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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit aus https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165880156 Beitrag begonnen von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 00:35:55 |
Titel: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit aus Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 00:35:55
Liebe freunde kann einer mir mal helfen ich habe die Einbürgerungszusicherung erhalten
bin aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgetreten habe beim Antrag Arbeitslosengeld 1 erhalten jetzt erhalte ich Hartz 4 bin auch behindert es ist nicht leicht eine stelle zu finden Das Ordnungsamt hat gesagt ich soll nach 4 wochen vorbei kommen habe ich ne möglichkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen bin auch noch Staatenlos kann einer mir mal bitte ein Rat geben würde mich freuen |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Ralf am 12.12.2006 um 08:46:22
Zunächst die wichtigste Frage: Nach welcher Rechtsgrundlage richtet sich das
Verfahren? Hasan Arslan schrieb am 12.12.2006 um 00:35:55:
Weiß die Einbürgerungsbehörde das schon? Solche Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind unaufgefordert anzuzeigen. Zitat:
Nein. Das türkische Entlassungsverfahren ist zweistufig. Zunächst gibt es lediglich eine Genehmigung zum Erwerb einer anderen StA (so genannte Erlaubnisurkunde). Die eigentliche Entlassung erfolgt immer erst, nachdem die andere StA erworben wurde. Zitat:
Das aktuelle Problem mit dem Sachbearbeiter erörtern. Falls es um § 10 geht, wäre der Bezug öffentlicher Mittel nur dann hinderlich, wenn er selbst zu vertreten ist. BTW: das Doppelposting wurde gelöscht, einmal reicht. |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 16:53:24
vorher habe ich arbeitslosengeld 1 erhalten wo ich den antrag erfüllt habe jetzt bekomme ich Hartz 4 die behörde weis auch bescheid das ich jetzt hartz 4 bekomme
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 16:57:03
was heist wenn ich fragen darf selbst zu vertreten die sachbearbeiter wollten erst
mit dem sozialamt reden und danach mir bescheid sagen mehr weis ich auch nicht :-[ |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von inge am 12.12.2006 um 18:47:37
"Will nicht arbeiten" = selbst verschuldet
"Kann nicht arbeiten" = nicht selbst verschuldet |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Ralf am 12.12.2006 um 19:30:53 inge schrieb am 12.12.2006 um 18:47:37:
Das trifft es schon ganz gut! ;) |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 19:43:10
ich suche arbeit aber bisher kein erfolg ich brauche was konkretes köntet ihr mir was konkretes sagen
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von inge am 12.12.2006 um 19:51:19
Konkret geht nicht, weil wir konkret deinen Fall nicht kennen.
VwV zu Anspruchseinbürgerung: Zitat:
Sollten deine Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden zB zum Teil durch deine Behinderung begründet sein, sähe es wohl besser aus. Wenn eine Stellungnahme des Sozialamtes benötigt wird, wird der Mitarbeiter dort wohl mitteilen sollen, ob du eher ein "kann nicht" oder ein "will nicht" bist. |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 20:26:50
ich will arbeiten aber durch meine Behinderung kann ich nur Büro arbeiten erledigen
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 13.12.2006 um 19:23:32
kann einer mir mal weiter helfen und weiter rat geben wäre super
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von inge am 13.12.2006 um 19:45:28
Jo: Wart ab was der Soz.Amt Mensch mitteilt.
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Ralf am 13.12.2006 um 20:50:13 inge schrieb am 13.12.2006 um 19:45:28:
Zustimmung. Da wir nicht wissen können, wie die Einbürgerungsbehörde dies wertet, wäre alles nur Kaffesatzleserei, die zu nichts führt. |
Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 13.12.2006 um 20:59:01
ich habe angst das alles um sonst war zum Anwalt kann ich auch nicht gehen kein geld nur auf eure hilfe kann ich hoffen
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von inge am 13.12.2006 um 23:38:27
Momentan wird geprüft. Entscheidung kommt danach. Wenn die Entscheidung zu deinen Ungunsten ausfallen sollten, kannst du weiternachdenken. Vorher macht dat nur Kopfschmerzen, die nicht sein müssen.
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 15.12.2006 um 20:04:02
Aber ich habe immer noch angst das die den Antrag ablehnen mein Bauch hat kein guter gefühl Danke für die aufmunterung
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Hasan Arslan am 10.01.2007 um 16:51:46
hallo könnt ihr mir weiterhelfen ich ruf beim ordnungsamt an für meine einbürgerung die haben mir gesagt das ich nach den Ferien bescheit hab da angerufen die haben mir gesagt das ich worige woche bescheit krige habe ich immer noch nicht bekommen heute habe ich wieder angerufen die haben gesagt das das sozialamt oder das arbeitsamt sich noch nicht gemeldet haben seit 5 wochen warte ich darauf langsam reist mein geduld faden wist ihr wie das ist 5 wochen auf eine antwort zuwarten und immer am überlegen klapt es oder nicht könntet ihr mir bitte weiterhelfen danke im voraus
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Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit Beitrag von Ralf am 10.01.2007 um 18:35:56 Hasan Arslan schrieb am 10.01.2007 um 16:51:46:
... sind nun wirklich kein Grund zur Panik, zumal davon mindestens 2 Wochen in die Urlaubszeit fielen. So etwas dauert nun mal ein paar Tage. :wait: |
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