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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er deut
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Beitrag begonnen von Manni am 07.12.2006 um 19:45:11

Titel: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er deut
Beitrag von Manni am 07.12.2006 um 19:45:11
Hola zusammen!

Ich bin mir sicher, dass meine Fragen bestimmt schon einmal gestellt wurden, aber nach der Suche eines betreff. Themas im Forum, blieb ich erfolglos.

Zu meinem Anliegen: "Aufenthaltsgenehmigung mit Begruendung eines deutschen Ehepartners"

Ich (Deutscher) studiere seit fast einem Jahr in Lateinamerika und habe hier meine Verlobte (Kolumbianerin) kennengelernt. Wir wollen noch vor Weihnachten in Venezuela heiraten und im naechsten Jahr zusammen in Deutschland leben. Die Heirat und anschliessende Anerkennung  der Ehe stellt kein Problem dar. Meine Fragen betreffen Einreise bzw. Aufenthaltsgenehmigung meiner Zukuenftigen.

1. Auf einigen Webseiten habe ich stets etwas ueber das Thema Einkommen des/der Deutschen gelesen. Ist es tatsaechlich ein Kriterium fuer die Aufenthaltsgenehmigung, wieviel der deutsche Lebenspartner verdient? Ich als Student, verfuege aktuell ueber kein Einkommen, da ich bis Jahresende noch mit meinem Studium in Lateinamerika beschaeftigt sein werde. Spaeter in Deutschland werde ich wieder berufstaetig sein, aber dies kann ich momentan ja nicht nachweisen.

2. Wie lang gilt die Aufenthaltsgenehmigung und welche Rechte hat meine Zukuenftige betreffs Arbeit und Studium in Deutschland?

Fuer nuetzliche Hinweise waere ich Euch sehr dankbar.

Viele Gruesse
Manni

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Beitrag von Hartmut am 07.12.2006 um 20:06:31
Hallo Manni,

1. es wird nach Deinem Einkommen gefragt und Du mußt nachweisen, daß Ihr nicht obdachlos seid. Aber auf die Visavergabe hat Dein Einkommen keinen Einfluß, da Du Deutscher bist (§28 Aufenthaltsgesetz)
2. Deine zukünftige Frau darf in Deutschland arbeiten und abhängig von der Anerkennungsvoraussetzungen auch studieren.

Gruß

Hartmut

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Beitrag von Erk-O-mat am 07.12.2006 um 20:55:23
no hay problema. vaya a la embajada y pide la visa a tiempo. suerte!  :)

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Beitrag von Manni am 07.12.2006 um 21:13:19
Vielen Dank Hartmut!

Nochmal nachgehakt: Selbst wenn ich keinen Cent verdienen wuerde, duerfte man meiner Frau die Aufenthaltsgenehmigung nicht verweigern??

Tambien gracias a Erk-o-mat!

Gruesse

Manni

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung: Sie kolumbianisch, er
Beitrag von proll am 07.12.2006 um 21:22:31
Ola Erk-O-mat,


Miss Piggy schrieb am 07.12.2006 um 20:55:23:
no hay problema. vaya a la embajada y pide la visa a tiempo. suerte!  :)


mui bien

adios

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