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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Strafbar????
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Beitrag begonnen von Nyalina am 22.11.2006 um 21:44:40

Titel: Strafbar????
Beitrag von Nyalina am 22.11.2006 um 21:44:40
Hallo an alle!

Nach langer Zeit brauche ich mal wieder Hilfe....
Ich bin (noch) mit einem Mann aus Niger verheiratet - eigentlich die übliche elende Geschichte. Ich habe mir vor kurzem in einer Art katharsischem Akt so manches von der Seele geschrieben und hatte eigentlich vor, dieses Pamphlet auch bei Gericht vorzulegen - als Entgegnung zu einer Stellungnahme, die er seinerseits eingereicht hat. Fazit aus seiner Stellungnahme ist, ich sei eine Egomanin, Psychopathin und sexsüchtig (er war nur das Sexobjekt zur Befriedigung meiner sexuellen Gelüste da  ::)). In meiner Entgegnung decke ich einiges auf, z.B. dass er entgegen seiner Aussage durchaus in seiner Heimat schon mal verheiratet war oder dass er unberechtigt Sozialleistungen bezogen hat.
Da ich ja von all dem wußte, war ich ja sozusagen Mitwisserin.
Wer kann mir sagen, ob und welche Strafen mir drohen könnten und ob es ihm im Nachhinein überhaupt vorgeworfen werden kann? Oder könnte ich mit meinem Wissen z.B. zur Ausländerbehörde gehen und dort alles bekannt geben.

Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar, unser erster Anhörungstermin wg. Härtefallscheidung ist Anfang Dezember.

Liebe Grüße an alle   Nyalina

Titel: Re: Strafbar????
Beitrag von Einbeck am 22.11.2006 um 22:19:03
Bei einer Scheidung wird viel schmutzige Waesche gewaschen.


Bin hier kein Experte, aber mal so allgemein gesehen:
Gottseidank habe ich auch keine persoenliche Scheidungserfahrung.

Ungerechtfertigter Bezug von Sozialleistungen, hast Du Antraege mit unterschrieben oder am Antrag mitgewirkt?

Das er in Nigeria schon mal verheiratet war, naja solange er als er Dich geheiratet hat geschieden war, er war doch geschieden als er Dich heiratete?
Waere auch eine Frage, ob Du Deine Behauptung beweisen kannst.
ABH, ne Frage, habt Ihr zum Schein geheiratet, hast Du Geld fuer die Heirat bekommen?



Titel: Re: Strafbar????
Beitrag von cara am 22.11.2006 um 22:20:48
Es gibt in familiären Beziehungen keine üblichen Geschichten.
Jeder Fall ist different. Es empfiehlt sich, meiner Erfarhrungen nach, auch nicht solche Dinge mit Ausländerbehörden zu diskutieren.
Die Scheidung funktioniert heute nicht mehr nach Verschuldungsprinzip. Einzig die Trennung, die Ausgeschlossenheit einer Wiedervereinigung und der gemeinsame Wille der Scheidung ist ausschlaggebend. Warum Sexbesessenheit überhaupt ein Grund für eine Härtefallscheidung sein soll ist für mich nicht nachzuvollziehen. Härtefälle gibt es nur für den Fall, dass dem Partner nicht zugemutet werden kann das Trennungsjahr abzuwarten.
Ich würde folgende Fragen klären
Wer will was, wann und warum?

Titel: Re: Strafbar????
Beitrag von proll am 23.11.2006 um 19:44:09
Warum willst du die ABH einschalten ?
War es eine Scheinehe? Wie lange bestand die eheliche Lebensgemeinschaft ?
Das könnten Fragen sein, die die ABH interessieren könnte.

In welche Richtung geht deine Fragestellung:
ausländerechtlich
strafrechtlich
oder Personenstandsrechtlich ?

Titel: Re: Strafbar????
Beitrag von nixwissen am 24.11.2006 um 00:46:36
Hi,

Erstmal ist überhaupt die Frage was Du überhaupt erreichen willst bzw. um was es bei der Härte überhaupt geht?
Will er damit seine unabhängige AE bekommen bevor die 2 Jahre Ehegemeinschaft rum sind? Das wird wohl eh nix.
Will er schnell geschieden werden, um wieder zu heiraten?
Wie auch immer, für Dich ist das wohl eher nicht bedeutsam und mit irgendwelchen Aussagen über illegal bezogene Sozialleistungen riskierst Du schon was. Wenn es nur um Deine gekränkte Ehre geht, würde ich das lieber lassen und auf die Urteilskraft des Richters vertrauen.
Ein armer durch eine deutsche Frau sexuell ausgebeuteter Nigerianer durfte eher selten bei einem Gericht durchdringen.

Zu "katharsisch": Ich musste erstmal googeln um überhaupt rauszukriegen was das heisst. Und es heisst richtig "kathartisch" von Katharsis.

Gruß,
Norbert

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