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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in Nigeria und danach FZF?
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Beitrag begonnen von Jule83 am 20.12.2006 um 13:44:34

Titel: Heirat in Nigeria und danach FZF?
Beitrag von Jule83 am 20.12.2006 um 13:44:34
Hallo!
Bin neu hier, hab auch schon mal ein bisschen rumgestöbert, wollte aber doch mal ein paar Meinungen/Tipps zu meinem Fall erfragen.

Also, folgendes:
Mein Verlobter wurde im September abgeschoben. Zu der Zeit war ich von ihm im dritten Monat schwanger.
Der ursprüngliche "Plan" sah vor einfach zu warten, bis das Kind geboren ist und ihn dann wieder nach Deutschland zu holen. Leider ist unser Sohn zu früh zur Welt gekommen und kurz nach der Geburt verstorben. Somit ist dieser Plan gescheitert.

Jetzt haben wir uns dazu entschlossen, früher als eigentlich geplant zu heiraten...und zwar in Nigeria.
So weit so gut. Der Termin für die Heirat ist im Januar. Wir wollten dann auch direkt zur Botschaft laufen, um dieses Visum für eine FZF zu beantragen.

Parallel dazu hat uns unser Anwalt das Angebot gemacht, sich mit der ABH auseinanderzusetzen. Dazu soll ich ihm die Hochzeitsurkunde usw. zukommen lassen und er beantragt alles nötige bei der ABH.
Macht das eigentlich überhaupt Sinn? Und wie verhält sich das mit der Abschiebung und einer Wiedereinreisesperre? Der Anwalt sagt, dass sei erst einmal zu vernachlässigen...hm...wirklich?

Dann die Frage, die mir am meisten auf der Seele brennt: Können wir irgendetwas tun, um den Verdacht einer Scheinehe erst gar nicht aufkommen zu lassen?
Ist es sinnvoll, wenn ich z.B. E-Mail Konversationen und Nachweise über unseren regelmäßigen Telefonkontakt direkt miteinreiche? Sollten wir nachträglich eine Vaterschaftsanerkennung für unser Kind machen (was laut Standesamt möglich ist), um quasi zu beweisen, dass eine Familienplanung in vollem Gange war?

Und wie sieht der Behördengang für mich nach der Eheschließung aus? Muss ich für einen Reibungslosen Ablauf des ganzen zwingend vor Ort in Deutschland sein? Da die Überprüfung der ganzen Dokumente ja anscheinend eine relativ lange Zeit in Anspruch nimmt, hatten wir uns überlegt, dass ich für die Zeit einfach in Nigeria bleibe, damit wir nicht schon wieder getrennt werden. Ich würde also für eine Weile meine Zelte hier in Deutschland abbrechen...nur, würde sich das eher kontraproduktiv auf die Erteilung eines Visums auswirken, wenn ich keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe?

Zu guter letzt: Muss man irgendwelche wirtschaftlichen Vorraussetzungen mitbringen, damit das ganze überhaupt funktioniert? Heißt im Klartext: Spielt es eine Rolle, dass ich "nur" Studentin bin und somit die finanzielle Versorgung von uns beiden erstmal nicht alleine sichern könnte?

Das wär's erstmal.
Jule

Titel: Re: Heirat in Nigeria und danach FZF?
Beitrag von Hartmut am 20.12.2006 um 14:32:09
Hallo Jule,

da Dein Verlobter abgeschoben wurde hat er zunächst eine unbefristete Einreisesperre. Zunächst müssen die Abschiebekosten beglichen werden. Eventuell liegen gegen Deinen Verlobten noch Sperren wegen anderer Vergehen vor. Dies ging aus Deinem Posting nicht hervor.

Die Befristung kann erst aufgehoben werden, wenn Gründe dafür vorliegen. Dh. wenn Ihr verheiratet seid. Daher ist eine Hochzeit in Nigeria die beste Lösung.


Da Nigeria zu den "Problemstaaten" gehört und dazu Dein Verlobter aus Deutschland abgeschoben wurde, ist bei dem Visumverfahren für eine Familienzusammenführung eine Scheineheüberprüfung wahrscheinlich. Für diese Überprüfung ist es wichtig alles an Nachweisen vorzulegen, was Ihr habt.

Dokumente: Die Dokumente, die für eine Hochzeit in Nigeria benötigt werden erfragt Dein Verlobter am besten bei seinem Standesamt in Nigeria.
Nach der Eheschließung stellt er den Visumantrag. Dazu sollten alle notwendigen Unterlagen eingereicht sein. Es wird außerdem noch einige Monate dauern, bis die Echtheit der nigerianischen Urkunden durch den Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft überprüft sind.

Es ist nicht unbedingt notwendig in Deutschland zu sein, denke aber daß es dann einfacher ist mit den ABHs alles zu regeln.

Dein Einkommen darf für die Familienzusammenführung zu Deutschen kein Ablehnungsgrund sein.

Gruß und viel Glück

Hartmut






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