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Beitrag begonnen von kv am 29.11.2006 um 17:08:27

Titel: Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Kosten
Beitrag von kv am 29.11.2006 um 17:08:27
Hallo,

eine Frage:
Der alte Reisepass läuft bald ab, einen neuen wurde beantragt.
Was kostet das Übertragen eines Aufenthalttitels in einen neuen Reisepass?
Ist es von dem AT abhängig? Falls ja, mögliche Fallgruppen:
a) AE §16, 17 bis zu 6 Monaten
b) AE §16, 17 bis zu einem Jahr
c) AE §16, 17 über ein Jahr

d) AE §18 bis zu 6 Monaten
e) AE §18 bis zu einem Jahr
f) AE §18 über ein Jahr

g) Niederlassungserlaubnis

Eine weitere Frage: Was tun, wenn die Botschaft/Konsulat den alten Reisepass mit dem aktuellen AT einzieht? Gibt es so was überhaupt?

Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen!
Danke!

Titel: Re: Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Koste
Beitrag von ronny am 29.11.2006 um 17:35:12
Hi  KV,

alles geregelt in den §§ 44 ff AufenthV ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Übertragen eines ATs in den neuen Pass - Koste
Beitrag von kv am 29.11.2006 um 18:04:39
Danke für die schnelle und präzise Antwort!

Für die anderen, die nicht suchen möchten:
§ 47 Abs. 1 Nr. 11 => in allen beschriebenen Fällen gemäß genanntem §47
Übertragung eines ATs in ein anderes Dokument 10 EUR

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