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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
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Beitrag begonnen von rebdesul am 24.11.2006 um 06:37:38

Titel: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von rebdesul am 24.11.2006 um 06:37:38
Nach eine Woche heirate ich meinen Freund in Russland :)
Meine Mutter hat ihn zum Weihnachten nach DEutschland eingeladen und der hat ein Visum von Deutsche Konsulat beckommem. Kutz nach dem haben wir auch unsere Heiratstermin gekriegt. Wir möchten Weihnachten so wie so zusammen feiern und kommen nach dem Heirat zusammen nach Deutschland ohne FZF Visum. Mein Freund hat ticket auch für Rückweg gekauft.  Jetzt ist die Frage: können wir Aufenthaltstitel für Ihn verlangen wenn der mit Schengen-Visun einreist? Oder soll der nach dem Weihnachtsreier wieder zurück und FZF beantragen? Habe ich §39 AufenthV  richtig verstanden, das der doch auch mit Schengen Visum einreisen kann und hier bleiben? Es ist nicht so, das wir jemanden betrugen möchten, darum hat der auch Rückticket gekauft, aber wenn wir schon so eine Möglichkeit haben, dann möchte ich das auch ausprobieren.
Konnen sie mir auch raten in welche Reihenfolge soll ich dann mich bewegen?
Zur erst zu ABH und dann,wenn wir AE haben zu Bürgeramt um ihn anzumelden, oder zur erst anmelden und dann zur ABH? Welche Unterlagen auser sein Reisepass und unsere aposlillisierte Heiratsurkunde sollten wit mitnehmen (ich bin Deutsch) ?
Danke

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von Mick am 24.11.2006 um 07:20:58
Hi,
wenn er zur Botschaft geht und sagt, wie es geplant ist,
wird es kein Schengenvisum geben, sondern es wird ein
FZF-Visum zu beantragen sein. Sagt er nicht wie es ist,
dann liegt ein Verstoß gegen das AufenthG vor (Falsch-
angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels), der gleich-
zeitig einen Ausweisungsgrund darstellt. Damit wird das
Versagungsermessen bzgl. einer AE erfüllt (§ 5 AufenthG),
somit liegt kein Anspruch mehr vor und in der Folge findet
§ 39 AufenthV keine Anwendung.

Et kann aber sein, dass Deine ABH trotzdem eine AE
nach Einreise erteilt. Kommt in der Praxis jedenfalls vor.

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von rebdesul am 24.11.2006 um 07:32:35
Danke
Kannst Du vielleicht auch sagen wie wir das besser machen solten, zur erst zu ABH oder zur erst zum Bürgerbüro?

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von Ulf am 24.11.2006 um 11:28:30

Mick schrieb am 24.11.2006 um 07:20:58:
Hi,
wenn er zur Botschaft geht und sagt, wie es geplant ist,
wird es kein Schengenvisum geben


Er hat doch schon eines.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von rebdesul am 24.11.2006 um 12:44:15
Ja, der hat schon seit 2 monaten eines, weil wit wirklich geplant haben weihnachten zusammen feiern und haben damals noch kein heiratstermin.
Ändert das etwas, wenn der schon eine hat? aber der hat sie von mitte bis ende Dezember...und zu Beginn der Visum werden wir schon verheiratet.

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von inge am 24.11.2006 um 12:53:13
Nochmal zur Erinnerung:

Sie (D) und Er (RU) haben geplant im Feb (?) 2007 in RU zu heiraten.
Vorher sollte Er aber schon mit der Familie Weihnachten in D verbringen. Danach dann Rückreise und nach Heirat FZF
Besuchsvium wurde beantragt und bewilligt.
Dummerweise hat das RU Standesamt schneller als gewohnt gearbeitet und der Termin für die Heirat war Nov 06
Also haben die beiden geheiratet
Werden heiraten? Ist nicht ganz klar.

-> Sein Besuchsvisum wird logischerweise nicht ungültig, oder?
-> Wenn er damit hierher kommt und einen Antrag auf AE stellt, wird möglicherweise "nur" das Problem bestehen, die ABH von den Fakten zu überzeugen.

@rebdesul: Habt ihr irgendwelche Papiere, Infos etc vom RU Standesamt, dass die Heirat ursprünglich mal für nächstes Jahr "geplant war"?

Verlieren kannst du m.E sowieso nix mehr, also würde ich mal überlegen, ob es Sinn macht, schon jetzt zur ABH zu gehen, um den Sachverhalt zu schildern.
Die Hochzeit jetzt noch zu verschieben, macht ja evtl nicht wirklich Sinn ;)

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von Mick am 24.11.2006 um 17:00:47

inge schrieb am 24.11.2006 um 12:53:13:
Verlieren kannst du m.E sowieso nix mehr, also würde ich mal überlegen, ob es Sinn macht, schon jetzt zur ABH zu gehen, um den Sachverhalt zu schildern.


Hoi,
so, jetzt wo ich auch mitbekommen habe, dass das Visum
bereits erteilt ist, würde ich das auch beschnacken*. Ich denke,
dass das ein Fall des 39 AufenthV wird, Falschangaben können
nicht vorgeworfen werden, der Anspruch besteht.

* bzw. einfach die AE beantragen

Titel: Re: Aufenthaltstitels  und Besuchervisum
Beitrag von rebdesul am 24.11.2006 um 17:44:16
Danke :)
Wegen alle problemen die es bis jetzt gabst habe ich mich verrückt gemacht, aber die sind irgendwie wie von selbst gelost, vielleicht haben wir bei diese letzte schritte auch ein bisschen Glück :) und dann nach 3 jahren hin und her sind wir endlich zusammen.
Danke nochmals für alle Anrworten
Nelli

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