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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Das Bleiberecht
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Beitrag begonnen von anouar53119 am 07.12.2006 um 12:16:54

Titel: Das Bleiberecht
Beitrag von anouar53119 am 07.12.2006 um 12:16:54
ich Bitte um Hilfe,
und zwar ich bin mit einer deutschen frau verheiratet seit 11.03.2005
davor habe ich in Deutschland als student seit oktober 1999, meine aufenthaltsgenemigung wurde alle 2 Jahre verlängert, und seit 03.2005 besitze eine aufenthaltserlaubnis, die ist gültig bis 2008
Ich habe den Antrag auf die Einbürgerung im Oktober 2006 auf eigene Recht wegen integrationskurs (7 jahre aufenthalt)beantragt, jetzt haben wir probleme gehabt und die Ehe scheint kapput zu gehen, die frau wollte dass ich ausziehe, ich weiss nicht was ich machen soll? können sie mir ein rat geben, ich habe eine Feste arbeitsplatz.
vielen dank

Titel: Re: Das Bleiberecht
Beitrag von hardliner am 07.12.2006 um 12:31:22
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§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder

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