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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Quiz beim Ausländeramt?!? -> Fzf
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Beitrag begonnen von Voltran am 24.11.2006 um 08:51:34

Titel: Quiz beim Ausländeramt?!? -> Fzf
Beitrag von Voltran am 24.11.2006 um 08:51:34
Guten Morgen zusammen,

gestern habe ich durch eine Bekannte folgende Story gehört:

Sie (Albanerin) hat festen Arbeitsplatz, verdient Netto € 1030,- und hat seit 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Ihr Nettoverdienst war wohl nicht ausreichend, so dass sie sich noch eine Bescheinigung von einer anderen Stelle geholt hat, dass sie dort einen Nebenjob mit einem Nettoverdienst von ca. € 150,- hat.

Sie hat vor einiger Zeit in Albanien geheiratet und wollte ihren Ehemann nach Deutschland holen. Als sie deswegen beim Ausländeramt war, hat man ihr unter anderem 100 Fragen gestellt, wie zB: Wer schläft im Bett auf welcher Seite? Was sind die Hobbies Ihres Mannes? Wann und wo ist er geboren? Was hat für eine Augenfarbe? Was hat er für eine Haarfarbe? Was hört er für Musik? Wie sieht Ihre gemeinsame Wohnung aus? etc…

Kann jemand erklären, was das für einen Hintergrund hat? Ist das überhaupt rechtens?

Cheers,

-Voltran-

Titel: Re: Quiz beim Ausländeramt?!? -> Fzf
Beitrag von inge am 24.11.2006 um 08:56:22

Zitat:
Kann jemand erklären, was das für einen Hintergrund hat? Ist das überhaupt rechtens?

suchst du nach "Scheinehe"
Befragung soll klären, ob sich die "Ehepartner" überhaupt kennen, oder ob evtl nur geheiratet wurde, um dem Ausländer einen Aufenthalt in D zu geben. Wobei der Deutsche für diese "Dienstleistung" dann Geld erhält.

BTW:

Zitat:
Sie (Albanerin) hat festen Arbeitsplatz, verdient Netto € 1030,- und hat seit 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft.

Sie (Deutsche) ...
und daraus folgend:
Für eine Familienzusammenführung muss der Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden. Wer kann und möchte tut es, wer nicht kann oder nicht möchte, macht die ABH darauf aufmerksam, dass weder Wohnraum noch Lebensunterhalt zum Familiennachzug zu Deutschen nachgewiesen werden müssen.

Titel: Re: Quiz beim Ausländeramt?!? -> Fzf
Beitrag von Voltran am 24.11.2006 um 09:09:07

inge schrieb am 24.11.2006 um 08:56:22:
suchst du nach "Scheinehe"
Befragung soll klären, ob sich die "Ehepartner" überhaupt kennen, oder ob evtl nur geheiratet wurde, um dem Ausländer einen Aufenthalt in D zu geben. Wobei der Deutsche für diese "Dienstleistung" dann Geld erhält.

BTW:
Sie (Deutsche) ...
und daraus folgend:
Für eine Familienzusammenführung muss der Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden. Wer kann und möchte tut es, wer nicht kann oder nicht möchte, macht die ABH darauf aufmerksam, dass weder Wohnraum noch Lebensunterhalt zum Familiennachzug zu Deutschen nachgewiesen werden müssen.


Verstehe, danke Inge.

Gibt es da einen Paragrafen (bzw wo kann ich selbst nachschauen / Link?) worauf ich die Mitarbeiter der AB aufmerksam machen und somit sicherer auftreten kann?

Titel: Re: Quiz beim Ausländeramt?!? -> Fzf
Beitrag von Hartmut am 24.11.2006 um 10:52:51
Hallo Voltran,

die Informationen über Lebensunterhalt kann die Ausländerbehörde durchaus verlangen. Es ist bei FzF-Visum verfahren auch durchaus üblich danach zu Fragen. Nur das Familienzusammenführungsvisum darf bei Deutschen nicht aus diesem Grund versagt werden. Offensichtlich wird dieser Punkt für ein Gesamtbild benötigt. Es ist also ratsam das Einkommen nachzuweisen.

Gruß

Hartmut


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