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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von Malek am 11.12.2006 um 13:28:45

Titel: 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Malek am 11.12.2006 um 13:28:45
Hallo,
ich hoffe dass mir jemand vielleicht mit meinem Problem helfen kann.

Ich bin momentan Schüler (Fachabitur) und arbeite nebenbei Ehrenamtlich in einem Jugendclub, ich besitze momentan eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis, im Juni 2007 muss ich diese Verlängern. Ich habe inzwischen meine langjährige Freundin geheiratet, sie besitzt eine Duldung die monatlich verlängert wird, allerdings möchte die Ausländerbehörde sie schnellstmöglich abschieben.

Frage 1)
Erhalte ich nach meiner 1-Jährigen Aufenthaltserlaubnis eine 3-Jährige    Aufenthaltserlaubnis (steht mir diese zu ?) ??

Frage 2)
Was erhält meine Frau für einen Aufenthaltsstatus bzw hat sie ein Recht auf einen Aufenthalt hier in Deutschland ??

Titel: Re: 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ronny am 11.12.2006 um 13:45:19

Zitat:
Ich bin momentan Schüler (Fachabitur) und arbeite nebenbei Ehrenamtlich in einem Jugendclub, ich besitze momentan eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis, im Juni 2007 muss ich diese Verlängern.


Hi,

hab mal das nicht relevante gestrichen. ;)

Nach welcher Rechtsgrundlage ist Deine AE erteilt ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Malek am 11.12.2006 um 14:03:22
Hi,

Ich bin nicht sicher ob du das meinst, aber ich habe bei der Härtefallkommission einen Antrag gestellt, dieser wurde angenommen und vom Senat akzepiert, daraufhin habe ich eine 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis erhaten.


Grüße

Malek

Titel: Re: 1-Jährige Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ronny am 11.12.2006 um 14:58:05
Hallo,

ich vermute mal Du hast eine AE nach § 23 a AufenthG erhalten ?

Schau mal in die AE , da steht sicher der zutreffende §§ drin, denn den braucht man schon um weitere Antworten geben zu können ;)

Wie wird Dein Lebensunterhalt sichergestellt ?

Grüße
Ronny ;)

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