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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> §23 und FZF - Regelung ???
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Beitrag begonnen von hardliner am 04.12.2006 um 15:46:59

Titel: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von hardliner am 04.12.2006 um 15:46:59
Wie ist es mit der FZF bzw. Ehegatennachzug ( bereits bestehende ehe )  mit der AE nach §23 abs. 1 geregelt???

Beispiel:

A besitzt seit kurzem AE nach § 23 abs. 1 kann er FZF beantragen und die auch bekommen ???

Danke
;)

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von DonCamillo am 04.12.2006 um 15:54:21
Hi,

in der Bleiberechtsregelung ist ein Familiennachzug nicht ausgeschlossen worden, demnach gelten die Bestimmung aus dem AufenthG: FzF = möglich


DC

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von Mick am 04.12.2006 um 16:01:11
Hoi,
ich kann in der Fragestellung nicht erkennen, aufgrund
welcher Anordnung die AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG
vorliegen soll.

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von hardliner am 04.12.2006 um 16:06:57
Bruno   ;)

Erstmal vielen dank ,

Und welcher § wäre das dann ganz genau !?


Zitat:
FzF = möglich


In wie weit möglich ??? was wären die vorausetzungen ???

Danke  ;)

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von hardliner am 04.12.2006 um 16:09:04

Mick schrieb am 04.12.2006 um 16:01:11:
Hoi,
ich kann in der Fragestellung nicht erkennen, aufgrund
welcher Anordnung die AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG
vorliegen soll.


Sorry habe dich nicht gesehen ...

Aufgrund des letzten IMK Beschlusses ....

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von DonCamillo am 04.12.2006 um 16:11:18
Hi hardliner  ;)

die üblichen §§ ab Abschnitt 6 AufenthG.

§§ 27, 29, 30, 32 AufenthG.


@mick,

ich denke die neue Bleiberechtsregelung, was sonst ?  :-?


DC

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von Mick am 04.12.2006 um 16:17:02

schrieb am 04.12.2006 um 16:11:18:
@mick,
ich denke die neue Bleiberechtsregelung, was sonst ?  :-?


Ja, dachte ich auch, aber ich wollte es gerne wissen ;)

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von hardliner am 04.12.2006 um 16:55:57
oki ,

Vielen dank an Bruno und Mick ...  ;)

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von proll am 04.12.2006 um 17:02:23
Hallo,

ich zitiere § 29 Abs. 3 AufenthG:

" Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine AE nach den §§ 22, 23 (1) oder 25 (3) besitzt, nur aus völkerrechtliochen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der BR Deutschland gewährt werden."

Unbegrenzter FZF ist nicht ohne weiteres möglich !

Titel: Re: §23 und FZF - Regelung ???
Beitrag von hardliner am 04.12.2006 um 17:38:01
Ja ,

das es keinen anspruch gibt ist schon klar, nur ich wollte es eben nur wiesen wo das steht!?

danke


;)

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