tomice am 28.12.2006 um 13:52:22
Hallo Leute!

Hab eine kurze Frage.
Im §2 Absatz5 des Freizügigkeitsgesetzes steht das man nach 5-jährigem
rechtmäßigem Aufenthalt auch ohne weiteres Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzngen das Recht auf Einreise und Aufenthalt hat.
Werden diese 5Jahre auch für Rumänen nach dem Eu- Beitritt am 1. Januar angerechnet, oder muß man diese 5Jahre schon als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger hier gelebt haben?
Bitte um Meinungen!

Titel: Re: Freizügigkeit
Beitrag von Doc am 28.12.2006 um 19:14:12
Hallo tomice!

Es ist bereits eine Gesetzesänderung auf dem Weg, der die bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen den Beitrittsstaaten vom 01.05.2004 vergleichbar stellt. Dann träfe auch für sie § 13 FreizügG/EU zu.

Dann wäre es zweifelsfrei der Fall, dass die Zeiten, in denen eine uneingeschränkte Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt vorgelegen hätte, auch für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EU anzurechnen wären. M.E. ist dies aber auch schon aus der Gesamtkonstellation der Gesetzeslage so festzustellen.

Doc  ;)

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