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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit aus
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Beitrag begonnen von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 00:35:55

Titel: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit aus
Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 00:35:55
Liebe freunde kann einer mir mal helfen ich habe die Einbürgerungszusicherung erhalten
bin aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgetreten habe beim Antrag
Arbeitslosengeld 1 erhalten  jetzt erhalte ich Hartz 4 bin auch behindert
es ist nicht leicht eine stelle zu finden Das Ordnungsamt hat gesagt ich soll nach 4 wochen
vorbei kommen habe ich ne möglichkeit die Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen bin auch
noch Staatenlos kann einer mir mal bitte ein Rat geben würde mich freuen

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Ralf am 12.12.2006 um 08:46:22
Zunächst die wichtigste Frage: Nach welcher Rechtsgrundlage richtet sich das
Verfahren?


Hasan Arslan schrieb am 12.12.2006 um 00:35:55:
jetzt erhalte ich Hartz 4

Weiß die Einbürgerungsbehörde das schon? Solche Änderungen der persönlichen
Verhältnisse sind unaufgefordert anzuzeigen.


Zitat:
bin auch noch Staatenlos

Nein. Das türkische Entlassungsverfahren ist zweistufig. Zunächst gibt es lediglich
eine Genehmigung zum Erwerb einer anderen StA (so genannte Erlaubnisurkunde).
Die eigentliche Entlassung erfolgt immer erst, nachdem die andere StA erworben
wurde.


Zitat:
kann einer mir mal bitte ein Rat geben würde mich freuen

Das aktuelle Problem mit dem Sachbearbeiter erörtern.

Falls es um § 10 geht, wäre der Bezug öffentlicher Mittel nur dann hinderlich,
wenn er selbst zu vertreten ist.

BTW: das Doppelposting wurde gelöscht, einmal reicht.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 16:53:24
vorher habe ich arbeitslosengeld 1 erhalten wo ich den antrag erfüllt habe jetzt bekomme ich Hartz 4 die behörde weis auch bescheid das ich jetzt hartz 4 bekomme

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 16:57:03
was heist wenn ich fragen darf selbst zu vertreten die sachbearbeiter wollten erst
mit dem sozialamt reden und danach mir bescheid sagen mehr weis ich auch nicht :-[

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von inge am 12.12.2006 um 18:47:37
"Will nicht arbeiten" = selbst verschuldet
"Kann nicht arbeiten" = nicht selbst verschuldet

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Ralf am 12.12.2006 um 19:30:53

inge schrieb am 12.12.2006 um 18:47:37:
"Will nicht arbeiten" = selbst verschuldet
"Kann nicht arbeiten" = nicht selbst verschuldet



Das trifft es schon ganz gut!  ;)

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 19:43:10
ich suche arbeit aber bisher kein erfolg ich brauche was konkretes köntet ihr mir was konkretes sagen

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von inge am 12.12.2006 um 19:51:19
Konkret geht nicht, weil wir konkret deinen Fall nicht kennen.
VwV zu Anspruchseinbürgerung:

Zitat:
85.1.2   Zu Satz 2 (Ausnahmen von der Fähigkeit, den Lebensunterhalt bestreiten
        zu können)

        Der Bezug von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe steht einer Einbürgerung
        nach § 85 nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbewerber die Sozial-
        oder Arbeitslosenhilfebedürftigkeit nicht zu vertreten hat. Erforderlich, aber
        auch hinreichend ist, dass der Ausländer durch ihm zurechenbares Han-
        deln oder Unterlassen die Ursache für einen fortdauernden Leistungsbe-
        zug gesetzt hat.

        Als ein zu vertretender Grund für eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 85
        Abs. 1 Satz 2 ist insbesondere ein Arbeitsplatzverlust wegen Nichterfül-
        lung arbeitsvertraglicher Pflichten beziehungsweise eine Auflösung eines
        Beschäftigungsverhältnisses wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens
        anzusehen. Anhaltspunkte dafür, dass ein Einbürgerungsbewerber das
        Fehlen der wirtschaftlichen Voraussetzungen zu vertreten hat, ergeben
        sich zum Beispiel auch daraus, dass er wiederholt die Voraussetzungen
        für eine Sperrzeit nach § 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt
        hat oder dass aus anderen Gründen Hinweise auf Arbeitsunwilligkeit be-
        stehen.

        Nicht zu vertreten hat es der Einbürgerungsbewerber insbesondere, wenn
        ein Leistungsbezug wegen Verlustes des Arbeitsplatzes durch gesundheit-
        liche, betriebsbedingte oder konjunkturelle Ursachen begründet ist und er
        sich hinreichend intensiv um eine Beschäftigung bemüht hat.

Sollten deine Probleme, einen Arbeitsplatz zu finden zB zum Teil durch deine Behinderung begründet sein, sähe es wohl besser aus.

Wenn eine Stellungnahme des Sozialamtes benötigt wird, wird der Mitarbeiter dort wohl mitteilen sollen, ob du eher ein "kann nicht" oder ein "will nicht" bist.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 12.12.2006 um 20:26:50
ich will arbeiten aber durch meine Behinderung kann ich nur Büro arbeiten erledigen

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 13.12.2006 um 19:23:32
kann einer mir mal weiter helfen und weiter rat geben wäre super

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von inge am 13.12.2006 um 19:45:28
Jo: Wart ab was der Soz.Amt Mensch mitteilt.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Ralf am 13.12.2006 um 20:50:13

inge schrieb am 13.12.2006 um 19:45:28:
Jo: Wart ab was der Soz.Amt Mensch mitteilt.



Zustimmung. Da wir nicht wissen können, wie die Einbürgerungsbehörde dies wertet,
wäre alles nur Kaffesatzleserei, die zu nichts führt.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 13.12.2006 um 20:59:01
ich habe angst das alles um sonst war zum Anwalt kann ich auch nicht gehen kein geld nur auf eure hilfe kann ich hoffen

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von inge am 13.12.2006 um 23:38:27
Momentan wird geprüft. Entscheidung kommt danach. Wenn die Entscheidung zu deinen Ungunsten ausfallen sollten, kannst du weiternachdenken. Vorher macht dat nur Kopfschmerzen, die nicht sein müssen.

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 15.12.2006 um 20:04:02
Aber ich habe immer noch angst das die den Antrag ablehnen mein Bauch hat kein guter gefühl Danke für die aufmunterung

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Hasan Arslan am 10.01.2007 um 16:51:46
hallo könnt ihr mir weiterhelfen ich ruf beim ordnungsamt an für meine einbürgerung die haben mir gesagt das ich nach den Ferien bescheit hab da angerufen die haben mir gesagt das ich worige woche bescheit krige habe ich immer noch nicht bekommen heute habe ich wieder angerufen die haben gesagt das das sozialamt oder das arbeitsamt sich noch nicht gemeldet haben seit 5 wochen warte ich darauf langsam reist mein geduld faden wist ihr wie das ist 5 wochen auf eine antwort zuwarten und immer am überlegen klapt es oder nicht könntet ihr mir bitte weiterhelfen danke im voraus

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung erhalten und Austrit
Beitrag von Ralf am 10.01.2007 um 18:35:56

Hasan Arslan schrieb am 10.01.2007 um 16:51:46:
5 wochen ...

... sind nun wirklich kein Grund zur Panik, zumal davon mindestens 2 Wochen in die
Urlaubszeit fielen. So etwas dauert nun mal ein paar Tage.


:wait:

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