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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Großmutter aus Russland einladen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1166211533 Beitrag begonnen von Georgy am 15.12.2006 um 20:38:53 |
Titel: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von Georgy am 15.12.2006 um 20:38:53
Hallo allerseits,
habe ein Paar Fragen an alle, die Erfahrung mit Einladungen von älteren Menschen haben. Zuerst die Situation. Meine Großmutter, 80 Jahre alt, lebt in Moskau. Sie bezieht russische Rente und ist in Russland "gesetzlich" versichert. Diese Versicherung gilt aber nicht fürs Ausland, d.h. für Deutschland. Gesundheitlicher Zustand ist für den Alter ganz gut, dennoch gibt es ein Problem - sie ist fast blind, und es ist für Sie immer schwieriger alleine im Haushalt zurecht zu kommen. Als Kinder hat sie einen Sohn, meinen Onkel, der auch in Moskau wohnt (getrennt von der Oma). Aufgrund der anstrengenden Arbeit kann er sich um die Oma nicht mehr so richtig ständig kümmern. Zusammenziehen können sie auch nicht. Anderseits, hat die Oma auch eine Tochter - meine Mutter, die hier, in Deutschland, mit meinem Vater zusammen wohnt. Sie ist Hausfrau und würde gerne um Ihre Mutter sorgen. Beide (Vater und Mutti) haben schon eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und, weiterhin, eine große Wohnung. Der Vater hat guten Job und einen ordentlichen Verdienst. Könnten meine Eltern die Oma einladen? Könnte man mindestens einen privaten Besuch problemlos arrangieren? Für den Besuch wird Auslandsreiseversicherung, glaube ich, ausreichend. Aber wo bekommt man eine für eine 80-Jahre alte Frau? Wird es möglich nach drei Monaten eine Verlängerung zu bekommen für noch drei Monate? Aber entsprechend der Situation wäre private Besuch-Einladung zu kurz, lieber doch was anderes. Wäre ein Familien-Nachzug in dem Fall vorstellbar? Bzw. eine Einladung ohne Frist? Nach welchen Paragraphen des Ausländergesetzes? Gibt es besondere Regelungen für ausländische Rentner, die so alt sind? Oder noch spezifische Regeln für Pflegebedürftige? Pflegebedarf ist medizinisch nicht festgestellt worden, aber falls notwendig, wäre es eventuell möglich ein Attest zu bekommen. Wird die Krankenversicherung für die 80-jährige Oma hier in Deutschland obligatorisch? Falls doch, was für eine wird ausreichend? Mit freundlichen Grüssen, Georgy |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von Mick am 15.12.2006 um 20:46:03 Georgy schrieb am 15.12.2006 um 20:38:53:
Hi, einladen kann man immer. Aber es ist hier nicht abzusehen, ob das zu einem Erfolg führt. Wenn es nach "ich will bei der Tochter bleiben" riecht, gibt es auch kein Visum. Zitat:
Nein, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zitat:
Das wäre ein Nachzug nach § 36 AufenthG, der nur sehr selten genehmigt wird. Und wenn derartig noch Verwandte in der Heimat vorhanden sind, halte ich das nahezu für ausgeschlossen. Zitat:
Nein, auch nicht für Pflegebedürftige, liefe alles über 36. Zitat:
Ohne wird es jedenfalls noch schwerer, da dann auch die öffentliche Hand belastet wird, was grundsätzlich vermieden werden soll. |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von manuchka am 22.12.2006 um 16:54:32
Hallo Mick (und alle anderen auch),
ich habe eine ähnliche Frage - es geht um meinen Schwiegervater. Ich bin mit einem Russen verheiratet, wir leben derzeit in Moskau und wollen auch noch eine Zeitlang hier bleiben. Meine Schwiegereltern leben zwar zusammen und sind offziell noch verheirtat, aber leben faktisch getrennt und nur der Umstände wegen in der gleichen Wohnung, und zwar seit 15 Jahren. Mein Schwiegervater ist 65, Rentner und Invalide, wir kümmern uns um ihn und versorgen ihn, nächstes Jahr wird er (endlich!!) aus der gemeinsamen Wohnung zu uns ziehen können - dann könnte man auch das Scheidungsverfahren einleiten (solange er da wohnen muss, geht das nicht... naja...) Es ist klar, dass mein Schwiegervater nicht mit nach Deutschland kann, solange er offziell noch durch die Ehe quasi "Familie" in Moskau hat. Neben seinem Sohn (meinem Mann) hat er auch noch eine Tochter, die alleine lebt und ein minderjähriges Kind allein erzieht. Sie arbeitet und kann gerade sich und ihr Kind versorgen, den Vater nicht. Ich habe im Forum schon gelesen, dass dafür § 36 Aufenthaltsgesetz maßgeblich ist - kann mir jemand sagen, ob unter diesen Umständen (Schwiegervater wohnt bei uns, wir kümmern uns um ihn etc.) ein Härtefall annehmbar wäre, der es möglich macht, dass er mit umziehen könnte, wenn wir uns für den Umzug nach DE entscheiden? Dem Staat soll das natürlich nicht zur Last fallen, wir würden auch weiterhin selbst für ihn sorgen. |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von ronny am 22.12.2006 um 17:08:56 Zitat:
Hallo, mal nachgefragt: Wer soll ihn krankenversichern ? Das dürfte neben der aussergewöhlichen Härte die schwierigste Hürde sein. Ich hab aber auch meine Zweifel, dass eine aussergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 AufenthG vorliegt. Lies dazu mal die etsprechende Passage aus den VAH: Zitat:
Solange da auch noch eine Tochter lebt, eher keine Chance. Sorry ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von Ulf am 22.12.2006 um 21:39:28 manuchka schrieb am 22.12.2006 um 16:54:32:
Wundert mich. Aus Rußland kenne ich Fälle, wo nach volzogener Scheidung eine gemeinsame Wohnung weiterzunutzen war, bestenfalls getrennte Zimmer... Gruß, ULF |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von Erk-O-mat am 24.12.2006 um 23:00:23 Georgy schrieb am 15.12.2006 um 20:38:53:
wie mick schon gesagt hat: grundsätzlich nicht. wenn sie aber hier zu besuch ist und akut erkranken sollte, dann wäre eine verlängerung rechtlich möglich. ich habe aber auch gerade eine verlängerung um weitere 3 monate (!) für eine Mutter erreicht unter hinweis auf die starke mutter-sohn-bindung. diese mutter stand aber voll im berufsleben in ihrem herkunftsland und war schon mal hier gewesen und ist danach zurückgekehrt - es lag also eine günstige rückkehrprognose vor.. bei deiner mutter vielleicht eher nicht :-? |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von manuchka am 25.12.2006 um 10:09:36 ulf schrieb am 22.12.2006 um 21:39:28:
Hallo Ulf, sie leben jetzt schon in verschiedenen Zimmern der Wohnung. Aber darum geht es nicht... nicht die Wohnung hindert eine Scheidung. Das Verhältnis ist eh angespannt, und wenn mein Schwiegervater dann noch sagt, dass er sich scheiden lassen will... das macht er erst, wenn er nicht mehr gezwungen ist, dort zu wohnen und allmögliche Tiraden über sich ergehen lassen zu müssen. :-[ Ronny, danke für die - wenn auch nicht besonders hoffnungsvolle - Auskunft. |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von manuchka am 27.12.2006 um 16:32:20
Ronny,
habe heute beim Stöbern in einem anderen Beitrag diese Antwort von dir gefunden: ronny schrieb am 20.11.2006 um 15:41:36:
Was ändert sich ab dem 1.1.2007? |
Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von sunnysunshine am 27.12.2006 um 16:37:31
ich weiß jetzt leider nicht, welchen Beitrag du zitiert hast, aber könnte es da um eine rumänische oder bulgarische Staatsangehörige gegangen sein? Da ändert sich durch den EU-Beitritt etwas, das trifft aber für russische Staatsangehörige nicht zu.
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Titel: Re: Großmutter aus Russland einladen Beitrag von manuchka am 27.12.2006 um 16:40:18
Hallo Sunny, besten dank für die schnelle Antwort, du hast recht - es geht wohl um Rumänien. :-?
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